Die Aufgaben der deutschen Städteverwaltung

Aus: Gesundheit. Hygienische und gesundheitstechnische Zeitschrift. 27. Jahrhang
Autor: Hugo, C., Erscheinungsjahr: 1902
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Deutschland, Städte, Städteverwaltung, Gemeindeverwaltung, Volkshygiene, Ernährungsfürsorge, Badewesen, Städtebau, Stadtreinigung, Gesundheitswesen, Altenpflege, Kinderfürsorge, Bauordnung, Bildungswesen, Armenpflege, Wohnungswesen, Sozialpolitik, Wohnungsbau, Baupolizei, Hygiene, Krankenhäuser, Begräbniswesen, Gesundheitspolizei,
Unter diesem Titel ist von C. Hugo (Dietzes Verlag zu Stuttgart) der erste Teil einer umfassenden sozialpolitischen Schrift erschienen, deren Inhalt eine Darstellung des ganzen Tätigkeitsbereichs der Gemeindeverwaltungen sein soll, und zwar getrennt nach den Aufgaben der Gemeinden gegenüber der Gesamtheit der Bewohner und nach solchen, die einzelnen Berufsklassen dienen. Zu der ersten Gruppe rechnet der Verfasser die Gebiete der Volkshygiene, des Städtebaues, des Wohnungswesens, der wirtschaftlichen Betriebe und der Volksbildung, zur zweiten Gruppe die Angelegenheiten der Armenpflege und der Sozialpolitik im engeren Sinne, insoweit darunter die Maßregeln und Einrichtungen verstanden werden, die den Schutz und die Förderung der wirtschaftlich schwachem und nichtbesitzenden Klassen bezwecken. Der vorliegende erste Teil des Werkes behandelt die Aufgaben der deutschen Städteverwaltung auf den Gebieten der Volkshygiene, des Städtebaues und der Wohnungsfrage. Die volkshygienischen Aufgaben teilt der Verfasser in die öffentliche Gesundheitspflege (Städtereinigung, Ernährungsfürsorge, Badewesen und öffentliche Pflanzungen) und die Krankheitsbekämpfung (Kranken- und Genesungshäuser, Maßregeln gegen die Ansteckungsgefahren, Geburtshilfe, Sanitätswachen, Apotheken und Begräbniswesen); die städtebaulichen Aufgaben bespricht er nach der Seite der Umgestaltung bestehender Stadtviertel, der Stadterweiterung und der Bauordnung, die Wohnungsfrage nach den Gesichtspunkten der Wohnungsinspektion und des Wohnungsbaues. Aus der Besprechung, welche die „Köln. Ztg." diesem Werke widmet, sei folgendes zur Kennzeichnung hervorgehoben. Der Verfasser ist im Tadel nicht sparsam; sein absprechendes Urteil pflegt er in die Worte „charakteristisch“ oder „außerordentlich charakteristisch" zu kleiden. Dieses Epitheton, begleitet von dem Bedauern über die „verhängnisvolle Unfähigkeit der deutschen Bürokratie“ und die „vollständige Unfähigkeit“ der Sicherheitspolizeiverwaltung, den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens gerecht zu werden, muss sich gleich auf der ersten Seite die allgemeine deutsche Einrichtung gefallen lassen, dass die örtliche Gesundheitspolizei ein Teil der Ortspolizeiverwaltung ist. Scharfe Kritik übt der Verfasser überhaupt an der ganzen Organisation der öffentlichen Gesundheitspflege; an der Stellung des Kreisarztes und der neuen Sanitätskommission, zum Teil unzweifelhaft mit Recht; er hält als Vorbedingung einer genügenden Gesundheitspflege die Übertragung der ganzen Wohlfahrtspflege an die Selbstverwaltungskörper zu eigener Verwaltung, sowie ein selbständiges Ortsgesundheitsamt für notwendig, an dessen Spitze ein Arzt im Hauptamte steht. Sehr sachgemäß ist die Frage der Fäkalienbeseitigung durch Abfuhr aus Gruben, durch Tonnenabfuhr und durch Schwemmkanäle behandelt: „Die Spekulation auf den Düngewert der Fäkalien ist eine törichte Hoffnung; für eine größere Stadt ist es unmöglich, ein Abfuhrgeschäft mit Nutzen zu betreiben, ohne dass sich der Nutzen als verkleidete, zu viel erhobene Gebühr darstellt." Nicht weniger gut ist die Darstellung des Kanalisationswesens, der Klärungsfrage und der Rieselfelder (auf wissenschaftliche Tiefe muss hierbei selbstverständlich verzichtet werden), sowie der Kanalgebühren, die der Verfasser nach dem Mietertrage zu regeln und den Hausbesitzern aufzuerlegen wünscht. Die öffentlichen Bedürfnisanstalten werden unter kräftigen Seitenhieben auf die Pfahlbürger behandelt, die „auf eigenem Miste misten" und in diesen Anstalten einen sträflichen Luxus erblicken, sowie auf die fiskalische Engherzigkeit, die für die Benutzung Gebühren festsetzt. Für die Straßenreinigung verlangt der Verfasser einheitliche kommunale Organisation unter Ausschaltung der Privattätigkeit; die in dieser Richtung erzielten Erfolge erklärt er sich durch das Bestreben der Hausbesitzer, die unangenehme Last auf die Gemeinde abzuwälzen. Unter 59 größeren deutschen Städten wird in 18 die Straßenreinigung durch die Gemeinde, in 22 durch die Hausbesitzer besorgt, in 19 die Reinigung zwischen Gemeinde und Anlieger geteilt. Mit derben, aber grundlosen Scheltworten auf die Berliner Stadtverwaltung ist von dem Gebrauch der Kehrmaschinen, sodann von der Fortschaffung des Hausmülls die Rede. Nur noch 12 Städte überlassen die Abfuhr des letzteren den Hausbesitzern; eine Stadt, Hamburg, hat einen Müllverbrennungsofen eingerichtet. Der Verfasser beklagt es, dass die Kosten der Straßenreinigung und Abfuhr nicht ganz den Hausbesitzern aufgebürdet sind. Die privaten Abdeckereien werden lebhaft getadelt; es wird der städtische Betrieb der Abdeckerei gefordert, die Einrichtungen von München werden mitgeteilt.

Was die Fürsorge für die Volksernährung betrifft, so bedauert der Verfasser, dass „die Produktion der Lebens- und Genussmittel und der Handel mit ihnen ganz und gar von der gemein wirtschaftlichen Grundlage losgelöst und aufs engste in den kapitalistischen, allein der Profiterzeugung dienenden Produktions- und Distributions-Mechanismus hineingezogen sind". Man erkennt fast mit Schrecken, wie weit er das Tätigkeitsfeld der Gemeindeverwaltung ausdehnen und den privaten Lebenserwerb zurückdrängen möchte. Vorläufig liegt der Gemeinde die Sorge ob für Märkte, Markthallen und Lebensmittelkontrolle. Die Bedeutung der Engrosmarkthallen wird an dem Beispiel von Berlin, die Zersplitterung des Kleinmarktverkehrs an dem Beispiel von Stuttgart erläutert. Als ideale Forderung wird aufgestellt: eine Zentralmarkthalle für den Großverkehr, Detailmarkthallen in verschiedenen Stadtvierteln, endlich allgemeines Verbot, Marktlebensmittel, einschließlich Fleisch, anderswo feilzubieten als in öffentlichen Markthallen, übrigens wird über den Misserfolg der Berliner Detailhallen in wenig verlockender Weise Bericht erstattet. Nur drei deutsche Städte haben Markthallen ohne offene Märkte; in elf Städten bestehen offene Märkte und Hallen neben einander. Überschüsse von Bedeutung erzielten nur zwei Städte, die meisten schlossen die Rechnung mit einem geringen Fehlbetrag. Mit der Einrichtung der Markthallen treten mehr und mehr an die Stelle der Produzenten die Händler, die nun den Schutz der Behörde gegen den Straßen- und Ladenhandel beanspruchen, den der Verfasser ihnen aber nicht gewähren will. Die Markthallen wirken zwar durch das höhere Standgeld preissteigernd, die Steigerung wird aber durch die gleichzeitig eintretenden Erleichterungen und Verbesserungen ausgeglichen. Die Nahrungsmittelkontrolle ist in deutschen Städten im allgemeinen rückständig, was der Verfasser auf den in den Stadtverordnetenversammlungen herrschenden Einfluss der privatkapitalistischen Interessen glaubt zurückführen zu dürfen. Nur acht Städte haben eine öffentliche Untersuchungsanstalt. Von großem Interesse sind die Erörterungen über Milchhandel, Milchversorgung: und Milchkontrolle, obwohl die Seitenhiebe auf Agrariertum und Privatbetriebe überflüssig sind; der Verfasser will die „Munizipalisierung der Milchproduktion" mit abgestuften Verkaufspreisen nach der Zahlungsfähigkeit der Abnehmer. In der mangelhaften Fleischkontrolle erkennt er die „ganze Jämmerlichkeit preußischer Selbstverwaltung“ und die „Rückständigkeit Preußens auf allen Gebieten, die nicht der Knechtung und Ausbeutung der Bewohner dienen": Über Schlacht- und Viehhöfe werden nebst scharfer Kritik lehrreiche Mitteilungen gemacht. Im Wasserversorgungswesen bekämpft der Verfasser die Überschusswirtschaft, aber zugleich die Entlastung der Hausbesitzer; er will unmittelbare Lieferung des Wassers an die Verbraucher zu einem Einheitspreise, der mit der Leistungsfähigkeit der Zahlenden abnimmt, gänzliche Befreiung der untersten Schichten von Wassergeld, Aufhebung aller Rabatte, Festsetzung keines niedrigeren Wasserpreises für die Industrie als für den Haushalt. So utopisch diese Forderungen klingen, so vortrefflich sind die nun folgenden tatsächlichen Darlegungen über das öffentliche Badewesen, die öffentlichen Pflanzungen und Spielplätze, nicht weniger die Kapitel über Krankenanstalten, Genesungshäuser, Desinfektionswesen und sonstige Bekämpfung der Infektion; die Apotheken will der Verfasser allmählich zu kommunalen Anstalten machen, die von Beamten verwaltet werden.

Die wichtigen Erörterungen über Stadterweiterung und Wohnungswesen beginnen mit einer Philippika gegen Hausbesitzer und Bodenspekulanten; es folgen Fluchtlinienfestsetzung, Baubeschränkungen, Enteignungsfrage, Umlegung. Das Enteignungsverfahren soll vereinfacht, die Umlegung eingeführt, aber ihr Einfluss nicht überschätzt werden. An der praktisch nicht zur Anwendung gekommenen Bestimmung des hessischen Gesetzes, dass beim Widerstreben gegen die Umlegung ein ganzer Block enteignet werden kann, nimmt der Verfasser keinen Anstoß und spottet über diejenigen, die in diesem unnötigen Eingriff ins Eigentum sozialistischen Übereifer erblicken. Die Zonenenteignung im unbebauten Gelände findet seinen Beifall, ebenso die ganze oder teilweise Inanspruchnahme der Wertsteigerung rayonfrei werdender Ländereien für die Stadtkasse. Er tadelt, dass die Festungsstädte, die ihre alte Umwallung ankaufen mussten, durch Verkauf von Baugrundstücken sich Einnahmen verschafft haben, um ihre Zahlungspflichten zu erfüllen. Die Heranziehung der Grundeigentümer zu den Straßenanlagekosten wird eingehend besprochen, ebenso die Sonderbesteuerung der Wertsteigerung von Bauland; die Bestrebungen des Oberbürgermeisters Adickes werden im Allgemeinen gerühmt. Bei der Umgestaltung bereits bebauter Stadtviertel wünscht der Verfasser eine für die Gemeinde günstigere Regelung der Grundentschädigungen und der Anliegerbeiträge, die Zonenenteignung und sonstige erleichternde Maßnahmen. Dass die Gemeinden nach der heutigen Rechtslage außer Stande sind, sich für die Kosten von Straßendurchbrüchen bei denjenigen, die den vorwiegenden Nutzen daraus ziehen, zu erholen wird mit einigem Recht getadelt; die schärfste Zurückweisung aber verdient des Verfassers Versuch, durch Einschiebung eines Wortes einem Satz aus Stubbens „Hygiene des Städtebaus" einen andern Sinn beizulegen und hieran mit der beliebten Wendung „außerordentlich charakteristisch“ die Behauptung zu knüpfen, die gegenwärtige Rechtslage werde selbst von solchen Kreisen, denen man eine fortgeschrittenere Ansicht zutrauen sollte, im vollstem Maße gebilligt. Die Steuern vom Grundbesitz werden nach der Ansicht des Verfassers in wachsenden Städten nicht von den Eigentümern getragen, sondern auf die Mieter abgewälzt, wobei auf die weniger wohlhabende Klasse der größere Teil der Lasten fällt; das wird als kein gerechtes Ziel der Steuerpolitik bezeichnet, ein anderer Weg aber wird nicht angegeben. Die Erörterungen des Verfassers über die „Bauordnung" stehen nicht ganz auf der Höhe, so sehr er auch für weiträumige, abgestufte Bauweise und Bevorzugung des kleinen Hauses eintritt. Gefährlich ist seine Anschauung über die Wohnungsfrage: er fordert kurzweg, dass die Gemeinde selbst nach Enteignung des betreffenden Landes die Wohnhäuser baue, und hält es für eine „kecke" Behauptung, dass dadurch die Privatbautätigkeit gehemmt werde. Über die Wohnungsinspektion bringt er wertvolle Erörterungen, untermischt mit herben Ausfällen, z. B. „die Wohnungspolizei ist so wenig eine staatliche Aufgabe, wie die Baupolizei, trotz der staatlichen Baupolizeiämter in Preußen und andern rückständigen Staatswesen". So sehr man die Absonderlichkeiten des Verfassers bedauern wird, so uneingeschränktes Lob verdient der tatsächliche Inhalt des reichhaltigen Werkes. Die weiteren Teile werden mit um so größerer Wertschätzung aufgenommen werden und um so segensreicher wirken, je mehr der Verfasser darauf verzichtet, die soziale Tendenz in sozialistischer Richtung zu übertreiben, gegen staatliche wie städtische Verwaltungen fortwährende Angriffe zu richten und den Stand der Hausbesitzer in heftiger Weise zu befehden.

Altenburg, Marktplatz

Altenburg, Marktplatz

Arnstadt, Marktplatz

Arnstadt, Marktplatz

Baden-Baden, Stadtansicht

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Hauptbahnhof in Altona

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Bielefeld, Ansicht mit Blick auf den Johannisberg

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Bielefeld, Postamt

Bielefeld, Postamt

Boitzenburg an der Elbe, Stadtansicht

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Bremen, Alt-Bremer Haus

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Bremen, Rathaus

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Brunshaupten (Kühlungsborn), Kurhaus

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Celle, Marktplatz

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Darmstadt, Ludwigs-Platz und Bismarckdenkmal

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Der Dom in Schwerin

Der Dom in Schwerin

Elsass, Straßbourg Kammerzellsches Haus

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Erfurt, Fischmarkt mit Rathaus

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Heidelberg, Alte Brücke und Schloss

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Husum, Husumer Aue, Postkarte

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Königswinter, Blick vom Rhein auf Drachenburg und Drachenfels

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Malchin, Postamt, Tor und Kirche

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Nürnberg, Albrecht Dürer Haus

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Bielefeld, Rathaus und Theater

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Dortmund

Dortmund

Münster

Münster

SH Heide, Bahnhof

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SH Marne, Marktplatz

SH Marne, Marktplatz

Stadttheater in Hamburg-Altona

Stadttheater in Hamburg-Altona

Stolberg im Harz, Schloss mit Stadtkirche

Stolberg im Harz, Schloss mit Stadtkirche

Arnstadt in Thüringen, Alte Stadtmauer

Arnstadt in Thüringen, Alte Stadtmauer