Die Insel Wollin und das Seebad Misdroy - 09. Die alte Jomsburg, das Schloss Lebbin auf der Insel Wollin mit Zubehör, gelangt an die Domprobstei zu Camin um 1186.

Historische Skizze
Autor: Raumer, Georg Wilhelm von (1800-1856) preußischer Verwaltungsbeamter und Direktor des geheimen Staatsarchivs, Erscheinungsjahr: 1851

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Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Pommern, Insel Wollin, Fischerdorf Misdroy, Seebad, Handelsstadt, Oder, Ostsee, Lokalgeschichte, Landesgeschichte, Kulturgeschichte, Norddeutschland, Lebensweise, Landbau, Landwirtschaft, Ackerbau, Gutsbesitzer, Forstwirtschaft, Ackerwirtschaft, Volk, Volkswirtschaft, Gesellschaft, Produktion, Ursache und Wirkung, Bodenkultur, Inselbewohner, Ostseestrand, Badeort, Seebad
Es ist eben erzählt, dass die Dänen im Jahre 1042 die einst so berühmte Jomsburg auf den Lebbiner Höhen am Haff zerstört haben. Nichtsdestoweniger blieb dieser Punkt, welcher den Eingang der Swine ins Haff beherrschte, *) so wichtig, dass bald wieder ein Schloss, welches nun den Namen Lubin **), erhielt, hingebaut wurde.

*) Noch im 16ten Jahrhundert forderte der Schlossvogt zu Lebbin von jedem vorbeifahrenden Schiff eine Semmel und eine Flasche Bier.
**) Von luby, lieb, lieblich, heutiges Tages Lebbin.


Dieses Schlosses, des civitaiulae in litore maris (am Haff) sitae, quae Liybin dicitur, geschieht Erwähnung, als der heilige Otto über das Haff nach Wollin schiffte und es ist auch bereits erwähnt, dass die Dänen, als sie um 1173 Stettin belagert hatten, beim Zurücksegeln das Schloss Lyubin eroberten.

Einen eigenen Kastellaneibezirk machte aber das Schlösschen Lebbin nicht aus, es war gewissermaßen eine Nebenburg der Kastellanei Wollin, zu der es gehörte. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Schloss Lebbin und seine Zugehörungen vor der Bekehrung der Insel Wollin zum Christentum dem Göttertempel zu Wollin gehörten, von dem man weiß, dass er Landgüter (latifundia) besessen hat. Als dieser Tempel zerstört und das Bistum Wollin durch Herzog Wartislav zuerst gegründet wurde, sind wahrscheinlich schon die Tempelgüter, wie dies auch sonst überall in Pommern geschah, der christlichen Kirche übergeben worden. Der um 1180 gestorbene Herzog Kasimir, Wartislavs Sohn, indem er von sich bekennt, dass er ein Diener des Teufels und dem Heidentum anhängig gewesen sei, und dass Gott seinen Vater, ihn und das ganze Volk aus der Abgötterei herausgezogen habe, hatte das Schloss Lebbin und dessen Zugehörungen mit Zustimmung des Bischofs Sigfried von Camin zu einem eigenen Stifte des heiligen Nicolaus, des Schutzpatrons der Schifffahrer, im Schloss zu Lebbin gewidmet. Von dieser Kapelle des heiligen Nicolaus im Schloss Lebbin sind neuerdings die Überbleibsel am Rande des Waldes noch aufgefunden worden, *) indessen ging es mit der neuen Stiftung wahrscheinlich wegen der vielen Einfälle der Dänen nicht recht vorwärts, und als um das Jahr 1186 der geistliche Vorsteher dieser Nicolaistiftskirche, Namens Harting, zum Abt des Klosters Stolpe erwählt wurde, beschlossen Herzog Bogislav, des verstorbenen Kasimirs Bruder, und der Bischof Sigfried von Camin das Nicolaistift in Lebbin ganz eingehen zu lassen und die Güter dem jedesmaligen Probst des Domstifts Camin zuzuwenden, nicht unwahrscheinlich aus dem Grunde, weil, wie bemerkt, die Lebbiner Güter ursprünglich schon durch den heiligen Otto dem Bistum Wollin, nachher Camin, bestimmt gewesen waren. Eine noch aufbewahrte, um das Jahr 1186 aufgesetzte, sehr merkwürdige Urkunde Herzog Bogislavs ergibt das Nähere über diese Zuwendung der Lebbiner Güter an die Domprobstei Camin, und weil diese Urkunde die älteste ist, welche wir über die Insel Wollin besitzen, so verdient sie hier ausführlicher besprochen zu werden. **)

*) Mündliche Mitteilung des Herrn Prediger Hammer zu Lebbin; dort hat also auch das alte Schloss Lebbin und vermutlich auch die Jomsburg gelegen. Siehe auch Balt. Stud. von 1845, p. 13, wonach die Kapelle auf dem Schneiderberge lag.
**) Das Original der Urkunde fehlt; wir kennen sie nur aus alten Abschriften in der Caminer Stiftsmatrikel.


Herzog Bogislav führt in der Urkunde die Besitzungen anfänglich im Allgemeinen auf, welche mit der Nicolaistiftskirche an die Probstei Camin übergehen sollten, nämlich der Ort Lebbin selbst mit allen dazu gehörigen Dörfern, Äckern, Wiesen, Weiden, Wäldern, Wässern und Fischwehren, welche letztere sich zahlreich in den Nebenarmen der Swine befanden. Von diesen gesamten bedeutenden Besitzungen sollte der Domprobst frei von jeder Abgabe und Dienst an den Herzog sein und die Untertanen sollten nur dem Probst verpflichtet sein, wobei jedoch die eigentlichen landesherrlichen Rechte, nämlich die Pflicht der Untertanen zum Schutz des Landes und zum Bau der Kastellanei Wollin und der dortigen öffentlichen Brücke *) vorbehalten blieben, welche Lasten aber nur durch den Beamten (nuntius) des Probstes ausgeschrieben und eingezogen werden sollten. **) Nächstdem werden in der Urkunde die einzelnen Zubehörungen des Schlosses Lebbin aufgeführt, nämlich:

*) Dies ergibt eine Urkunde Herzog Kasimirs von 1172, die Besitzungen des Domstifts Camin betreffend.
**) Es heißt in der Urkunde; locum Lubbin, cum omnibus villis suis, agris cultis et incultis, pratis, pascuis, silvis, aquis et clausuris cum omnibus villis suis liberum ab omni exactione et servitio et a qualibet extorsione quae nobis et; successoribus nostris debentur et soli praeposito facimus obligatum.


1) Das Dorf (vicus) vor dem Schloss Lubbin, das jetzige Dorf Lebbin.
2) Das Dorf Stengow — villa Trestingow. *)
3) Das Dorf Soramtzt, nicht unwahrscheinlich Dargebanz oder ein untergegangener Ort in dessen Nähe.
4) Das Dorf Lusta, **) wahrscheinlich Lübzow.
5) Das Dorf Kampenze, höchst wahrscheinlich ein untergegangener Ort, dessen Andenken noch die sogenannte Kapentz, ein Berg im Walde zwischen Misdroy und Neuhaus, bewahrt.
6) Das Dorf Szelomino, das heutige Soldemin.
7) Das Dorf Szelazo, entweder Latzig oder Misdroy, denn szelazo heißt slawisch hinter dem Walde, womit Misdroy gemeint sein könnte.
8) Der Ort Uszt mit dem Dorfe Lewen. Uszt heißt Mündung, das heißt also Ort am Ausgang der Dievenow, unfern dessen das Dorf Lauen liegt
9) Eine Hufe Landes in Soldemin (villa Szolbino) und die Zehnten der Bauern daselbst.
10) Den Zehnten der Bauern in Plötzin (Pletsenitz).
11) Die Abgaben von den Schiffen und der Fischerei am Strande der Ostsee zwischen der Swine und bis nach Swantus **) hin.
12) Die Abgaben von den Krügen zwischen der Swine und Swantus, womit besonders der alte Krug in Misdroy und der Graßkrug bei Swantus gemeint ist.
13) Alle Fischwehre in der Swine.
14) Die große Waldung (desertum), welche sich von der Swine an über den Jordan-See (lucum Gardino) hinüber und von da wieder bis gegen das Dorf Kartzig (villa Charnititz) an das Haff erstreckt, mit allen darin befindlichen Honigstöcken und der Jagd. Dies ist also der größte Teil der heutigen Forstreviere Neuhaus und Warnow.

*) Trest ist Schilf, also Stengow im Schilfe.
**) Vielleicht von lasta, Wald.
***) Von swante, heilig und uszt, Mündung, heilige Mündung, der Diebenow nämlich.


So gelangte also Lebbin an die Propstei Camin, welche bis in die zweite Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts im Besitz des Schlosses und dessen Zubehörungen, namentlich der Dörfer Lebbin, Stengow, Dargebanz, Kartzig, Soldemin, Bietzig und Misdroy und des ganzen Waldes zwischen Lebbin und dem Haff einerseits und bis gegen Misdroy andererseits hin verblieben ist, wodurch zugleich der Umfang der Besitzungen, wie solche im zwölften Jahrhundert anfänglich dem Stifte Nikolai in Lebbin, dann der Propstei Camin übergeben waren, sich deutlich herausstellt.

Dem Herzog verblieb auf der Insel Wollin das Schloss zu Wollin und die dazu gehörigen Dörfer, auch war schon 1182 ein herzogliches Schloss an der Mündung der Swine (Zuuine) wieder aufgebaut, in welchem Herzog Bogislav sich aufhielt, als er eine Schenkung an das Kloster Broda bestätigte und dessen in den folgenden Zeiten öfters Erwähnung geschieht.

Raumer, Friedrich Ludwig Georg von (1781-1873) deutscher Historiker und Politiker.

Raumer, Friedrich Ludwig Georg von (1781-1873) deutscher Historiker und Politiker.