Die Gottesurteile I.

Aus: Unterhaltungen am häuslichen Herd. Neue Folge. Band 4
Autor: Schindler, Dr. (?) Sanitätsrat, Erscheinungsjahr: 1859
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Gottesurteil, Los, Zweikampf, Wasserprobe, Feuerprobe, Hexenprozesse, Feuertod, Orakel
Je tiefer die Kulturstufe ist, auf welcher die Völker stehen, desto größer ist das Abhängigkeitsgefühl von ihren Göttern, desto inniger ist der Verkehr mit diesen, bei denen der Mensch alle Vollkommenheiten sucht, die er selbst vermisst und erstrebt, desto größer der Einfluss einer Priesterschaft, die sich zum Vermittler zwischen dem Volke und der Gottheit macht, indem sie den unmittelbaren Umgang mit derselben vorgibt. Ein sehnsüchtiges Gefühl drängt den Menschen, das Verborgene zu wissen, und da er das Wissen des Vergangenen und Zukünftigen bei der Gottheit voraussetzt, so wendet er sich an dieselbe, die sie ihm offenbaren kann; er hofft, dass, bei der speziellen göttlichen Einmischung in die Gedanken und Handlungen der Menschen, die Gottheit ihm das Verborgene offenbaren werde, besonders wenn er sie darum anfleht und ihr die Hand zur Offenbarung leiht. Eine besondere Art, das Verborgene zu erfahren, war bei allen Völkern das Los und das sich an das Los anschließende Gottesgericht, ein halber Gottesdienst, bei dem man der Gottheit die Hand zur Weltregierung reichte, da sich hier die Tat an das Wissen anschloss.

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In Griechenland war das Los im Volke allgemein verbreitet und in vielen Tempeln wurden Losorakel erteilt; so in Bura, einer Stadt in Achaja, wo man in einem Tempel des Hercules durch das Werfen von vier Astragalen, die aus erlegter Feinde Knochen verfertigt waren, wahrsagte. Das Volk aber stach mit dem Griffel in eine Rolle des Homer und der bezeichnete Vers galt als Orakel. Auch die Römer hatten nicht nur ihre berühmten Tempelorakel durch das Los, sie benutzten außerdem ihren Virgil wie die Griechen ihren Homer, und das Werfen von Astragalen und Stäben war so allgemein, dass die sortiarii und sortilegi auf allen Straßen Roms ihr Wesen trieben und das Volk die Verantwortung für jede Handlung auf die Schultern der Gottheit wälzte und Trost in der göttlichen Fügung suchte. Bei Celten, Germanen und Iren ist das Los innig mit dem Opferkultus verbunden und greift in alle bürgerlichen Verhältnisse ein. Bei den Nordgermanen tritt das Los bis in die Mythe zurück; die Götter selbst schneiden die Losstäbe und der große Sagenerzähler Odin malt mit Opferblut Runen auf dieselben, und bei den Marsen führt eine Göttin den Namen „Göttin der Losstäbe, Tanfana“; denn Tan, was ursprünglich Rute, Weide heißt, bedeutet deshalb auch das Los. Nach Tacitus nahm man einen Zweig von einem Fruchtbaume, schnitt ihn in Stückchen, versah diese mit gewissen Zeichen und streute sie auf ein weißes Tuch. Der Priester oder der Hausvater, je nachdem das Orakel von Staats wegen befragt wurde oder nur eine Familie anging, nahm darauf unter Gebet und mit zum Himmel gerichteten Augen zu dreien malen ein Stückchen heraus und schloss aus den Zeichen auf günstigen oder ungünstigen Ausgang. Deshalb übersetzt man auch im Althochdeutschen sors mit keworfenez, loz und wurfen gilt schon als losen, sodass im Werfen schon der Begriff des Losens liegt. Das Los blieb auch nach dem Christlichwerden der fränkischen und germanischen Stämme, der Preußen und Letten sowie der slawischen Stämme, wo das Los als ein Teil des Gottesdienstes galt, in Gebrauch, wie die vielen kirchlichen und weltlichen Gesetze dagegen bezeugen. Kaiser, Alexis Komnenus fragt das Los, ob er die Kumanen angreifen soll, und der Doge Domenico Micheli legt ebenfalls die Entscheidung über den Krieg in das Los. Der kaum bekehrte Chlodwig, der eifrige Christ, sandte, als er gegen Alarich II., den Westgotenkönig, zog, an die Kirche des heiligen Martin zu Tours, des Schutzheiligen jenes Landes, Geschenke, um ein günstiges Orakelzeichen zu erhalten. Als der Diener die Geschenke abgegeben harte und in die Kirche trat, sang der Chor die Antiphona: „Herr, du kannst mich rüsten mit Stärke zum Streit!“ was als günstiges Orakelzeichen gedeutet ward. Dies Verfahren Chlodwigs ist ganz germanisch-heidnisch. Bei dem Auszuge gegen den Feind eine Wendung an das Orakel, Geschenke an den Tempel der Orakelgottheit und nach Erlangung eines günstigen Orakelspruchs Gelübde. Chlodwig sandte nach dem Siege dem Heiligen das ihm von der Beute durch das Los zugefallene Ross und bot später, um das Ross wieder zu erhalten, 100 Solidos; das Ross war aber nicht von der Stelle zu bringen. Da gab er noch 100 und sagte: „Der heilige Martin ist gut zum Beistand, aber teuer beim Handel.“ Die Bezeichnungen, die in Dekreten, Konzilien und Kapitularen, die gegen das Losen eifern, vorkommen, sind: sortilegi, sorticularii, arioli, chres malogai, casagii (Wahrsager aus Charakteren, wohl Runen, oder andern magischen Zeichen). Über Anfang und Ausgang des Kriegs, über die Wendung der Schlachten, über das Plündern und Zerstören eroberter Städte, über Tier- und Menschenopfer, über die Auswanderungen, über die Kriegsbeute, über Landverteilung und Erbe, ja über die Einführung des Christentums wird das Los geworfen. Bei Burgundern, Goten, Wandalen, Franken werden die Ländereien durch das Los verteilt, sodass Lod (Los) überhaupt Boden, Bodenertrag, Land bezeichnet, Alod Nichtlos. Die Sachsen gelobten den bei ihren Seeräubereien gefangenen zehnten Mann den Göttern und das Los bestimmte die Schlachtopfer, von denen der Gott durch das Los die bezeichnete, die ihm die angenehmsten waren. Über den heiligen Wilibrod und seine Begleiter wurde das Los geworfen, als sie das Heiligtum des Fosite verletzt hatten, und der, den das Los traf, wurde hingerichtet. Über den von den Germanen unter Ariovist gefangenen C. Valerius Porcillus, den Freund Cäsars, wurde dreimal durch Losung beratschlagt, ob er sogleich durch Feuer sollte getötet werden. Das Los erhielt ihn am Leben und Cäsars Sieg über Ariovist verschaffte ihm die Freiheit. Der den Friesen das Evangelium predigende Bischof Wolfram von Sens kam eben dazu, als der Knabe Ovo den Göttern geopfert werden sollte, und bat um sein Leben. Radbod aber erklärte, es sei verordnet, dass der, den das Los treffe, ohne Verzug geopfert werden müsse. Von der Benutzung des Loses bei Auswanderungen gibt uns die sagenberühmte Auswanderung der Longobarden aus ihrer Heimat ein Beispiel; der dritte Teil der Bevölkerung wurde durch das Los zur Auswanderung genötigt.

Bei den Hebräern ist das Los ebenso allgemein verbreitet wie bei unseren Vorfahren. Gott selbst führt die Hand des Losenden, um seinen Willen kund zu tun. „Das Los wird geworfen in den Schoß, aber es fällt, wie der Herr will!“ „Und Gott tat dieselbige Nacht, dass trocken war allein auf dem Fell und Tau auf der ganzen Erde.“ Moses legt die Stecken vor den Herrn in die Hütte des Zeugnisses und findet den Stab Aarons, des Hauses Levi, grünen und die Blüte aufgegangen und Mandeln tragen und Aaron wird Hoherpriester. Gideon breitet Felle auf die Tenne und sieht, ob Tau auf der Tenne oder ob es trocken; Ezechiel wirft Pfeile. Durch das Los wird das Land unter die Stämme Jsraels geteilt; durch das Los wird Saul zum König erhoben; durch das Los wird der Hohepriester, werden Priester und Leviten gewählt; durch das Los wird der Bock zum Opfer sowie das Holz zu demselben bestimmt. Haman warf das Los und die Israeliten stellten das Fest Purim an, da der Herr das Los Hamans zunichte gemacht.
Wie bei den Israeliten, so ist auch bei allen morgenländischen Völkerschaften das Los in Gebrauch und lässt sich bei Indern und Persern bis in die ältesten Zeiten verfolgen. Von den Scythen berichtet Herodot, dass sie große Bündel Weidenruten auf die Erde gelegt, sie auseinander gewickelt, jede einzelne Rute hingelegt und aus denselben geweissagt hätten. Zeichen auf Lose schreiben und die Lose werfen, die Schicksalstafeln, die Sandfigurendeutung, eine Losung mit den Zeichen des Zodiaks, ein Losorakel aus großen und kleinen Kreisen, Linien und Buchstaben haben sich bis heute bei den morgenländischen Völkern in Ansehen erhalten. Ganz besonders benutzt man die Bedas, den Zend, den Saudi und Hafis, den Koran, um durch die ausgeschlagenen Stellen Orakel zu erhalten.

Wie hätten sich die Christen von dem Lose trennen können, das ihnen in der Bibel so bestimmt vorgezeichnet war! Frugen doch die Jünger, als ein neuer Apostel gewählt werden sollte, das Los. Origines, welcher selbst die Engel im Himmel über die Länder losen lässt, welche jedem zur Beaufsichtigung zufallen sollen, findet darin einen Beweis von Demut, weil die Apostel so dem Willen Gottes anheimstellen, was ihnen selbst zu tun gestattet gewesen wäre. So sehen wir besonders die Losungen der Propheten und Apostel in der Kirche überhandnehmen, die denen aus Homer und Virgil nachgebildet waren. Die Kirche verfuhr hierbei wie überall; sie nahm die direkter Einwirkung Gottes für sich und ihre Priester allein in Anspruch, leugnete sie aber außerhalb derselben; nur für sie existierte das göttliche Wunder, außerhalb der Kirche gab es nur Zauberei. Diesen Standpunkt bezeichnet uns der heilige Augustin ganz bestimmt, wenn er lehrt, durch das Los zeige Gott dem zweifelnden Menschen seinen Willen an; wenn er die Sortilegien aus der Bibel als göttliche Offenbarung anerkennt, es aber missbilligt, dass man sie außerhalb der Kirche und in weltlichen Geschäften zu Rate ziehe. Es darf uns daher gar nicht wundern, wenn wir in vielen Konzilien vom 4. — 9. Jahrhundert, in einer Bulle des Papstes Leo IV. (849), bei Burchard von Worms (1025) sowie in den Kapitularen Karls des Großen, in den Gesetzen der Westgoten u. s. w. alle Divination, besonders auch die Losungen aus den Heiligen verboten und dennoch die Geistlichkeit sich durchgängig ihrer bedienen sehen. Man legte die Propheten, die Evangelien, die Briefe Pauli auf den Altar, las Messe darüber und schlug sie dann auf; man legte mit Ja und Nein bezeichnete Zettel während des Messopfers unter das Altartuch und zog nach demselben das Orakel. Durch sie bestimmt, eilte der heilige Patroklus von Bourges in die Einsamkeit; durch sie wurde auch der Leichnam des heiligen Leodogar dem Bischof von Poitiers zugesprochen, als sich die Bischöfe von Autun und Arras mit ihm um denselben stritten. Besonders machte man aber bei streitigen Bischofswahlen von dem Lose Gebrauch. Durch das Los wurde Martin aus den Stuhl von Tours, der heilige Ananias auf den von Orleans erhoben. Auch bei der Einweihung von Bischöfen und Äbten spielten die sortes sanctorum eine Rolle, indem man aus einer Stelle der aufgeschlagenen Schrift für die Regierung des Geweihten Bezügliches herauslas. Man nannte das „das Prognostiken stellen“. Hiervon berichtet als von einer althergebrachten Sitte das Kapitel von Orleans an Alexander III.; Gleiches erzählt Wilhelm von Malmesbury von der Einweihung der berühmten Kirchenlehrer Lanfranc und Anselm von Canterbury.

Das Los, was bereits im Heidentum seine Geltung hatte, wurde den neubekehrten Christen unentbehrlich, und wir sehen in Frankreich und Deutschland nicht nur die Losungen fortbestehen, sondern ganz besonders auch die sortes sanctorum an ihre Stelle treten. Als Prinz Merowig, Chilperichs I. Sohn, auf Befehl des Vaters zum
Priester geschoren, im Dom von Tours eine Freistätte gesucht hatte, begab er sich, zweifelnd an einem bereits von einer Wahrsagerin erhaltenen Ausspruche, obschon derselbe ganz seinen Wünschen entsprach, zu dem Grabe des heiligen Martin, legte auf dasselbe die Psalmen, die Bücher der Könige und die Evangelien und betete zu dem Heiligen, dass er ihm mit Gottes Hilfe offenbaren möge, ob er einst den Thron besteigen werde oder nicht. Nach dreitägigem Fasten trat er abermals zum Grabe, schlug die drei Bücher nacheinander auf und wurde über den Inhalt der gefundenen Stellen so bestürzt, dass er mit seinem Guntram wegzog und sich bald darauf von seinem vertrauten Diener mit dem Schwerte durchbohren ließ. Als Prinz Chramnus seinen Vater Lothar stürzen wollte, ließ auch er sich auf diese Weise ein Orakel geben. Es geschah unter den Augen des heiligen Tetricus zu Dijon von drei Priestern, welche aus drei Abschnitten der auf dem Altare liegenden Schrift einen Vers aufschlugen und unter der Messe ablasen; es geschah unter der ausdrücklichen Bitte, dass die göttliche Allmacht erklären möge, ob Chramnus glücklich sein oder wenigstens zur Regierung kommen würde.

Trotzdem, dass das Kapitular Karls des Großen vom Jahre 789 bestimmt, dass der aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen werden solle, der sich mit den Losungen der Heiligen abgebe, hörten dieselben doch nie auf und wir begegnen ihnen noch tausend Jahre später in den Losungen der Herrnhuter. Oft mochte man ihnen duldsam nachsehen, da sie etwas Christliches an die Stelle des Heidnischen setzten.

In dem Lose über die Schuld oder Unschuld eines Menschen geworfen, geht das Los unmittelbar in das Gottesurteil über. Das Los entscheidet gegen Saul und seinen Sohn Jonathan, als er dasselbe fragt, wer das gebotene Fasten gebrochen; das Los nennt den Achan als den Schuldigen, nachdem man vorher über Stamm und Familie das Los geworfen. Durch das Los wird Jonas als der Schuldige bezeichnet, als die Fährleute bei dem Ungewitter losen, wie bei den Griechen die Fischer im Sturm losen wer als Verfluchter zur Sühne ins Meer geworfen werden soll. Bei Germanen, Westgoten, Friesen, Rheinfranken ist das Rechtsorakel in allgemeinem Gebrauch, ja auch nach ihrer Bekehrung zum Christentum weichen sie von diesem Gebrauch nicht ab. War bei einem Volksaufstande ein Mensch getötet worden und konnte der Todschläger nicht gefunden werden, so konnte der, welchem das Sühngeld zu beanspruchen zustand, bis zu sieben Menschen wegen des Todschlags in Anspruch nehmen. Jeder derselben musste durch elf Eideshelfer sich von dem angeschuldigten Verbrechen durch den Eid reinigen. Hierauf wurden alle in die Kirche geführt und das Los über sie geworfen. Zwei Stäbchen, von denen das eine mit dem Kreuzeszeichen versehen war, wurden eingewickelt auf den Altar oder einen Reliquienkasten gelegt. Der Priester oder ein unschuldiger Knabe zog das Los und das Kreuzeszeichen bezeugte die Unschuld; oder man nahm so viel Stäbchen als Teilnehmer, deren jeder sein Stäbchen mit seinem Zeichen versah; der Priester zog die Lose und das zuletzt übrigbleibende bezeichnete den Mörder. In den Verordnungen fränkischer Könige und in den Volksgesetzen ist des Loses oft gedacht und wir wissen mit Sicherheit, dass es bis ins 6. Jahrhundert vor Gericht in Gebrauch war, besonders bei Diebstahlsbeschuldigung. Im Gesetz der Westgoten wird die Gewohnheit der Richter verpönt, zur Ermittlung des Tatbestandes sich der Hilfe der Wahrsager zu bedienen. In England galt das Los bis ins 9. Jahrhundert hinein als gewöhnliches Entscheidungsmittel der Schuld oder Unschuld des Angeklagten, wie ein Verbot Leos IV. an die britische Geistlichkeit bezeugt.

Der Zweikampf hat in den ältesten Zeiten ganz die Bedeutung des Loses. Man hält einen Zweikampf — und Sieg oder Niederlage wird das Zeichen für die zu schlagende Schlacht; häufig wählt man dazu einen gefangenen Feind und stellt ihm einen durch das Los Erwählte» entgegen; beide kämpfen mit den landesüblichen Waffen. Man stellt auch einen Zweikampf an, in dem die Gegner der sich gegenüberstehenden feindlichen Heere im Angesicht derselben kämpfen und an den Sieg des Überwinders die Niederlage des feindlichen Heeres knüpfen. Otto der Große ließ sogar auf dem Reichstage zu Nola den obwaltenden Streit, ob die Söhne der Söhne, wenn ihre Väter bei Lebzeiten ihrer Großältern gestorben, gesetzmäßig zur Teilung der Erbschaft mit den Vatersbrüdern zugelassen werden sollten oder nicht, nicht durch Schiedsrichter, sondern durch Kämpfer entscheiden. Die Partei, welche die Söhne der Söhne den Söhnen gleichstellte, siegte und es ward ein Gesetz gegeben, dass hinfort die Neffen mit den Vatersbrüdern gleichen Teil an der Erbschaft haben sollten. So hat Rogge vollkommen unrecht, wenn er behauptet, Orakel und Ordalien seien so verschieden als Tag und Nacht; er vergisst, wie Los und Zweikampf als Mittel angewendet wurden, Vergangenes und Zukünftiges zu erforschen. Wir können aber auch Grimm nicht Recht geben, wenn er alle Ordalien aus heidnisch-germanischem Boden entsprossen glaubt; denn es widersprechen dem nicht nur das Vorkommen der Gottesgerichte bei allen nicht germanischen Völkern als auch der von Wilde hervorgehobene Umstand, dass keins der Verdammungsurteile, welche über dieselben ausgesprochen wurden, auf heidnischen Ursprung hinweist, ja dass man sich selbst der Feuer- und Wasserprobe bediente, um sich von dem Vorwurfe des Heidentums zu reinigen. Wie hätten aber auch christliche Priester Anschauungen als ketzerisch verdammen können, die mit dem eigenen Glauben so innig verwebt waren? Gesetzt deshalb auch, die Einführung mancher Ordalien geschah durch christliche Priester: im Volke waren sie längst eingebürgert; und wenn Wilde dem widerspricht, so gedenke er nur der allgemein verbreiteten Gültigkeit des Loses als Ordal bei allen germanischen Völkern. Es geht mit den Ordalien wie mit dem meisten Aberglauben; er ist nicht einem Volksglauben, einer Religion entsprungen, er basiert auf der Niederen Entwickelungsstufe allgemein menschlicher Anschauungen. Denn dass die Götter, mit der Sorge um alle menschlichen Angelegenheiten betraut, den Schuldigen bestrafen, den Unschuldigen schützen, ist nicht spezifisch-christlich, ist allgemein menschlicher Glaube; und dass sie sich dabei sogar des Wunders bedienen und in die natürliche Ordnung der Dinge eingreifen, ist die allgemeine Anschauung auf einer niederen religiösen Entwickelungsstufe.

Die Gottesurteile, welche bei den Schwarzen wie bei den Hindus, bei den Stämmen Sibiriens wie bei den Chinesen heute noch im Gebrauch sind, waren es ebenso bei allen Kulturvölkern in der Kindheit ihrer Entwicklung. Bei Moses schüttet der Hohepriester ein wenig Staub in das heilige Wasser, schreibt Flüche auf Zettel und wäscht sie in dem Wasser ab, und dein Schuldigen, der das verfluchte Wasser trank, schwoll der Leib auf und die Hüfte schwand. Sitah, Wilchnus Gemahlin in der sechsten Verwandlung, hat den ungerechten Verdacht ihres Gemahls auf sich geladen und wandert über ein glühendes Eisen; „aber ihr Fuß war in Unschuld gehüllt, die verzehrende Hitze wurde für sie ein Pfad von Rosen“. Zoroaster ließ sich, um seine Feinde zu beschämen, mit glühendem Metall übergießen, ohne dass es ihm schadete, und bei Sophokles erklären die Wächter bei dem entwendeten Leibe des Polynices:

Und willig wollen heißen Stahl wir fassen und
Durch Feuer geh’n,
Nicht Schuld zu haben und mit dem Wissenschaft,
Der solches ausgesonnen und hinausgeführt.

In der „Edda“ ist die Heißwasserprobe deutlich beschrieben. Bei Tyene floss eine Quelle, welche kaltes, aber in einem gewissen wallenden Zustande befindliches Wasser enthielt; man ließ den Schwörer daraus trinken; hatte er recht geschworen, so geschah ihm nichts; hatte er falsch geschworen, so konnte er nicht von der Stelle, bis er alles bekannt, und sein Körper wurde mit Geschwüren bedeckt. Der Scholiast Akron erzählt: Zur Zeit des Horaz sei es gewöhnlich gewesen, dass ein Herr seinen Sklaven, den er im Verdacht des Diebstahls hatte, zu einem Priester führte, der ihm mit Zaubersprüchen geweihte Kuchen zu essen gab; der Erfolg war, dass unfehlbar seine Schuld oder Unschuld an den Tag kam. Schon bei den Griechen herrschte der Glaube, dass die als Zauberer bekannten Thibier im Wasser nicht untersinken könnten. In Sizilien musste sich der Angeklagte durch einen Eid reinigen, der, auf eine Tafel geschrieben, in den lacus Palicorum geworfen wurde; schwamm die Tafel, so galt dies als Zeichen der Unschuld; sank sie unter, so war der Diebstahl und Meineid erwiesen und der Überführte wurde in dem See ertränkt, weil er es gewagt hatte, die Götter als Zeugen seiner Unschuld anzurufen. Ähnliches wird von einer Quelle in Ephesus erzählt. Eine Jungfrau, die ihre Reinheit beweisen wollte, stieg mit einer Tafel, worauf die eidliche Versicherung geschrieben war, um den Hals gehängt in die Quelle, deren Wasser bloß die Mitte ihrer Knöchel berührte. War sie schuldig, so hob sich das Wasser bis zur Tafel empor. Die Celten sollen ihre Kinder, deren Mütter des Ehebruchs verdächtig waren, in einem Schilde auf den Rhein gesetzt und aus dem Untersinken den Ehebruch der Frau gefolgert haben. So sehen wir Los und Kampf, Feuer- und Wasserprobe, geweihte Bissen und Eiferwasser seit den ältesten Zeiten in Gebrauch, um vor Gericht die Unschuld, in der Kirche die Rechtgläubigkeit, im Volke das zu beweisen, was man eben bewiesen haben wollte:
Freiheit, Vaterschaft, Abkunft, Erbschaft, Unschuld, Zeugnis. Ja König Alfons von Kastilien ließ im 11. Jahrhundert die Frage: Ob die mozarabische Liturgie und die alte spanische Kirchenagende oder die römische Liturgie die Vorschriften für den Gott am wohlgefälligsten Dienst enthalte? durch den von der Kirche gemissbilligten Zweikampf entscheiden.

Der Kampf, den die Vernunft mit dem Glauben durchzumachen hatte, war bei dem Ordal kein kleiner; deshalb sehen wir, wie die berühmtesten Kirchenlehrer in diesem Punkte dissentieren, wie Rom mit den Bischöfen in Streit gerät, wie die bürgerliche Gesetzgebung hin- und herschwankt, bald genötigt wird, sich dem Volksglauben unterzuordnen, bald das Volk sich der Einführung der Ordale durch die Geistlichkeit widersetzt; wie man endlich sich begnügen muss. mildere Formen an die Stelle der roheren zu setzen. Während so Rom vom 9. Jahrhundert an die Ordalien verwarf und den Eid an Stelle derselben einzuführen suchte, bestätigten sie die Provinzialsynoden, entwarfen Rituale dazu, ja die Gottesurteile, vom Zweikampf an, wurden nicht nur unter Assistenz der Geistlichkeit gefällt, sondern als Teil des Gottesdienstes in oder bei den Kirchen geübt. Agobard von Lyon tritt seinem Zeitgenossen Hincmar von Rheims entgegen, aber beide berühmte Kirchenlehrer beweisen Gültigkeit und Ungültigkeit der Ordale mit gleichem Geschick aus der Bibel. Luitprand gesteht, er sei über die Gültigkeit des Gottesurteils ungewiss; Karl der Große dagegen verordnet, dass man dem Gottesurteil Glauben schenken solle ohne allen Zweifel, und schon Ludwig der Fromme verbietet aus religiösem Bedenken die Kreuz- und bald darauf die Kaltwasserprobe. Kaiser Otto sieht sich genötigt, auf Antrag der lombardischen Großen das Kampfrecht als Beweismittel wiederherzustellen, während die bekehrten Livländer sich bei Papst Honorius beklagen, dass die Ordensherren sie nötigen wollen, sich durch die Eisenprobe von Beschuldigungen zu reinigen, und auch die Städte weigerten sich mit der Entwicklung des Stadtrechts, der Anklage auf Kampf Folge zu geben. Während aber das Laterankonzil vom Jahre 1215 verordnet, dass kein Kleriker heißes oder kaltes Wasser oder Eisen zum Gottesurteil weihen solle, während Ludwig IX. in Frankreich, Heinrich II. in England, das Kleine Kaiserrecht in Deutschland, Hakon Hakonson in Norwegen die Gottesgerichte aufhoben, erhielten sich dieselben doch bis tief ins 15., ja 16. Jahrhundert hinein. Mit dem Verschwinden der Ordalien als Beweismittel trat leider die Tortur als Surrogat auf, da es nach Wilde allerdings scheint, als habe der Glaube, dass Gott dem Unschuldigen Kraft verleihen werde, auch die härtesten Proben schmerzlos zu ertragen, zur Verbreitung der Tortur beigetragen. Leider wurde diese Ansicht durch die entgegengesetzte, der Teufel helfe den Hexen zu der Schmerzlosigkeit, die Hexenprozesse zur Quelle der ausgesuchtesten Grausamkeit und der wahnsinnigsten Verfahrungsarten. Endlich trat an die Stelle der Ordale als Beweismittel der Eid, den das kanonische Recht schon seit Jahrhunderten den Ordalen substituiert hatte und den man oft gleichzeitig mit jenen anwandte. Der Eid beruht auf denselben Anschauungen wie alle andern Gottesgerichte und gehört zu ihnen, da bei Christen und Heiden der Glaube gilt, die Gottheit werde den nicht ungestraft lassen, der sich auf sie für ein falsches Zeugnis beruft. Bei Christen war der Eid, auf dem Grabe eines Heiligen, am Altar, über Reliquien, auf die Evangelien abgelegt, doppelt bedeutsam. Er heißt deshalb auch judicium justum, verum, divinum. Die Folgezeit wird auch diese letzten Spuren des Gottesgerichts aus unseren Gerichtssälen verdrängen.

Sittenbilder aus dem Mittelalter

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