Die Eigenschaft eines Mecklenburgischen Untertans hört auf:

Aus: Regierungsblatt für Mecklenburg-Schwerin von Mecklenburg-Schwerin
Autor: Regierungsblatt für Mecklenburg-Schwerin, Erscheinungsjahr: 1853
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern,
1) durch Verheiratung einer Mecklenburgerin mit einem Nicht-Mecklenburger,

2) durch erfolgte Legitimation der von einem Ausländer mit einer Mecklenburgerin außer der Ehe erzeugten Kinder,

3) durch Entlassung aus dem Untertanenverband, auf Antrag der Beteiligten (§. 8),

4) durch Auswanderung (§. 9).

Schweriner Schloss um 1880

Schweriner Schloss um 1880

Das Schloss in Ludwigslust um 1880

Das Schloss in Ludwigslust um 1880