Die Kirchenverbesserung nach wie vor Reformation und nicht Revolution zu nennen

Aus: Freimütiges Abenblatt, Band 8 (1826)
Autor: Fr. Giesebrecht, Past. adj. in Mirow., Erscheinungsjahr: 1826
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, hansestadt Rostock, Luther, Reformation, Kirchenverbesserung, Revolution, Volksschulen, Volksbildung, Reformationsgeschichte, Landesgeschichte, Sitten- und Kulturgeschichte, Slüter, Reformatoren
Herr Dr. Rönnberg meint in dem in No. 362 des freim. Abendbl. mitgeteilten historischen Versuchs über die Schicksale der ehemaligen Katharinen-Kirche in Rostock, man würde die Kirchenverbesserung weit richtiger Revolution als Reformation nennen, weil sie den bis dahin rechtmäßigen Besitzstand eines unermesslichen, unbeweglichen und beweglichen Eigentums mit Gewalt umgeändert und den geheimen Zunder zu den fürchterlichsten Bürgerkriegen in Deutschland und Frankreich geliefert habe. Es kommt mir zwar nicht auf das Entfernteste in den Sinn, um dieser Äußerung willen den Hrn. Doktor des Kryptokatholizismus beschuldigen zu wollen, auch beurkundet die Strenge gegen die eigne Partei den Beruf zum Geschichtsschreiber viel mehr, als die Wiederholung oft gehörter Gemeinplätze wider die Gegenpartei; dennoch muss sich die protestantische Kirche gegen das Ansinnen, für den Ausdruck Reformation den Revolution einzuführen, mit Nachdruck erklären, und das um so mehr, da die römisch-katholischen Gegner, wenn nicht Deformation, doch wenigstens Revolution, von welchem Worte man einen tadelnden Nebenbegriff nicht abscheiden kann, die Reformation genannt haben und noch nennen.

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Der Ausdruck Revolution ist unpassend; denn er bedeutet Umwälzung. Eine Kirchenumwälzung haben aber die Reformatoren so wenig beabsichtigt, als ohne Absicht bewirkt. Sie haben nie eine neue Kirche stiften, sondern die alte und ursprüngliche wiederherstellen und reinigen wollen von den Missbräuchen und Irrtümern, von den Neuerungen, wodurch sie im Zeitenverlaufe entstellt worden. Sie haben bei jeder Gelegenheit ihren Zusammenhang mit der wahren Kirche der Vorzeit nachgewiesen. Darum waren sie und heißen sie nicht Revolutionärs, sondern Reformatoren. Man hat in unsern Tagen ziemlich allgemein vergessen oder ignoriert absichtlich, was sonst ganz bekannt war aus Seckendorfs Geschichte des Luthertums und andern Schriften, dass die Reformatoren auf nichts weniger ausgingen, als der Kirche eine neue Konstitution zu geben, dass Luther noch in den letzten Jahren seines Lebens sich erbot, dem Papst die Füße zu küssen und ihn auf den Händen zu tragen, wenn er nur die von ihm und seinen Genossen vorgetragene Lehre freigeben wolle. Auf Verlangen werde ich bereit sein, dies des Weiteren zu belegen mit einer großen Anzahl von Stellen aus den Schriften Luthers in verschiedenen Perioden seines Lebens, so wie mit Stellen anderer, sei es deutscher oder schweizerischer Reformatoren. Vom Worte Gottes wollte Luther nicht lassen: sonst wollte er gern in allen andern Stücken nachgeben. Da aber jetzt viele, die sein Werk weiter fortzuführen sich einbilden, wieder vom Worte gewichen sind, und wieder, wie sonst der Papst, alle scrinio pectoris praeter et contra scripturam haben; so ist es begreiflich, dass sie den Blick ihrer Jünger von der Lehre abzulenken und auf das mehr Äußere der Verfassung hinzuleiten suchen, damit diese nicht merken, wie hier bei vermeintem Fortschritte ein Rückschritt ganz offenbar zu Tage liegt. Und doch haben wir auch in Hinsicht der Verfassung uns eben nicht sehr zu rühmen, indem wir von der Despotie so ziemlich zur Anarchie übergesprungen sind. Da nun der Papst, von den Reformatoren Antichrist genannt, weil er sich und seine Einsicht über die Schrift stellte, das Evangelium nicht freigeben wollte, musste sich die gereinigte Kirche wohl von ihm lossagen, oder vielmehr von ihm sich ausstoßen lassen, welches dann die Romanisten Abfall nennen, gegen welchen Vorwurf es heißt: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.

Mit der Lehrreinigung stand das Sinken mancher aus dem Irrtum entstandener Sitte in Verbindung. Das Staatliche und Kirchliche hängt zusammen. Keiner der Reformatoren hat gemeint, dass die Gemeinschaft derer, welche die Reformation annahmen, den von allem Unkraut gesonderten Weizen darstellen würde. Menschlichkeiten sind allerdings vorgegangen in Besitzergreifung der Kirchengüter, aber gewiss nicht mehrere, als bei den Päpsten, die denn auch genug das Kirchengut gemissbraucht haben zur Erreichung ihrer herrschsüchtigen Absichten. Wenn der Staat manches Kircheneigentum an sich riss: so muss man allerdings beklagen, dass hier nicht mehr Maß gehalten wurde, und so die Mittel verkürzt wurden zu einer durchgreifenden Verbesserung des Volksschulwesens (aus den aufgehobenen Klöstern wurden oft Gelehrtenschulen, nie Anstalten zur Volksbildung), welche die Reformatoren sehnlichst wünschten, unter den damaligen Stürmen aber nicht erlangen konnten und wofür seitdem verhältnismäßig wenig geschehen ist, wenn gleich es in katholischen Ländern bei größeren Mitteln hierin meist noch trauriger aussieht. Auf der andern Seite aber muss man dieses Aneignen des Kirchengutes, wie es auch Luther, der kein Schmeichler war, tat, damit entschuldigen, dass die Kirchenangelegenheiten damals den Fürsten viele Ausgaben auflegten, welche sie vorher nicht gehabt hatten, und sich damit trösten, dass die jetzt weltlichen Zwecken dienenden Mittel vorher nur fleischlichen Zwecken unter dem Scheine der Geistlichkeit gedient hatten.

Dass die Verfolgungen der Römischen gegen Protestanten Repressalien von Seiten dieser hervorgerufen haben werden, ist zum voraus denkbar; man wird aber keinen Reformator nennen können, der sie nicht gemissbilligt hätte. Und in Sachsen wenigstens ist, wie man aus Seckendorf sehen kann, mit preiswürdiger Ruhe, Besonnenheit, ja Zartheit gegen diejenigen in Stiften und Klöstern verfahren, welche der Reformation sich weigerten. Was die Beschuldigung, die Reformation habe den bis dahin rechtmäßigen Besitzstand eines unermesslichen Eigentums mit Gewalt (?) umgeändert, betrifft: so kann man fragen: Sollten denn, wenn alle Einwohner des Landes protestantisch wurden, die kirchlichen Gebäude, und was ihnen von Besitztum anhing, leer stehen bleiben und ohne Eigentumsherrn verfallen, und die Protestanten neue Stiftungen der Art daneben errichten? Sollten die Menschen der Tempelscholle oder die Tempelscholle den Menschen, die Ökonomie der Ökodomie oder dieser jene folgen? Der Besitz, den Irrtum und Aberglauben ergreift, ist immer ein unrechtmäßiger und hatte ihn auch tausendjähriges Herkommen bestätigt. Die Schuld der mit der Religion allerdings in Verbindung stehenden Bürgerkriege in Deutschland und Frankreich trägt nicht die Reformation, sondern der Papst und sein Anhang, der durch Feuer und Schwert die Ketzer zu vertilgen, unaufhörlich die Fürsten anreizte, während die Evangelischen nichts verlangten, als freie Gottesverehrung. Sie, in ecclesia pressa lebend, konnten, hätten sie es auch gewollt, nicht daran denken, Krieg anzufangen; angegriffen aber mussten sie für Herd und Altar kämpfen. Wer die Überzeugung hegt, die Reformatoren hätten durch ihre Lehren an die Stelle der bisherigen Wahrheit den Irrtum gesetzt, dem kann man es dann freilich nicht weiter verdenken, wenn er den Gebrauch der Kirchengüter zur Einheimischmachung dieses Irrtums als Raub und Gewalttat ansieht, auch dem vielleicht nicht, welcher die Lehrstreitigkeiten der damaligen Zeit als Wortklaubereien betrachtet, wo beide Parteien gleich viel Recht oder Unrecht gehabt; wer aber entgegengesetzter, Meinung ist, mag immerhin die Gewalttaten Einzelner, die bei einer jeden solchen geschichtlichen Krisis vorkommen, (es stand aber beim Papst, ohne Strudel und Wasserfälle den Strom der Geschichte aus der alten in die neue Zeit ruhig und klar hinüberfließen zu lassen) ernstlich rügen, nur bezeichne er darum das Ganze nicht mit dem Namen des Verwerflichen oder auch nur mit einem weniger ehrenden Namen. Wer wird den Krieg von 1813 und 1814 darum einen Raubkrieg nennen, weil hier und da einmal, und wäre es auch tausendmal, ein paar Soldaten oder eine Kompanie oder ein Regiment Exzesse verübt haben, oder wer wird sagen, es wäre besser gewesen, dass die Erbuntertänigkeit in Mecklenburg nie wäre aufgehoben worden, weil, bevor sich die neue Ordnung recht begründen kann, sich hier und da einzelne Übelstände ergeben, die vorher nicht da sein konnten, weil die ganze Sache ein Übelstand war?

Der Rebell von St. Petri - Band 1

Der Rebell von St. Petri - Band 1

Der Rebell von St. Petri - Band 2

Der Rebell von St. Petri - Band 2

Abb. 092 Luther, Martin (1483-1546) theologischer Urheber der Reformation

Abb. 092 Luther, Martin (1483-1546) theologischer Urheber der Reformation

Rostock Altstadt

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Rostock Blücherplatz 1844

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