Die Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg in Beziehung auf die Reformation

Aus: Zeitschrift für Preußische Geschichte und Landeskunde. Band 2
Autor: Riedel, Adolph Friedrich (1809-1872) mecklenburgischer Archivar, Historiker und Politiker, Erscheinungsjahr: 1865
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Mark, Berlin, Sachsen, Reformation, Luther, Luthertum, evangelische Kirche, Religion, Christentum, Flucht, Reformationszeit, Mittelalter, Kirchengeschichte, Landesgeschichte, Kirchenordnung, Zeremonien
In der Brandenburg-Preußischen Geschichte ist es fürstlichen Frauen im Allgemeinen nicht beschieden gewesen, große politische Rollen zu spielen. Die kräftige Selbstherrschaft der meisten Zollernschen Fürsten schloss den Einfluss der Gemahlin auf öffentliche Angelegenheiten aus. Dies gilt ganz besonders auch von der Herrschaft des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg. — Gleichwohl hat die Gemahlin des letzteren auf den Entwicklungsgang, in welchem die kirchliche Reformation sich über die Brandenburgischen Lande verbreitete, eine denkwürdige Einwirkung geübt.

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Die Geschichtsschreibung hat die hohe Frau dafür sehr ungleich beurteilt. Sie ist bald als Glaubensheldin verherrlicht, die mit seltener Geisteskraft das Wesen der Reformation, gleich bei Luthers erstem Auftreten, klar durchschaute, sowie mit bewunderungswürdig festem Charakter die gewonnene Überzeugung festhielt und mannhaft vertrat, obgleich sie deswegen von einem papistisch verfinsterten Gemahl das Äußerste unverdienter Unbilden zu erleiden hatte und sogar mit der grausamsten Todesstrafe bedroht wurde. Bald dagegen ist die Kurfürstin als eine Frau verurteilt, die in unweiblicher Weise ihre Stellung verkannt, die Untertanen ihres Gemahls zur Widersetzlichkeit angeregt, das Gemüt ihrer Kinder dem Vaterherzen entfremdet, kurz die Pflichten der Fürstin, Gattin und Mutter mit Füßen getreten habe.*)

*) Letzteres ist das strenge Urteil Helwings in dessen Geschichte des Preußischen Staates II, 607; während die älteren Geschichtsschreiber fast sämtlich der ersteren Ansicht beipflichten und bis zu ungerechtfertigten Anschuldigungen gegen den Kurfürsten für dessen Gemahlin Partei nehmen. Vgl. besonders Marheinicke Geschichte der Reformation 2. Aufl. II, 361.

Eine so entgegengesetzte Beurteilung des Verhältnisses der Kurfürstin zur Reformation und zu den entgegengesetzten Bestrebungen ihres Gemahls wird dadurch entschuldigt, dass es der bisherigen Geschichtsschreibung an archivalischen Nachrichten darüber gänzlich mangelte. Man wusste überhaupt bis jetzt sehr wenig über die denkwürdige Frau. Ein im Jahre 1859 erschienener historischer Roman von Czilsky ist zwar ausgestattet mit ihrem Namen als Titel und mit ihrem schönen Bildnisse, wie es in der Kanzleibibliothek zu Bayreuth sich erhalten hat, doch hat der Verfasser verschmäht, über ihr Leben und Wirken aus anderen Quellen sich zu unterrichten, als aus den höchst oberflächlichen und offenbar ungenauen Nachrichten eines Peter Hafft und anderer Chronisten.

Je unrichtiger aber die bisherige Beurteilung der Kurfürstin und die Darstellung ihres Anteiles an der Reformation ist; mit desto größerer Sorgfalt ist hier, zu einer besseren Erkenntnis der Kurfürstin und ihrer Lage, das reiche Material gesammelt, das besonders das Königlich Geheime Staats-Archiv zu Dresden und demnächst auch das Berliner Königliche Hausarchiv dem Verfasser darbot, und das durch einige Mitteilungen aus dem Großherzoglichen Gesamtarchive zu Weimar von Droysen und Burkhard noch vermehrt wurde. Hoffentlich wird dies Material künftig noch weitere Ergänzung erhalten. In der folgenden Abhandlung ist es möglichst vollständig aufgenommen, da dasselbe, wenn auch zum Abdruck in einer Quellensammlung zu umfangreich, doch zu verdienen schien, zur Grundlage für künftige weitere Forschungen im Auszuge mitgeteilt zu werden.

Der Leser möge es entschuldigen, dass ihm aus dieser Rücksicht das Folgende nicht in kürzerem, nur Hauptpunkte umfassenden und daher anziehenderen Vortrage geboten wird.

Elisabeth war bekanntlich die Tochter des Königs Johann von Dänemark, Norwegen und Schweden, welche dem achtzehnjährigen Kurfürsten Joachim I. im Frühlinge des Jahres 1502 in Stendal, — da in Berlin die Pest wütete, — vermählt wurde. Sie brachte ihrem Gemahl und seiner Deszendenz in Bezug auf den Segeberg’schen Anteil der Herzogtümer Holstein und Schleswig einen Sukzessions-Anspruch mit, der bis jetzt nicht geltend gemacht worden ist.*) Den Trauakt verrichtete der damalige Erzbischof von Magdeburg, ein geborener Herzog von Sachsen. Als Wittum wurden der jungen Kurfürstin für den Todesfall ihres Gemahles Schloss, Stadt und Amt Spandau mit Einkünften aus Küstrin, Oderberg, Oranienburg, Liebenwalde, Zossen, Saarmund und aus anderen Orten verschrieben.

*) Helwing hat diesem Sukzessionsanspruche ein eigenes bis jetzt zu wenig beachtetes Druckwerk gewidmet: Die Erbansprüche des Königl. preußischen Hauses an die Herzogtümer Schleswig-Holstein (Lemgo und Detm. 1846. Meyersche Hofbuchhandlung). — Die Urkunden, worauf der Erbanspruch sich gründet, sind von mir in dem II, Hauptteil des Codex dipl. Brandenburgensis mitgeteilt.

Die bald von männlichen Nachkommen gesegnete Ehe war, allem Anscheine nach, eine glückliche, bis Verschiedenheit religiöser Ansicht die Eintracht der Ehegatten trübte. Die Kurfürstin liebte, wie ihr Gemahl, die Jagd und gab sich diesem Vergnügen, wie andern weltlichen Unterhaltungen, in harmloser Heiterkeit hin. Dabei charakterisieren sie einzelne Züge auch als eine dem Glauben der Kirche ergebene Fürstin. Sie dankt z. B. noch im Jahre 1518 aufs Innigste ihrem Schwager, dem Kardinal Albrecht, Erzbischofe von Mainz und Magdeburg, für ein Stück Holz vom Stamme des Kreuzes, dass dieser ihr zum Geschenk übersandt hatte. „Sie habe“, sagt die Kurfürstin in dem Dankschreiben, „solch Heiligtum, das billig in hoher Ehrwürdigkeit zu halten, mit Andacht und großem Behagen empfangen“. — Zugleich enthält freilich das Dankschreiben die etwas weltliche Bitte, ihr auch noch ein Fässchen guten Rheinweines zu ihrem persönlichen Genuss zum Geschenk zu machen, da der Wein in der Mark und überall umher missraten sei, sie nirgends guten Wein zu bekommen wisse, daher wirklich Mangel leide.

Inzwischen war im Besitz der drei damals verbundenen nordischen Kronen dem Vater der Kurfürstin ihr Bruder Christian II. gefolgt, der diese Kronen zum letzten Mal auf seinem Haupte vereinigte. Er war einer der ersten regierenden Fürsten, welche sich für Luthers Lehren erklärten. Von dem Kurfürsten Joachim, mit Hinweisung auf das politisch Gefährliche dieses Schrittes, davon abgemahnt, hatte er diesem erwidert: „er wolle lieber alle drei Kronen verlieren, als einen Mann verlassen, dessen Lehre so richtig sei, als die Luthers“.

Da dieser Verlust den König Christian II. hiernächst wirklich betraf, gewährte Kurfürst Joachim I. seinem Schwager, ihrer verschiedenen Ansicht in Religionssachen ungeachtet, an seinem Hofe eine Zufluchtsstätte. Von Berlin aus machte der vertriebene König, öfters auch in Begleitung seiner Schwester, der Kurfürstin von Brandenburg, Besuche in Wittenberg bei dem die Reformation begünstigenden Kurfürsten Johann von Sachsen. Diese Umgangsverhältnisse mit ihrem Bruder und mit dem Kurfürsten von Sachsen waren es allem Anscheine nach, welche Elisabeth, bei ihrem für aufgeklärte Begriffe empfänglichen Gemüt, in eine Anhängerin der Lehre Luthers verwandelten.

König Christian beschäftigte sich vorzüglich damit, einen Versuch zur Wiedereroberung seiner Reiche mit Hilfe der Deutschen Fürsten zu Stande zu bringen. Dazu lieh ihm nicht nur der Kurfürst Joachim selbst namhafte Geldsummen, sondern auch die Kurfürstin durfte noch 1526 dem geliebten Bruder zu diesem Zwecke alle ihre Kleinodien, selbst ihre Perlenröcke, im Wert von 24.308 Fl. leihen. Zu dieser Freigebigkeit bewog den Kurfürsten wohl nicht bloß die Rücksicht, das ihm selbst und seinen Nachkommen zugesicherte Sukzessionsrecht in dem von Christian II. besessenen Teile von Schleswig-Holstein gegen den Verdränger desselben, den Herzog Friedrich, sich dadurch zu schützen; sondern gewiss mehr die verwandtschaftliche Liebe und Anhänglichkeit, die der Kurfürst dem Bruder seiner Gemahlin widmete. Der Kurfürst muss um diese Zeit auch noch nichts von der Sinnesänderung seiner Gemahlin geahnt haben, und überhaupt einer Besorgnis vor verführerischem Einfluss seines Schwagers auf die religiösen Ansichten der Kurfürstin sehr fern gewesen sein.

Das eigene strenge Festhalten an altertümlicher Rechtgläubigkeit bekundete der Kurfürst inzwischen, indem er nicht nur das Wormser Edikt vom Jahre 1521 sogleich in seinen Landen veröffentlichen, sondern diese Kundmachung auch im Jahre 1524 nochmals wiederholen ließ. Er fügte dabei die Drohung hinzu, die Übertreter ohne alle Gnade zu strafen und niemands dabei zu schonen- Auch sonst ließ er durch verschiedene Ausschreiben und durch Ermahnung auf den Landtagen eindringlich warnen, „der Lutherischen Ketzerei“ gegen kaiserliche und päpstliche Verbote nicht anzuhängen, sondern bei alten löblichen Zeremonien und Ordnungen der Christlichen Kirche zu verharren.

Sehr erzürnen musste es daher den Kurfürsten, — zumal wenn es ihn überraschte, — als ihm nach Ostern des Jahres 1527, der Sage nach durch seine Tochter Elisabeth, glaubhaft berichtet wurde, seine Gemahlin, die Kurfürstin selbst, habe gegen seine Verbote in diesem Feste das Abendmahl in beiderlei Gestalt im Geheimen sich reichen lassen.

Als seiner Würde bewusster Herrscher durfte der Kurfürst diese Nichtachtung, welche seine Ermahnungen, Verbote und Drohungen hierdurch im eignen Hause erfuhren, nicht ungeahndet lassen. Auch bei der mildesten Auffassung des Vorfalles musste der Kurfürst seine Gemahlin von dem betretenen „Wege des Irrtums“ zurückzuführen suchen und dazu nötigen Falles auch gegen sie den allen seinen Untertanen ohne Ansehen der Person angedrohten Zwang in Anwendung bringen. — Dass der Kurfürst im Zorn über den Fehltritt seiner Gemahlin sie persönlich misshandelte und sie lebendig habe einmauern lassen wollen, wie von Neueren erzählt wird, ist ohne Zweifel spätere Erdichtung. Denn wäre dies der Fall gewesen, so würde die Kurfürstin in ihren späteren Erzählungen des Herganges, wodurch sie ihre Flucht zu rechtfertigen suchte, dies sicherlich nicht verschwiegen haben.

Die Kurfürstin selbst berichtet uns über die Folgen jener Abendmahlsfeier, die sie im Osterfeste des Jahres 1527 begangen hatte, der Kurfürst habe ihr gestattet, bis Michaelis, also ein halbes Jahr, sich zu bedenken, ob sie bei der Ketzerei beharren oder zu den Ordnungen der Kirche zurückkehren wolle. Sie erwähnt dabei nichts von gegen sie verübten Gewaltsamkeiten oder von Drohungen.

Nach dem Verlaufe dieser Frist, erzählt sie, sei des Kurfürsten Beichtvater zu ihr gekommen. Dieser habe sie in des Kurfürsten Namen gebeten, am Tage aller Heiligen (am 1. November) das Abendmahl gemeinschaftlich mit dem Kurfürsten wieder in einerlei Form zu feiern. Der Kurfürst hoffe, sagte dessen Beichtvater, dass die Fürstin sich diesem Wunsche ihres Gemahles fügen werde, nachdem sie Bedenkzeit genug gehabt habe. Werde sie dagegen hierauf nicht eingehen und bei ihren früheren Ansichten verharren, so müsse der Kurfürst, wenn auch sehr ungern, andere Wege einschlagen, da er eine längere Duldung ihres unchristlichen Verhaltens weder vor Gott und vor dem Kaiser, noch auch vor den Landständen verantworten könne. Mit einen Ausschuss der letztem hatte nämlich der Kurfürst noch am 4. Juli 1527 sich aufs Neue dazu vereinigt, dass Fürst und Stände nach allem ihren Vermögen die alte christliche Ordnung aufrecht zu erhalten suchen sollten.

Inzwischen war gegen Michaelis, bevor noch des Kurfürsten Beichtvater jene Aufforderung an die Kurfürstin brachte, ihr Bruder Christian wieder nach Berlin zurückgekehrt. Auf Bitten desselben schickte auch der Kurfürst von Sachsen demnächst einen Gesandten nach Berlin, unter dem Vorwande, mit dem Dänenkönige verhandeln zu sollen. Es war Ritter Hans von Minkwitz und der Zweck seiner Anwesenheit, der Kurfürstin mit Rat beizustehen und über vorkommende Ereignisse dem Kurfürsten von Sachsen Bericht zu erstatten. Mit diesem waren auch beide Schwiegersöhne der Kurfürstin, die Herzöge Erich von Braunschweig und Albrecht von Mecklenburg in Berlin eingetroffen. Offenbar fürchtete die Familie des Kurfürsten, indem sie sich so um ihn versammelte, er werde nach dem Ablaufe der seiner Gemahlin gewährten Bedenkzeit strenge Maßregeln gegen sie eintreten lassen.

Indessen fanden die Fürsten, als sie mit dem Kurprinzen vereint dem Kurfürsten die Bitte um längere Nachsicht mit seiner Gemahlin vorbrachten, diesen milder gestimmt, als sie erwartet haben mochten. Die Kurfürstin, die zu Besorgnissen und Klagen sich überhaupt übertrieben geneigt zeigt, hatte umsonst alle ihre Angehörigen zum Schutze aufgerufen. Der Kurfürst sagte diesen zu, mit seiner Gemahlin noch bis Ostern 1528 Geduld zu haben und gegen sie nichts Unfreundliches zu unternehmen, sofern sie nur mittlerweile des Sakraments in beiderlei Gestalt sich enthalten werde.

Auf diese Zusage berief sich daher auch die Kurfürstin gegen den Beichtvater ihres Gemahles, indem sie im Übrigen jeder bestimmten Erklärung auswich. Indessen gab sie von dem empfangenen Besuche und den Zumutungen des geistlichen Herrn sogleich ihrem ältesten Sohne, ihrem noch in Berlin anwesenden Bruder, so wie dem Bischöfe von Lebus Nachricht, die dem Kurfürsten Vorstellungen darüber machten.

Es tagte um diese Zeit in Berlin ein allgemeiner Märkischer Landtag, den der Kurfürst zum 9. Oktober 1527 einberufen hatte, um über das Verhalten der Kurfürstin die Ansichten des Landes zu vernehmen. Auch an die angesehensten Männer der Ritterschaft wandten sich daher der Dänenkönig und der Kurprinz, um deren Fürsprache beim Kurfürsten zu erwirken. Die Ritterschaft trug gleichfalls großes Mitleid mit der Fürstin, riet dem Kurfürsten, ohne Rat, Wissen und Willen der Landstände nichts Tätliches gegen sie vorzunehmen und vereinigte ihre Bitten um weitere Nachsicht und Geduld mit denen der Fürsten.

Diese Vorstellungen vermochten den Kurfürsten, die bis Ostern seiner Gemahlin bewilligte Frist ihr nochmals förmlich zuzusichern, indem er in Gegenwart des Dänenkönigs seinen ältesten Sohn und den Bischof von Lebus an seine Gemahlin schickte, um diese zu beruhigen. Dieselben ermächtigte er, seiner Gemahlin zu erklären, dass er seinen Beichtvater zu der an die Kurfürstin gestellten Aufforderung nicht beauftragt habe: dem Beichtvater habe er nur in einem Gespräche mit diesem überlassen, aus eigener Bewegung einmal zu der Kurfürstin zu gehen und zu versuchen, ob er sie von ihren Vorsätzen abbringen könne. Nachdem dies dem Beichtvater nicht gelungen, gebe der Kurfürst ihr aufs Neue die Zusicherung, bis Ostern nichts Fährliches oder Unfreundliches gegen sie zu unternehmen, vorausgesetzt, dass auch sie sich inzwischen als eine Christliche Fürstin schicken werde. Die Kurfürstin nahm diese Botschaft und das Erbieten des Kurfürsten mit Dank an.

Es ist nicht zu verkennen, dass der Kurfürst große Langmut übte, indem er der von ihm als höchst sträflich betrachteten und mit schwerer Strafe bedrohten Ketzerei in seinem eigenen Hause so lange nachsah. Die Geduld des Kurfürsten ist um so höher anzuschlagen, als sich zu seinem höchsten Verdrusse während dieser Zeit überall im Lande Aufruhr gegen die Geistlichen und Mönche und das Verlangen einer Reformation der kirchlichen Einrichtungen nach Luthers Ansichten regte. Keine größere Ermutigung konnte diesen reformatorischen Bestrebungen aber zu Teil werden, als durch das Vorbild, das die Kurfürstin selbst am Hofe gegeben hatte.

Joachims Lage war in der Tat eine äußerst missliche. Er hatte drohend verkündet, jede Lutherische Ketzerei in seinen Landen durch die strengste Bestrafung rücksichtslos niederzuschmettern und sah nun seine strafende Hand durch die Notwendigkeit gelähmt, damit zunächst die eigene Gemahlin treffen zu müssen. Von einer strengen Handhabung seiner Strafgesetze gegen die Kurfürstin, die eigentlich seine Pflicht war, wurde er durch die Bitten und Verwendungen des Dänenkönigs, der Landstände, seiner Kinder und seiner Schwiegersöhne, so wie auch wohl durch sein eigenes Gefühl zurückgehalten, während ihn andererseits Kaiser und Papst, seine katholisch gesinnten Verbündeten und seine Beichtväter, so wie die eigene religiöse Überzeugung, dringend aufforderten, der Verbreitung des Luthertums in seinen Landen in deren erstem Beginn kräftige Gegenwehr zu leisten. Einem Herrscher, der sonst mit eiserner Konsequenz seinen Willen und seine Pläne durchzuführen gewohnt war, musste es ungemein schwer fallen, diese Unentschiedenheit lange zu ertragen.

Dazu kam, dass der Kurfürst, je länger seine Schonung sich erstreckte, desto mehr die Hoffnung auf Nachgiebigkeit seiner Gemahlin verlieren musste. Nach seiner Kenntnis von Elisabeths Charakter konnte er voraussehen, dass sie auch nach dem Ablauf der neuen ihr gewährten Bedenkzeit eben so wenig als vorher zur Aufgabe der aufgenommenen Religionsansicht und zur Rückkehr zu dem alten Glauben der Kirche sich verstehen werde. Wie sollte Kurfürst Joachim aber, bei seinem strengen Gerechtigkeitssinn, andere Untertanen ihrer Lutherischen Ketzerei wegen strafen, so lange er diese seiner eigenen Gemahlin ungestraft hingehen lieh? —

Joachim versammelte daher auch, schon vor definitiver Gewährung der neuen Frist, eine Ratsversammlung, die wie ein Gerichtshof über das Schicksal der Kurfürstin für den Fall entscheiden sollte, dass sie schließlich bei ihrer Ketzerei beharre. Er berief dazu die drei Landesbischöfe, die drei Äbte von Lehnin, Zinna und Chorin und drei Doktoren der Rechtswissenschaft. Diesen legte er die Frage vor, was er mit der Kurfürstin anzufangen habe, wenn sie bei ihrem Vorhaben bleibe, namentlich ob er sie vom Leben zum Tode bringen oder sich öffentlich von ihr scheiden lassen solle.

Die Räte erwiderten dem Kurfürsten: dazu, die Kurfürstin zu töten, liege kein genügende Verschuldung vor: eine Scheidung sei zwar zulässig, aber doch nicht rätlich. Der Kurfürst möge seine Gemahlin lieber auf ein Schloss setzen, ihr Essen und Trinken reichen lassen, aber eingesperrt halten. „Das“, sagt die Kurfürstin, „ist der Schriftgelehrten Rat und Beschluss über mich gewesen!“

Dass Joachim schließlich nicht milder mit ihr verfahren werde, musste der Kurfürstin, bei ihrer Kenntnis seines Charakters und im Hinblick auf seine Regentenpflichten, allerdings klar sein.

Der mit ihr in der Religionssache gleichgesinnte Kurfürst Johann von Sachsen hatte schon um Michaelis, wie oben bemerkt ist, teilnehmend einen Gesandten nach Berlin geschickt. Nach der Abreise desselben gab Elisabeth den 15. Oktober dem Kurfürsten Johann einen ausführlichen Bericht über das, was seit der Abreise des Gesandten sich ereignet hatte, namentlich über die Entscheidung der Ratsversammlung. Sie bat ihn zugleich „in dieser die Ehre Gottes und die Seligkeit ihrer Seele“ betreffenden Angelegenheit um seinen Rat. „Denn“, fügt sie hinzu, „meines Herrn und Gemahls Absicht ist nichts Anderes, als dass er mich gern vom Glauben abbringen will und dass ich das Testament Jesu Christi für Irrtum und ketzerhaft halten soll. Ich hoffe jedoch zu Gott, mein Seligmacher werde mich gnädiglich davor bewahren und mir Beständigkeit verleihen, damit ich bei seinem göttlichen Wort bis an mein Ende bleibe. Denn eher, als dass ich mich davon abbringen liehe, wollte ich lieber die ganze Welt, Leib und Leben dahin geben. Der Christus aber, der mich nun schon zwei Mal errettet hat, vermag es, wenn es sein göttlicher Wille ist, mich auch zum dritten Mal noch zu erlösen. Es geschehe indes sein göttlicher Wille!“

Was Johann von Sachsen, bei so entschieden kund gegebenem Entschlusse der Kurfürstin und bei Joachims nach ermüdeter Geduld zu erwartender Strenge, seiner Gesinnungsgenossin empfohlen habe, ist leicht zu erraten, wenn es uns in den Akten auch nicht geschrieben vorliegt. Es mangelt an Nachrichten über das, was bis zum Ende des Jahres 1527 am Brandenburgischen Hofe oder in Bezug auf Elisabeth in Sachsen vorging. Indessen erhellt aus Verhandlungen vom Anfange des Jahres 1528, dass Elisabeth, ihr Bruder und der Kurfürst von Sachsen sich um diese Zeit mit der Idee einer Flucht der Kurfürstin aus Berlin bereits vertraut gemacht hatten.

Kurfürst Johann von Sachsen antwortete der unglücklichen Frau am 14. Februar 1528 auf ein an ihn gerichtetes Schreiben: „er erfahre leider, wie er auch wohl habe annehmen können, dass sich ihre Beschwerung des Evangeliums wegen nicht vermindere. Wie vorwurfsvoll es nun auch vor der Welt sein möge, wenn die Kurfürstin sich hinweg wende, so müsse man doch oft aus der Not Tugend machen und von zwei Übeln das geringere wählen. Ein Größeres sei es aber der Seelen Speise (welche ist das Wort Gottes zu hören) als der leiblichen Speise zu ermangeln. Aus Christlicher Pflicht und aus vetterlicher Freundschaft sei er daher erbötig, die Kurfürstin in seinem Gebiet, wenn es ihr also gefalle, zu Kolditz, gern zu beherbergen und nach seinem Vermögen ihr mitteilen zu lassen. Werde er benachrichtigt, wann und wo die Kurfürstin anzukommen gedenke, wolle er zu ihrem Empfange ganz geheim Anordnungen treffen lassen“.

Die von dem Kurfürsten von Sachsen gewünschte Benachrichtigung erhielt derselbe bald nach der Mitte des Märzmonates. Denn unter dem 15. März sandte Elisabeth den obigen Brief, damit derselbe nicht in fremde Hand geraten möge, dem Kurfürsten von Sachsen im Original zurück. Der Überbringer ist wahrscheinlich ihr Bruder, König Christian selbst gewesen, der sich damit zugleich persönlich von Berlin hinweg nach Sachsen begab und dem gleichgesinnten Vetter die Kunde von den Entschlüssen der Kurfürstin mündlich überbrachte.

Noch säumte die Kurfürstin mit der Ausführung ihrer Absichten beinahe 14 Tage, in großer Furcht, — da das Osterfest, das der Geduld ihres Gemahles ein Ziel sehen sollte, immer näher rückte. Endlich in der Nacht vom 24. auf den 25. März, da die Abwesenheit des Kurfürsten. der sich nach Braunschweig begeben hatte, die Ausführung der Flucht möglich machte, wurde diese unternommen und glücklich ausgeführt.

Der Kurfürst war am 24. März abgereist. Am Abend dieses Tages nahm die Kurfürstin sehr bewegt von den Ihrigen Abschied, anscheinend, um sich zur Ruhe zu begeben. In der Stille der Nacht öffnete jedoch der ihr ergebene Türknecht die Schlösser der Gänge, die zu der Wasserpforte des Schlosses hinabführten; leitete sie aus dieser hinaus und fuhr sie, nur von einem vertrauten Hoffräulein begleitet, über den das Schloss umgebenden Festungsgraben an das jenseitige Ufer, wo der König von Dänemark mit seinen Dienern der Flüchtigen harrte, um sie mit ihrer Begleitung nach Sachsen zu bringen.

Spätere Sage hat das tragische Ereignis in mancherlei Weise weiter ausgebildet. Nach Peter Hafft und Anderen habe die Kurfürstin und das Hoffräulein durch das Wasser des Festungsgrabens von dem Türknechte sich hindurch tragen lassen müssen: dann sei die Flucht auf einem elenden Bauernwagen bewerkstelligt: der Teufel habe der frommen Frau unterwegs allerlei Hindernisse in den Weg zu legen gewusst, die sie jedoch durch Gebet und Entschlossenheit überwunden: namentlich sei an dem Wagen ein Rad gebrochen: die Kurfürstin habe jedoch ihren Schleier vom Haupte genommen und diesen so wie ein Tuch hergegeben, um das Rad wieder zu binden: mit dem also gebundenen Rade sei der Wagen glücklich bis in das Kloster Prettin gelangt, wo die Flüchtigen zuerst eingekehrt. *) Den Namen des Türknechtes, so wie der die Kurfürstin begleitenden Hofjungfrau, erfährt man trauwürdig aus späteren Verhandlungen. Denn beide blieben auch in der Fremde in der Umgebung der Kurfürstin. Das Hoffräulein war Ursula von Zedwitz, die später noch als Hofmeisterin der Kurfürstin genannt wird, der Türknecht aber Joachim von Götz **) aus der damals in Zehlendorf bei Berlin angesessenen adligen Familie dieses Namens.

*) Pauli, Pr. Staatsgeschichte II, 534.
**) Nicht von Dolzig - wie der Name falsch gelesen in die Geschichte übergegangen ist. - Nach Peter Hafft blieb der Name des Türknechtes stets verschwiegen.

Kurfürst Joachim ließ im Jahre 1529 wegen der Entführung der Kurfürstin gegen Joachim von Götz und gegen Achim von Bredow einen Felonieprozess anstellen. In welcher Weise der letztere an der Flucht der Kurfürstin mitbeteiligt war, ist noch nicht zu ermitteln gewesen. Gegen Joachim von Götz wurde in dem Klageantrage ausgeführt, er habe einen doppelten Eid gebrochen, womit er dem Kurfürsten verwandt gewesen, nämlich nicht nur den Lehnseid, sondern auch den Diensteid, den er zum Türknechtsamt geschworen. In dem letzteren habe er dem Kurfürsten ausdrücklich gelobt gehabt, auf die Kurfürstin, ihre Töchter und Frauenzimmer treulich und sorgfältig Aufsehen zu haben, was er bemerken würde, das Sr. Kurs. Gnaden entgegen sei oder zu Schimpf oder Nachteil der kurfürstlichen Frauenzimmer gereichen mochte, dem Kurfürsten nicht vorzuenthalten und solchen Ereignissen nach Kräften zuvorzukommen. Erst im Jahre 1535 wurde den 10. Februar diesem Joachim von Götz auf Bitten der Kurfürstin von ihrem Sohne Joachim II. ein Geleitsbrief zur Rückkehr in die Mark Brandenburg erteilt.

Als den Kurfürsten Joachim I. die Nachricht von der Flucht seiner Gemahlin erreichte, eilte er sofort nach Berlin zurück. Gleichwohl musste von einer Verfolgung der Flüchtigen abgestanden werden, da der Kurfürst nicht erfahren konnte, nach welchem Teil von Sachsen die Richtung genommen sei. Auch vermutete der Kurfürst, seine Gemahlin werde über Sachsen hinaus gegangen sein. Dagegen fertigte Joachim gleich am 28. März Eilboten nach Dresden an den Herzog Georg von Sachsen, so wie an den König Christian, dem Kurfürst Johann von Sachsen ein Asyl in Torgau eröffnet hatte, mit besonderen Zuschriften ab. Dem Könige, dem er mit Gut und Blut gedient und 68.000 Gulden vorgestreckt habe, wirft er mit den bittersten Worten die Undankbarkeit vor, worin er ihm die Gemahlin, zum öffentlichen Schimpf für das kurfürstliche Haus, bei Nacht und Nebel entführt und mit ihr ihre Kostbarkeiten und sogar seine eigenen dem Kurfürsten ausgestellten Schuldbriefe entwunden habe, wobei er ihm zugleich das bisherige Schutz- und Freundschaftsverhältnis förmlich aufkündigt. Joachim bemerkt auch dabei, wie er seine Gemahlin nie mit Worten oder Taten verletzt; wohl aber der König ihm versprochen habe, die Kurfürstin zu bewegen, nichts gegen die bestehende Kirche vorzunehmen.

Dem Herzog Georg meldet Joachim den Vorgang, indem er den König von Dänemark als den Verführer der Kurfürstin sowohl zur Lutherischen Ketzerei als zu diesem Schritte bezeichnet.

Über die Flucht der Kurfürstin äußert Joachim in diesem Briefe folgendes Tatsächliche: „Wiewohl wir am Abend unser Frauen Annuntiationis (d. i. am 24. März) von ihr freundlich Abschied genommen und uns zu einer Tagereise von unserem gewöhnlichen Hoflager zu unserem lieben Oheim und Sohn, Herzog Erich von Braunschweig, zu einer Zusammenkunft gefügt; ist uns eine eilende Botschaft am 25. März gegen Abend zugekommen, dass unsere Gemahlin in der nächst vergangenen Nacht selbstdritte, nämlich mit ihrem Türknecht, der von Adel und unser Landsasse und Lehnsmann ist, und mit einer Jungfrau, die auch von Adel, nach Öffnung der Schlösser an einem Gange zu der Wasserpforte weggegangen und zu Wasser hinter dem Schloss über den äußersten Graben gefahren, daselbst sie von dem Könige von Dänemark und seinen Dienern angenommen und weiter in das Kurfürstentum Sachsen gebracht ist."

In einem dritten, an den Kurfürsten von Sachsen gerichteten Briefe fordert Joachim von diesem entschieden und nachdrücklich die ungesäumte Zurücklieferung seiner flüchtigen Gemahlin und ihrer Begleitung.

Die Kurfürstin war indessen schon am 26. März zu Torgau angelangt, wo der Kurfürst Johann von Sachsen väterlich für ihren Empfang gesorgt hatte. Hier schrieb sie noch am Tage ihrer Ankunft eine an den letzteren, wahrscheinlich nach seiner Anweisung, gerichtete Bitte nieder. Sie fleht ihn darin an, sich ihrer anzunehmen, und erklärt: wolle der Kurfürst von Sachsen sich ihrer erbarmen; so werde sie sich Allem fügen, was er und ihre übrigen hohen Blutsverwandte nach reiflicher Erwägung der Sachlage für gut erachten mögen. Sollte aber auch der Kurfürst Johann sie wider Erwarten verlassen wollen, so sei sie entschlossen, sich nach dem Willen des allmächtigen Gottes in das Elend zu begeben und solle es ihr durch Gottes Gnade leichter werden dies zu tun, als etwas zu bewilligen oder einzugehen, das dem göttlichen Worte und ihrem Gewissen entgegen sei.

Diese Erklärung schickte Kurfürst Johann mit einer am nächsten Tage abgefertigten Gesandtschaft dem Kurfürsten Joachim zu: indem er letztem zugleich bitten ließ, den Vermittler zwischen ihm und seiner Gemahlin machen zu dürfen, damit die zwischen ihnen entstandene Uneinigkeit beigelegt werde. Die Gesandtschaften mussten sich unterwegs begegnen, da Joachim die seinige am Sonnabend den 28. März von Berlin abfertigte, die Kurfürstlich Sächsische Gesandtschaft aber schon den 29. März in Berlin eintraf.

Es entstand nun eine lebhafte Korrespondenz der für die Angelegenheit Interesse nehmenden Fürsten sowohl zwischen denselben als auch mit dem Kurfürsten Joachim und mit der entflohenen Kurfürstin.

Dem Herzog Georg von Sachsen machte die Kurfürstin am 2. April selbst Mitteilung von ihrer Flucht. Sie stellt ihm vor, wie ungern nur sie sich von ihrem Gemahl und von ihren herzlich geliebten Kindern habe trennen können; doch hätten die Irrungen zwischen ihr und ihrem Gemahl von Tage zu Tagen zu größeren Beschwerungen und Bekümmernissen geführt und sich so gestellt, dass unsers „Herrn und Gemahls Gemüt und Wille dahin gerichtet und fest entschlossen gewesen, vielleicht auf Anstiften böser Leute, mit uns dermaßen zu handeln und zu gebaren, dass unserem Gewissen, auch Heil der Seelen und dazu unserer Ehre und Gesundheit beschwerlicher, unverwindlicher und unerträglicher Nachteil erwachsen und zugefügt worden wäre.“ Die Kurfürstin bemerkt in diesem Schreiben zugleich noch, dass sie sich ihrem Gemahl öfter zu öffentlichem Verhöre ihrer Angelegenheit erboten habe, jedoch fruchtlos, und daher zuletzt „zur Errettung ihrer Seele, ihres Gewissens, ihres Leibes und ihrer Ehre, auch aus menschlicher Furcht und mehr genügsamen Ursachen, die sie dem Herzog in Vertrauen mitteilen könne“, diesen schweren Schritt habe machen müssen.

Der Herzog beantwortete dies Schreiben in sehr ernster Weise, indem er der Kurfürstin große Vorwürfe über ihre Widersetzlichkeit gegen den Willen ihres Gemahles und über die darin liegende Versündigung gegen Gottes Gebote macht, das Vorhandensein genügender Rechtfertigungsgründe für ein solches Verfahren bezweifelt und die Hoffnung ausspricht, dass sie sich durch Vermittlung ihrer Freunde ihrem Gemahl werde wieder zuführen lassen. Dem Kurfürsten Joachim riet der Herzog, er möge persönlich nach Torgau eilen, um seine Gemahlin daselbst noch anzutreffen. In dieser Weise werde sich am leichtesten eine Aussöhnung mit ihr, „die als ein arm gebrechlich Weib leicht böslich zu verführen gewesen sei“, bewerkstelligen und die Rückkehr der Kurfürstin bewirken lassen.

Auch bei ihrem Schwager, dem Kardinal Albrecht, fand der Versuch der Kurfürstin, den sie in einem Schreiben vom 1. April unternahm, ihr Verfahren vor ihm zu rechtfertigen, kein Gehör. Er beklagt, dass die Kurfürstin es so weit habe kommen lassen: wollte Gott, sie hätte sich besser bedacht! Er habe nie verspürt, dass der Kurfürst zu einem solchen Schritte Anlass gegeben habe. Hätte die Kurfürstin ihn, den Kardinal ersucht, so würde er Alles ausgeglichen haben. Das wolle er auch jetzt noch tun: nur möge die Kurfürstin, um sich ein reines Gewissen zu erhalten, zu ihrem Gemahl zurückkehren; der Kardinal bezweifle nicht, dass Joachim alles Vorgefallene vergessen und verzeihen werde.

*) Die Worte lauten: „wie wir dan des E. L. als dem geliebten Freund vnd engsten blutsverwannten gründliche vnd eygentliche vrsachen ferner zu vertrawen anzeigen wollen.“ In verschiedenen Exemplaren der Chronik des Peter Hafft wird die Flucht der Kurfürstin dem Zusammenleben des Kurfürsten „mit verschiedenen Konkubinen“ zugeschrieben, „das die fromme Frau nicht habe länger ertragen können“. Obiges ist die einzige uns zu Gesicht gekommene aktenmäßige Notiz, welche als eine Bestätigung dieser Angabe allenfalls gedeutet werden kann. Elisabeth hatte darnach noch geheime Gründe zu ihrer Flucht, die sie nur vertraulich dem Schwiegervater ihres ältesten Sohnes mitteilen wollte. — Kurfürst Joachim I. ist nun allerdings nicht ganz frei von dem Vorwurfe, versteckter Vielweiberei sich schuldig gemacht zu haben. Im Jahre 1516 wurde Achatius von Brandenburg geboren, nachheriger Scholastikus (seit 1535) im Stifte St. Victor zu Mainz und churfürstlich Brandenburgischer Konsistorialrat (Küster zu Seidels Bilder-Samml. S. 79 mit dem Druckfehler Joachim II. statt Joachim I.) der allgemein als unehelicher Sohn Joachims I. betrachtet wird. Allein Vergehen dieser Art waren in jener Zeit bei Fürsten sehr gewöhnlich und pflegten von fürstlichen Frauen ihren Ehegatten nicht hoch angerechnet zu werden. Auch ist von der Art Ausschweifungen Joachims I. nichts weiter bekannt, als worauf der Ursprung des Achatius schließen lässt und daher nicht anzunehmen, dass Joachim denselben in einer Weise ergeben gewesen sei, welche die Kurfürstin in ihrer Stellung am Hofe verletzte und sie davon Notiz zu nehmen nötigte. Blieben aber Joachims Übertretungen der ehelichen Treue so geheim, dass Elisabeth auch hinterher dem Herzoge Georg von Sachsen nur unter vier Augen von Demjenigen Mitteilung machen mochte, was sie davon wusste; so ist wohl von einer verständigen Frau nicht anzunehmen, dass sie sich darum, wie Peter Hafft meint, nach fünfundzwanzigjähriger Ehe von ihrem Gemahle und ihren Kindern geschieden habe.

Alle Verwandte der Kurfürstin, mit Ausnahme ihres Bruders und des Kurfürsten von Sachsen, waren in dem Wunsche einig, dass die Kurfürstin bald möglichst ihrem Gemahl wieder zugeführt werden möge, damit Joachim in seinem Zorn nicht zu großen gewaltsamen Ereignissen, die ganz Norddeutschland erschüttern könnten, verleitet werde. Auch Landgraf Philipp von Hessen bot nach dieser Richtung hin seine Bemühungen auf, „damit aus dem beklagenswerten Ereignisse nicht noch andere, viel größere Nebel hervorgehen mögen.“
Kurfürst Johann von Sachsen blieb jedoch unerschütterlich und bewährte auch hierin seinen Beinamen des Standhaften.

Die von ihm nach Berlin abgeordnete Gesandtschaft kehrte mit einem Schreiben Joachims zurück, worin dieser entschieden in Abrede stellt, dass er jemals im Sinne gehabt habe, Zwang gegen seine Gemahlin anzuwenden; dagegen die Langmut hervorhebt, womit er ein ganzes Jahr hindurch, in welchem seine Gemahlin ohne Sakrament geblieben, ihren Irrtümern nachgesehen habe. Da sonst keine Irrungen zwischen ihnen stattfänden; so lehnt Joachim die zur Beseitigung derselben angebotene Vermittlung ab. Er fordert nur, indem er sich auf die in ihrer Verwandtschaft so wie in der bestehenden Erbeinigung dazu begründete Verpflichtung beruft, von Neuem die ungesäumte Auslieferung seiner Gemahlin. Das Schreiben des Kurfürsten ist vom 30. März.

Bald darauf ließ Joachim eine Gesandtschaft folgen, die seine Gemahlin persönlich in Empfang zu nehmen bevollmächtigt war. Die Gesandten waren der Bischof Georg von Lebus, Achim und Berent von Arnim, die mit zahlreicher Begleitung von Bewaffneten, in Torgau einritten und das Auslieferungsverlangen nachdrücklich wiederholten. Zugleich wurde dies Verlangen bei dem Kurfürsten von Sachsen vielseitig diplomatisch unterstützt. Herzog Georg bat ihn zu bedenken, wie viel Kurfürst Joachim ihm zu schaffen machen werde, wenn er die Auslieferung verweigern würde. Er bemerkt dabei, dass er keine andere Gründe der Kurfürstin zum Verlassen ihres Gemahles kenne, als diejenigen, welche sie in ihren Schreiben allgemein angezeigt habe, daher er sich nicht überzeugen könne, dass die Kurfürstin hinlängliche Ursachen zu ihrem Unternehmen gehabt habe. Kardinal Albrecht sah schwere Kriege und viel Blutvergießen als die unausbleibliche Folge einer solchen Weigerung sicher vorher.

Kurfürst Johann der Standhafte blieb jedoch bei seinem einmal gefassten edelmütigen Entschlusse. Er schlug die Forderung einer Auslieferung der Kurfürstin rund ab und erneuerte nur die Erklärung seiner Bereitwilligkeit zu Unterhandlungen.

Auf solche Unterhandlungen sich einzulassen, hielt Joachim, wie er den 8. April an Herzog Georg schrieb, „in dieser freventlichen, gewalttätigen und mutwilligen Sache“, wenn ihm nicht seine Gemahlin vorher ausgeliefert werde, nicht für seiner Würde angemessen. Die ganze Sache, fügt er hinzu, erscheine ihm überhaupt als ein von den Ketzerischen der Lutherischen Sekte ausgegangener Anschlag, der nur darauf berechnet sei, ihn in ihre ketzerischen Neuerungen mit hinein zu ziehen.

Von seiner Gemahlin, bemerkt der Kurfürst zugleich, ihre Furcht, die sie zur Flucht veranlasst habe, möge daraus entstanden sein, dass die Landschaft in treuer Wohlmeinung unter sich beschlossen gehabt habe, die Kurfürstin wegen ihres unchristlichen Vornehmens „mit einer untertänigen Bitte zu beschicken“: denn von ihm sei der Kurfürstin zu so großer Furcht keine Veranlassung gegeben. Er werde daher seine Gemahlin auch gerne wieder aufnehmen, wenn Georg sie vermögen könne, dass sie bei alter gewöhnlicher Christlicher Ordnung und Kircheneinrichtung bleibe. — Herzog Georg erwidert darauf, er hoffe die Kurfürstin dahin zu vermögen, dass sie sich ihrem Gemahl wieder zu Gehorsam füge und wenigstens es in Betreff der Kommunion nach altem Kirchengebrauch halte, so dass es keiner weiteren Unterhandlungen bedürfe. Doch rät er dem Kurfürsten, auch die übrigen bei der Erbeinigung beteiligten Fürsten, soweit sie nicht der Lutherischen Ketzerei anhingen, darüber zu vernehmen.

Indessen hatte Joachim einige Wochen später, auf wiederholte Vorstellungen des Kurfürsten Johann von Sachsen, sich doch zu Unterhandlungen mit diesem entschlossen. Beiderseitige Räte traten zu Jüterbogk zu diesem Zwecke zusammen. Über die Notwendigkeit, dass die Kurfürstin nach Berlin zurückkehre, stimmten beide Teile überein. Aber über die Bedingungen unter welchen diese Rückkehr statt zu finden habe, war leine Einigung zu erreichen.

Von Sächsischer Seite wurde, Namens der Kurfürstin, verlangt:
1. Versicherung von Leib und Gut für sie, ihre Begleitung und alle Diejenigen, welche ihre Flucht befördert zu haben in Verdacht waren,
2. Zusicherung künftigen ehelichen Zusammenlebens mit der Kurfürstin, mit Gewährung standesmäßigen Unterhaltes; so wie
3. die Gestattung eines eigenen Predigers für die Kurfürstin nach ihrer Wahl, mit der Freiheit, das hochwürdige Sakrament nach Christi Einsetzung, so oft sie es wünsche, zu empfangen.
Unter diesen Bedingungen erklärte die Kurfürstin sich bereit zurückzukehren und vor ihrem Gemahl fußfällig Abbitte zu tun.

Die Brandenburgischen Räte waren dagegen zu keinem weiteren Zugeständnisse ermächtigt, als die Kurfürstin solle zur Beobachtung von Zeremonien nicht gezwungen werden. Vor Allem habe sie aber ihrem Gemahl Gehorsam anzugeloben und dessen Verzeihung fußfällig zu erbitten. Letztere auch ihrem Diener und ihrer Dienerin, die sie auf der Flucht begleitet hatten, zuzusichern, wurde dagegen entschiedet versagt.

Wie wenig Joachim daran dachte, seiner Gemahlin, wenn sie zurückgekehrt sein werde, freie Religionsübung zu gestatten, zeigt die gleichzeitig in einem Schreiben vom 21. April dem Herzog Georg gemachte Mitteilung „seine Meinung sei nie eine andere gewesen, auch noch keine andere, als dass er seine Gemahlin nur wieder annehmen werde, wenn sie sich wiederum zu christlichem Glauben in Kommunion und allen andern Zeremonien, wie nach Ordnung der heiligen christlichen Kirche und von alters löblich herkommen, bekehre und ihren Irrtum gänzlich fallen laste.“

Unter diesen Umständen konnte der Tag zu Jüterbogk keine Einigung herbeiführen, und ebenso vergeblich blieben die dazu von mehreren andern Fürsten, namentlich auch von dem Römischen Könige Ferdinand, unternommenen Versuche. An des letzteren Hoflager zu Prag hatte sich im Lauf des Aprilmonats der König von Dänemark persönlich begeben, um mit ihm über die Entweichung seiner Schwester Rücksprache zu nehmen. Auch Kurfürst Joachim gab nach dem Tage zu Jüterbogk fernere Versuche, seine Gemahlin wieder in seine Gewalt zu bringen, einstweilen auf. Er beschloss die weiteren Verhandlungen bis zum Reichstage zu Regensburg auszusetzen und im Übrigen, wie er am 2. Mai dem Herzog Georg erklärt, die Sache Gott befohlen sein zu lassen. —

Der Kurfürstin war dadurch einstweilen Ruhe vergönnt. Aber die kräftige jugendliche Frau war in eine seitdem beständig leidende Matrone verwandelt und ihr heiterer Sinn einer stets grämlichen Stimmung gewichen. Die schweren inneren Kämpfe vor ihrer Flucht, die Strapazen der Flucht selbst und die Besorgnisse, welche ihr Gemüt bis dahin auch in Sachsen noch auszustehen hatte, mussten ihre Körperkraft untergraben, wenn auch ihr Geist ungebeugt blieb. Ganz ohne Befürchtungen konnte sich die Kurfürstin dabei auch in der Folge nicht fühlen. Ließ Joachim sich doch noch auf dem Reichstage zu Augsburg vom Kaiser das Versprechen geben, dass der König von Dänemark ihm seine Gemahlin zurückbringen solle, ohne alle Bedingungen.*)

*) Frege, Berlin unter dem Einfluss der Reformation 104

Als ungewohnte Bürde gesellte diesen Leiden in der Folge die Sorge für den leiblichen Unterhalt sich hinzu. Die Kurfürstin lebte am Hoflager ihres hochherzigen Beschützers in Torgau, Wittenberg und Weimar und teilte mit den Ihrigen Wohnung und Tafel des Kurfürsten. Für ihre sonstigen Bedürfnisse aber, wofür sie ihres Vetters milde Hand ebenfalls noch in Anspruch zu nehmen sich zartfühlend scheute, war sie fast allein auf die geringen Ersparnisse verwiesen, welche ihre Söhne ihr senden konnten. Kurfürst Joachim weigerte sich begreiflicher Weise entschieden, für den Unterhalt seiner Gemahlin auch nur das Geringste herzugeben.

In der ersten Zeit halfen der Kurfürstin einige Kostbarkeiten aus der Not, die sie glücklicher Weise, mitgenommen hatte und nun allmählich veräußerte. Bald indessen war diese Hilfsquelle erschöpft und brach nun ungewohnter Mangel an dem Notwendigsten in empfindlichster Weise herein. Besonders war dies der Fall, seitdem Kurfürst Johann der Standhafte am 16. August 1532 gestorben und ihm sein Sohn Johann Friedlich gefolgt war, dessen Gemüt nicht ganz so teilnehmend, wie das des Vaters, für sie empfand.

So groß war daher der Druck dieser ökonomischen Not, dass die Kurfürstin sich im Jahre 1533 zu der Demütigung herbeiließ, die Brandenburgischen Landstände und ihre Söhne in wiederholten Vorstellungen und Briefen inständig zu bitten, bei ihrem Gemahl zu vermitteln, dass sie nicht ganz ohne Hilfe gelassen werde.

Die Kurfürstin war in diesen Vorstellungen an die Landstände gezwungen, auf die früheren Ereignisse zurück zu gehen. Sie tut es, indem sie auch jetzt noch bei ruhiger Überlegung versichert, dass „sie, zur Rettung ihrer Ehre und ihrer Seele, ihres Leibes und ihres Gewissens, genötigt gewesen sei, sich aus der Mark Brandenburg aus unvermeidlichem Bedrängnis zu entfernen.“

Wiederholt trägt sie den Landständen die Bitte vor, dass der Kurfürst vermögt werde, ihr das ihr verschriebene Leibgedinge einzuräumen. Sie glaubte ein Recht darauf zu haben und meinte, würde ein solcher Fall, wie der ihrige, sich zwischen Personen geringen Standes zugetragen haben, die Landstände würden einen solchen Anspruch gewiss für recht und billig anerkennen. Für den Fall der Gewährung dieser Bitte erbot sie sich endlich sogar, unter gehöriger Bürgschaft für ihre persönliche Sicherheit, in das Land zurückzukehren.
.
Würde der Kurfürst hierauf nicht eingehen, so möge es wenigstens dahin gerichtet werden, dass ihr ein Wittum ausgesetzt werde, womit sie in der Fremde sich notdürftig zu unterhalten könne.

Noch am 29. September 1533 nahm die Kurfürstin, von großer Not bedrängt, von Weimar aus, wieder zu einer solchen, an Prälaten, Grafen, Herren, Ritterschaft und Städte der Mark gerichteten eindringlichen Vorstellung ihre Zuflucht. Sie ermahnt die Landstände mit ihr, als ihrer rechtmäßigen Landesfürstin, die unschuldig in solches Elend geraten sei, Mitleid zu tragen und wiederholt die Bitte, mit ihrem Gemahl zu unterhandeln, dass ihr ihr Leibgedinge eingeräumt und die Versicherung gewährt werde, falls sie mit den Ihrigen in die Mark zurückziehen würde, um sich der Gemeinschaft mit ihren geliebten Kindern und ihren Freunden wieder zu erfreuen, sich keiner „Ungut“ ihres Gemahls besorgen zu dürfen, dem sie, was derselbe auch gegen sie getan, unlängst um Gottes Willen verziehen und vergeben habe. Wenigstens solle man ihr doch die Nutzung ihres Wittums jährlich in die Fremde folgen lassen, damit sie nicht, ihren Kindern und allen Brandenburgern zur Schmach, ihren Unterhalt bei Freunden und Fremden im Auslande zu erbetteln brauche.

Wie tief sich aber auch die Kurfürstin durch solche Bitten demütigte: es war vergeblich. Zwar verwendeten sich die Landstände mehrfach für die Kurfürstin. Ihre Verwendungen scheiterten indessen an Joachims festem Sinn.

Zu den Einwendungen des Kurfürsten hatte auch die schon oben vorgebrachte Beschuldigung gehört, dass die Kurfürstin ihrem Gemahl wertvolle Kleinodien, viel Schmuck und Kleidung, auch Verschreibungen, woran viel gelegen, bei ihrer Flucht aus der Mark mit hinweg genommen habe. Diese Anklage zu widerlegen, ging die Kurfürstin den 29. September 1533 ausführlich auf diesen Gegenstand ein. „Wahr ist es, sagt sie, wir haben ein goldenes Halsband mit Peilen und Edelsteinen und außerdem noch 2 gewöhnliche goldene Halsbänder, ohne Edelsteine und Perlen, und einige ungefasste Steine gehabt. Diese haben wir verlauft und von dem Erlöse uns und die Unsrigen, zur Befriedigung der allerdringendsten täglichen Notdurft unterhalten, da uns nun in das sechste Jahr von niemand irgend eine Unterstützung geworden ist. Dazu haben wir mitgenommen etliche Kleider und was uns zu täglichem Gebrauch notwendig ist; woraus Jedermann erkennen wird, wie unbegründet die Nachrede ist, als hätten wir große Güter und Schätze aus der Mark mit uns hinaus genommen. Unsere anderen Kleinodien, Silbergeschirre und Perlen-Röcke sind schon früher, und zwar auf Befehl und mit Bewilligung unsers Herrn und Gemahls, unserem Bruder, dem König Christian, zugestellt, dieselben zur Erwerbung seiner königlichen Würde, Reiche und Lande zu versehen; wir haben sie seit der Zeit nicht mehr gesehen und wissen noch weniger, wo oder in wessen Hand sie jetzt sind. Aber die Verschreibung über die 24.000 und etliche hundert Gulden (die für die Hingabe des Schmuckes ihr von ihrem Bruder ausgestellt war) haben wir bei uns und soll nebst unserem Leibgedingsbriefe bis an unser Ende wohl verwahrt bleiben. Das Halsband, dessen unsere Söhne in ihrem Briefe gedenken, haben wir nicht bei uns, sondern gehört zu den unserem Bruder übergebenenen Kleinodien, wie das Verzeichnis; derselben zeigt. Daraus mögt Ihr und mag Jedermann unsere Unschuld, auch unsere Dürftigkeit und unser Elend erkennen und wie wir ganz und gar nichts haben, noch haben können, wovon wir uns ferner zu erhalten vermögten. Wir werden daher auch, sollten wir heut oder morgen mit Tode abgehen, nichts hinterlassen, dessenwegen irgend jemand in Anspruch oder in Verdacht zu nehmen wäre.“

Alle diese Vorstellungen der Kurfürstin und die dadurch erwirkten Verwendungen der Landstände halfen indessen nichts, da der Kurfürst eben von ihrer zunehmenden Not am meisten ihre Rückkehr und endliche Unterwerfung unter seinen Willen zu erreichen hoffen konnte.

Es ist fast von allen neueren Geschichtsschreibern behauptet, der Kurfürst habe dem Verkehre seiner Söhne mit seiner Gemahlin, auch nach deren Entfernung aus der Mark, keine Schwierigkeiten entgegengesetzt, vielmehr diesen gern gestattet, ihre Mutter oft zu besuchen. Ich weih nicht, worauf diese Behauptung sich gründet. Mir sind Bestätigungen für diese Annahme nicht vorgekommen. Wohl aber geht aus den eingesehenen Korrespondenzen hervor, dass die Kurfürstin im Winter 1532/33, da sie zu Weimar lange schwer krank darnieder lag, wiederholt ihre Söhne dringend bat, sie an ihrem Krankenbette zu besuchen. Auch der Kurfürst von Sachsen verwandte sich für diesen Besuch. Dennoch fand derselbe nicht statt, weil den Söhnen, wie die Kurfürstin äußert, die väterliche Erlaubnis dazu verweigert wurde.

Ging Kurfürst Joachim von dem Streben aus, wie alle seine Untertanen, besonders seine Söhne vor der Lutherischen Ketzerei möglichst zu bewahren, so konnte ihm auch ein fortgesetzter Umgang der letzteren mit ihrer Mutter keineswegs als ungefährlich erscheinen. Es wäre daher ein nicht folgerichtiges Verfahren gewesen, hätte Joachim seinen Söhnen den Verkehr mit der Mutter unbehindert freigelassen.

Denn die Kurfürstin, die ihre Söhne als ihrer Religionsansicht zugetan betrachtete, enthielt sich keineswegs, auch aus der Ferne auf diese den möglichsten Einfluss zu üben, und beobachtete mit Ängstlichkeit alle Schritte Derselben. Schmerzvoll klagt sie z. B. den 26. September 1534 in einem Schreiben, das sie ihnen in Berlin heimlich einhändigen ließ, über die traurige Nachricht, die sie über den Beitritt ihrer Söhne zu dem Höllischen Religionsvertrage empfangen hatte. „Sie müsse“, — schreibt sie — „überhaupt oft hören, ihre Söhne hätten sich von Gottes Worte abgewandt und zu Halle ein neues Bündnis besiegelt und beschworen, wodurch sie verpflichtet wären, auch nach dem Tode ihres Vaters dem göttlichen Worte keine Stätte zu geben. Erschrecklich sei es für sie gewesen, so etwas zu vernehmen: der allmächtige Gott möge ihre lieben Kinder davor gnädig bewahren!“ —

Der damalige Aufenthaltsort der Kurfürstin war das herzogliche Schloss zu Wittenberg, wo sie wohl häufigen Verkehres mit dem großen Reformator sich zu erfreuen hatte. Dass sie im Hause des letzteren „öfters ein gantz viertel Jahr verblieben, damit sie die Predigt des Wortes Gottes desto reichlicher hören könne“ *) beruht auf späteren Berichten, bei welchem vielleicht der Aufenthalt zu Wittenberg mit einem Aufenthalt in Luthers Hause verwechselt ist. Dass die Kurfürstin aber zu Wittenberg im kurfürstlichen Schloss gelebt habe, glauben wir aus einem Schreiben an ihre Söhne vom Jahre 1534 schließen zu dürfen. Sie schreibt nämlich von hier aus den 26. Sept. ihren Söhnen, dass der kurfürstliche Landvogt zu Wittenberg, dem das Schloss befohlen war, Hans Metzsch, sie mit großer Zuvorkommenheit behandle und dabei über die ihm vom Kurfürsten von Sachsen in dieser Beziehung erteilten Befehle noch hinausgehe. Als eine arme verlassene Fürstin könne sie sich dafür nicht erkenntlich erweisen. Sie vermute aber, dass sie auch noch den Winter über in Wittenberg bleiben und daher dieses Entgegenkommens des Landvogtes noch viel bedürftig sein werde. Sie ersuchte damals ihre Söhne, dem Kurfürsten von Sachsen wegen des ihr gewährten Unterhaltes ein freundliches Danksagungsschreiben zu senden und dem Landvogte einen guten Hengst zum Geschenk zu machen.

*) Schmidt, Brandenburgische Reformations-Historie. S. 149,

Die Beschäftigung der Kurfürstin seit ihrer Entfernung aus der Mark war lediglich eine religiöse. Sie las die Bibel in Luthers Übersetzung und studierte unermüdlich alle Schriften, die über Fragen der Religion erschienen. Gerne beschäftigte sie sich auch mit dem Abschreiben von Predigten Luthers und Anderer, die einen tiefen Eindruck auf sie gemacht hatten, und deren Sammlung sie als ihren höchsten Schatz betrachtete. Die Kurfürstin gewann dadurch mit der Zeit eine Vertrautheit mit allen Streitpunkten auf dem Gebiete der Religion, dass sie durch ihre Kenntnis, wie ihr letzter Hofprediger, Mag. Andreas Buchow, von ihr sagt, „manchen schriftgelehrten Doktor beschämen könnte.“

Indessen war die Geldnot der Kurfürstin auf den höchsten Punkt gestiegen. Wiederholte Einladungen der Dänischen Landstände, die im Jahre 1534 ihr dort eine bessere Lage verhießen, hatte die Kurfürstin ausgeschlagen; *) da ihr geliebter Bruder Christian seit 1532 ohne Hoffnung auf Befreiung auf dem Schloss Sonderburg in Dänischer Gefangenschaft seufzte. Die Vorstellungen bei den Brandenburgischen Landständen aber waren erfolglos geblieben und ihre Söhne, bei welchen die Kurfürstin flehentlich um Hilfe und Unterstützung bat, vermochten nicht Rat zu schaffen. Sie zogen sich herbe Vorwürfe der Mutter dafür zu, dass sie in dieser traurigen Lage auch die Briefe der Mutter längere Zeit unbeantwortet ließen; denn die Kurfürstin war in ihren Klagen und Vorwürfen, die sie Anderen wegen ihrer üblen Lage machte, leider oft maßlos und leidenschaftlich.

*) Schreiben vom 26. Sept. 1535 im Königl. Hausarchiv.

Die Kurfürstin hatte zu Berlin in Jacob Speckmagen, wahrscheinlich einem Kaufmann,*) einen vertrauten Unterhändler. Anfangs September 1534 trug sie diesem auf, bei ihren Söhnen Alles zu versuchen, dass sie zum bevorstehenden Leipziger Markt 700 fl. erhalte, um im Stande zu sein, ihre dann fälligen Schulden zu bezahlen. Ihr Kredit werde sonst ganz untergraben sein und ihr in Zukunft niemand mehr borgen.“ In dem vertrauten Schreiben vom 26. September, das Speckmagen ihren Kindern einhändigte, beschwört sie diese, „doch jetzt in ihrer höchsten Not die Mutter nicht zu verlassen: sie wisse zu keinem Pfennig mehr Rat. Bisher habe sie geborgt und ihre Gläubiger hingehalten, das lasse sich aber nicht weiter fortsetzen. Jetzt wolle ihr niemand mehr leihen. Sie müsse also verderben und in Not und Kummer untergehen.“

*) Die Prinzessin Elisabeth, vermählte Herzogin von Braunschweig, benutzte im Jahre 1534 Jacob Speckmagen in Berlin als Hoflieferanten für Bettfedern, Teller etc. Freges Berlin unter dem Einfluss der Reformation S. 169. Ein anderer Jacob Speckmagen. vielleicht der Sohn des ersteren, war später Kurfürstlicher Sekretär Joachims II. das. 175. Vielleicht hatte Kurfürst Joachim II, durch diese Anstellung des Sohnes dem Vater die gefahrvolle Anhänglichkeit gelohnt, welche dieser der Kurfürstin Elisabeth erwiesen hatte.

Aus dieser höchsten Bedrängnis der Kurfürstin errettete sie der Tod des Kurfürsten Joachim I., der am 11. Juli 1535, erst einundfünfzig Jahre alt, unerwartet früh starb.

Kaum hatte Joachim I. die Augen geschlossen, als auch seine Söhne, Joachim und Johann, ihren Rat Dieterich Flans sogleich zu der Kurfürstin sandten, die jetzt in Torgau verweilte, und sie kindlich bitten ließen, sich nunmehr wieder in die Mark Brandenburg zurück zu begeben. Es ist jedoch die verbreitete Annahme unwahr, dass die Kurfürstin dieser Einladung freudig und bereitwillig Folge geleistet und ihren Wohnsitz nach Spandau verlegt habe. Die Kurfürstin Elisabeth hatte sich mittlerweile zu sehr an planvolles Handeln zum Besten der Verbreitung des Evangeliums gewöhnt, um so harmlos dem Drange der Mutterliebe Folge zu leisten. Sie erklärte daher dem Abgesandten ihrer Söhne, dass sie zwar geneigt sei, auf deren Bitte einzugehen, jedoch vorher, rücksichtlich ihrer künftigen Stellung in der Mark Brandenburg, mit ihrem bisherigen treuen Pfleger, dem Kurfürsten von Sachsen, sich unterreden zu müssen glaube und lud daher ihre Söhne zu einer vorherigen Zusammenkunft mit ihr und dem Sächsischen Kurfürsten nach Belzig ein.

Als diese Zusammenkunft von den Brüdern wegen anderweitiger dringender Geschäfte abgesagt werden musste, verabredete Elisabeth allein mit dem Kurfürsten von Sachsen, der sich zu ihr nach Torgau begeben hatte, die Forderungen, die sie vor ihrer Rückkehr ihren Söhnen zu machen habe, und ließ sie dieselben durch Ritter Georg von Minkwitz und Benedict Pauli, Sächsische Räte, welche der Kurfürst ihr zu diesem Zwecke zur Verfügung stellte, ihren Söhnen in Berlin überreichen. Sie betrafen teils die Einräumung ihres Leibgedinges, teils eine ihr zu gewährende Sicherstellung freier Religionsübung.

Rücksichtlich des Schlosses Spandau und des sonstigen ihr von ihrem Gemahl verschriebenen Leibgedinges verlangte die Kurfürstin, dass selbiges sogleich, ohne weitere Unterhandlungen, den anwesenden Sächsischen Räten zu ihrer Hand überwiesen und eingeräumt werde. Diese sollten das Leibgedinge der Kurfürstin bis zu ihrem persönlichen Einzuge für sie verwalten. Den letztem aber machte die Kurfürstin von einer ihr hinsichtlich der Religion demnächst nicht nur von ihren Söhnen, sondern auch von den Brandenburgischen Landständen, auszustellenden Versicherung abhängig, wonach der Kurfürstin freistehen sollte: „sich, ihren Dienern und Dienerinnen in allen zu ihrem Leibgeding gehörigen Pfarren und Kirchspielen das heilige Evangelium und Gottes Wort nach reiner Lehre, wie solches durch den Kurfürsten von Sachsen zu Augsburg bekannt, und in seiner Lieb Landen bisher gelehrt, gepredigt und gehalten worden, auch predigen, verkünden und hören, auch das hochwürdige Sakrament demselben gemäß empfangen zu lassen.“

Wurde den Brandenburgischen Brüdern schon durch die verlangte Auslieferung des Leibgebinges mit seinen Städten und Schlössern in die Hand Sächsischer Räche eine unter den damaligen Zeitumständen politisch höchst bedenkliche, unangemessene Handlung zugemutet; so lag in der Ausdehnung, welche die Kurfürstin der geforderten Versicherung freier Religionsübung nach den Gebräuchen der Wittenberger Kirche gab, offenbar ein Versuch, die jungen Fürsten sogleich zu offener Parteinahme für das Luthertum zu drängen, die wenigstens Joachim II. nicht für angemessen erachtete. Denn wurde der Kurfürstin zugestanden, in allen zu ihrem Leibgedinge gehörigen Pfarreien sich „das reine Wort Gottes“ nach der Augsburgischen Konfession und in Wittenberger Weise predigen zu lassen, so war mit diesem Zugeständnisse der Lutherischen Lehre ein beträchtlicher Teil der Mark Brandenburg geöffnet, da zu dem Leibgedinge der Kurfürstin außer Spandau, auch Küstrin, Oderberg, Oranienburg, Liebenwalde, Zossen, Saarmund und mehr Städte und Ämter gehörten. Es zeigten sich daher, zu großer Betrübnis der Mutter, die Söhne nicht so geneigt, wie diese gehofft hatte, ihren in politischer Rücksicht unbedachten und in religiöser Beziehung weiterer Erwägung vorgreifenden Forderungen zu entsprechen. Sie verschoben es, sich darüber bestimmt zu erklären.

Mittlerweile erhielt Elisabeths Misstrauen gegen ihren Sohn Joachim noch neue Nahrung durch den Vollzug der Polnischen Heirat desselben, die zu Anfang des September zu Stande kam. Die Kurfürstin war dieser Vermählung ihres Sohnes abgeneigt. Denn sie sah darin nur eine neue feste Verbindung des jungen Brandenburgischen Kurfürsten mit der katholischen Partei.

Auch König Ferdinand richtete von Wien aus am 4. Sept. 1535 ein Schreiben an den jungen Kurfürsten, worin er ihn nicht nur im Allgemeinen in des Vaters Fußtapfen in Betreff der Religion zu treten ermahnte, sondern auch besonders bat, seine Mutter Elisabeth nicht eher in die Mark Brandenburg zurückkehren, noch von der ihr verschriebenen Leibzucht Besitz nehmen zu lassen, bis sie sich verpflichtet haben werde, für sich und ihre Untertanen die in der Römischen Kirche hergebrachten Zeremonien zu halten. Der König fordert den Kurfürsten eindringlich auf, seiner Mutter anders überall nicht den Aufenthalt in der Mark Brandenburg zu gestatten.

Dessen ungeachtet beeilte sich nun zwar Joachim II., sofort nach der Rückkehr von der Polnischen Vermählungsfeier, seiner Mutter eine Zusammenkunft zur Beratung ihrer Angelegenheiten zu Berlin, Belzig, Jüterbogk, Trebbin oder wo es ihr belieben möge, in Vorschlag zu bringen. Diese Zusammenkunft kam indessen nicht zu Stande. Zuerst lehnte die Kurfürstin die Einladung des Sohnes geradezu ab, weil der Kurfürst von Sachsen von seinen Landen entfernt sei. Dann war Kurfürst Joachim nicht im Stande, die hinterher von der Mutter gemachten Vorschläge zu einer Besprechung anzunehmen.

Erst am 25. Januar 1536 kam endlich zu Lochow auf einer Zusammenkunft der Brandenburgischen Brüder mit dem Kurfürsten Johann Friedlich von Sachsen, den die Kurfürstin-Witwe fortwährend als ihren obersten Vormund betrachtete und bezeichnete, auch jetzt allein für sich handeln ließ, eine Vereinigung über die Leibgedingsverhältnisse zu Stande, deren Annahme durch die Kurfürstin Johann Friedrich möglichst zu befürworten versprach. Anstatt der Kurfürstin ihr Leibgedinge in Natur einzuräumen, verpflichteten sich darnach die Söhne, ihr zur Vergeltung desselben, Joachim 4.300, Markgraf Johann 1.700 Gulden jährlich auf ihre Lebenszeit zu zahlen.

Die Einrichtung ließ erkennen, dass die Kurfürstin jetzt nicht mehr entschlossen war in die Mark zurückzukehren. Als Grund, diese Abfindung zu treffen, wird in dem Lochow’schen Vergleiche der Wunsch angeführt, „neue Weitläuftigkeit so viel als möglich zu verhüten, da der zwei von der Kurfürstin oder ihrem Vormund geforderten Artikel halber, nämlich der Versicherung der Religion und der Einräumung des Leibgedinges wegen, seitens des Kurfürsten von Brandenburg, seines Bruders und seitens der Landschaft allerlei Bedenken obwalten mögten.“ Dies Abkommen wurde auf Wunsch des Kurfürsten von Sachsen von der Brandenburgischen Kurfürstin zu Torgau ratifizier.

Es war durch dies Abkommen für die äußere Lage der Kurfürstin soviel erreicht, dass sie nunmehr, im Besitz des bestimmten, wenn auch nur mäßigen Einkommens von jährlich 6.000 fl. eine ihrem Stande angemessene Hofhaltung wieder einrichten und ohne fremde Wohltätigkeit bestehen konnte. Kurfürst Johann Friedrich räumte ihr nunmehr das Schloss Lichtenberg zum Wohnsitz ein, worin sie ihre Residenz aufschlug, — ohne jedoch ihre Sehnsucht nach Rückkehr in die Mark Brandenburg überwunden zu haben und daher auch wohl ohne zu ahnen, dass sie fast noch 10 Jahr hier im Auslande — als „Markgräfin von Lichtenberg“, wie man sie in Sachsen nannte, residieren werde.

Was die Fürstin bewog, mit mannhafter Überwindung des Verlangens nach einer Wiedervereinigung mit ihren Söhnen, in der Fremde zu verbleiben, war entschieden nur die Art, wie sie den durch den Tod ihres Gemahles ihr zugefallenen Beruf auffasste. Der Kurfürst von Sachsen scheint sie in dieser Auffassung der nunmehr noch von ihr zu lösenden Aufgabe planvoll bestärkt zu haben.

Ihre Söhne waren nicht nur durch das Hallische Bündnis, sondern auch durch ihnen in den, väterlichen Testament aufgelegten Verpflichtungen behindert, sich sofort offen für das Luthertum zu erklären. Insonderheit konnte der ältere, Kurfürst Joachim II., es nicht für rätlich erachten, der evangelischen Lehre gleich nach seinem Regierungsantritte sich anzuschließen und wenn er dies tat, gerade für die Lutherische Form oder die Form der Wittenberger Kirche, gegen welche die Warnungen seines verewigten Vaters speziell gerichtet waren, sich zu entscheiden. Auch hatte Joachim II. die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass eine zeitgemäße Reformation der ganzen Christlichen Kirche durch ein allgemeines Konzil zu erreichen und dadurch dem Übel einer Spaltung der Christenheit in verschiedene Religionsparteien noch zu begegnen sei; er sah in seinem Lande noch fanatische Anhänger der einen, wie der andern Religionspartei, die mit zu weit gehendem Eifer gegen einander kämpften, ohne dass die evangelische Religionsansicht schon sieghaft zu entschiedenem Übergewichte sich durchgebildet hatte. Von seinen drei Landesbischöfen gehörten noch zwei zu den heftigsten Gegnern der neuen Lehre, die Bischöfe von Havelberg und von Lebus.

Auch in politischer Rücksicht war es für den Kurfürsten nicht ratsam, sofort öffentlich für die Lutherische Lehre Partei zu nehmen. Wünschenswert erschien namentlich, erst seine Ehe mit der ihm verlobten Polnischen Königstochter zum Abschluss zu bringen, welche ein offener Übertritt zum Luthertum unfehlbar vereitelt hätte; so wie das gute Einvernehmen, das die Mark Brandenburg mit den der katholischen Religionsansicht noch anhängenden Nachbarfürsten und mit dem kaiserlichen Hofe verband, nicht voreilig zu brechen.

Für solche politische Weisheit, so wie für die große Idee friedlicher Aussöhnung der mit einander kämpfenden Religionsansichten, fehlte der Kurfürstin-Mutter jedes Verständnis, wie sie überhaupt, in ihrer längeren Gewöhnung an Selbstständigkeit, mit den Ansichten, die sie für richtig hielt, ungebührlich dem Urteile ihres zum Manne gereiften Sohnes sich überhob. Wohl aber kannte sie die Kraft der kindlichen Liebe, womit ihre Söhne ihr zugetan waren und womit diese ihre Rückkehr in die Mark ersehnten. Diese Liebe und Sehnsucht der Söhne glaubte sie benutzen zu müssen, um die letzteren zu einem offenen Übertritte zu der Lutherischen Partei zu zwingen.

Der Kurfürst von Sachsen konnte die Kurfürstin in dieser Richtung nur zu bestärken bemüht sein: denn auch aus politischer Klugheit musste er wünschen, den Kur-Staat Brandenburg dem evangelischen Körper als neues wichtiges Glied möglichst bald einverleibt zu sehen. Er nahm es daher mit der Vormundschaft, welche die Brandenburgische Kurfürstin s

011 Die Geburt Christi

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012 Die Verkündigung an die Hirten

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013 Die Beschneidung Christi

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014 Die Flucht nach Ägypten

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Martin Luther als Mönch

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Martin Luther als Junker Georg

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Sittenbilder aus dem Mittelalter

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Melanchthon, Philipp (1497-1560) Philologe, Philosoph, Humanist, Theologe

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