Der spukende Grenzgänger zwischen Rödlin und Thurow bei Strelitz.

Aus: Mecklenburgs Volkssagen. Band 3
Autor: Gesammelt und herausgegeben von M. Dr. A. Niederhöffer, Erscheinungsjahr: 1860

Exemplar in der Bibliothek ansehen/leihen
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Sagen, Volkssagen, Rödlin, Thurow, Edelmann, Meineid, Sünde, Bestechung, Gesetze
In alten Zeiten waren einmal zwischen dem Besitzer von Rödlin — welches damals noch adelig war, jetzt aber fürstlich ist — und den Bewohnern des fürstlichen Dorfes Thurow Streitigkeiten wegen der Feldscheiden entstanden, und da man kein anderes Auskunftsmittel wusste, so beschloss man, zum alten Grenzbegehen seine Zuflucht zu nehmen.

Ein Bauer aus Thurow mit grauem Haupte, dem man, als dem ältesten Mann beider Ortschaften, auch wohl die beste Kenntnis und Wissenschaft der richtigen Grenze zutrauen konnte und der vor der Welt als gottesfürchtig und ehrlich galt, war zu diesem Ehrenamte ausersehen worden. Derselbe begann denn auch zur bestimmten Zeit unter den üblichen Feierlichkeiten, wie's damals noch so Sitte war, und im Beisein beider streitenden Teile den wichtigen Gang. Anfangs hielt er zwar die alte Scheide inne, aber bald wendete er sich von ihr ab, immer weiter und weiter hinauf auf Rödliner Gebiet, dass alle Rechtdenkenden, empört über eine solche Frechheit und Schändlichkeit, laut murrten; während die habsüchtigen Thurower im innersten Herzen aufjubelten.

Sah nun auch wohl der Herr von Rödlin, wie sehr er betrogen wurde, welch' schreiendes Unrecht man ihm tat, so musste er sich doch fügen; denn der alte Bauer schwor, als er zu Ende war, dass er nur auf Thurow’schen Grund und Boden gewandelt habe. Gegen einen solchen Eid war aber nach den alten Grenzgesetzen nichts zu machen, und die von dem Bauern bezeichnete Scheide war und blieb von jetzt an gesetzlich die allein nur gültige.

Da rief denn der Edelmann nach angehörtem Meineide des Alten — wodurch er eine ganze Fläche seines Ackers nebst einem bedeutenden Ort Tannen unrechtmäßig verlor — in gerechtem Unwillen die Worte aus: „Wenn der Fürst Seelen zu vergeben hat, so kann ich auch Acker vergeben!" und ritt davon.

Nicht aber der damalige Herzog von Mecklenburg, sondern, ein Beamter desselben, hatte, aus persönlicher Feindschaft gegen den Herrn von Rödlin und ohne Wissen und Willen seines fürstlichen Gebieters, den alten Bauer bestochen und ihn durch große Geldgeschenke zu dieser Schändlichkeit zu verleiten gewusst. Zuerst zwar wollte der Alte nicht hierauf eingehen, indem sich sein Innerstes vor dem zu leistenden Meineid sträubte; der Beamte aber wusste sein Gewissen dadurch zu beschwichtigen, dass er ihm den Rat gab: Erde von Thurow in seine Schuhe zu tun und darin die Scheide zu begehen, da er dann ja nachher ganz ruhig schwören könne, nur auf Thurow’schem Grund und Boden gewandelt haben. Dies hat denn nun auch der alte betörte und durch das Geld geblendete Bauer richtig getan und also Gott und die Seligkeit verschworen.

Aber bald schon erwachte des Meineidigen Gewissen; es ließ ihn keine Ruhe. Tag und Nacht und hetzte ihn so lange umher, bis er leblos zusammen brach.

Doch auch nach seinem Tode fand er keinen Frieden, sein Geist war dazu verdammt, zu gewissen Zeiten die alte, richtige Grenze zwischen Thurow und Rödlin zu wandeln. Oft sahen ihn dann die Leute dort in später Abendstunde unablässig auf- und niederschreiten und hörten ihn dabei mit heiserer Stimme rufen: „Hier kamt her, hier geht de Grenz“*)

*) „Hier kommt her, hier geht die Grenze!“

                                        ***************

Vor einigen Jahren soll eine barmherzige, fromme Seele den armen Grenzgänger erlöst und ihn endlich die langersehnte Ruhe verschafft haben.

Seit dieser Zeit ist’s nun wieder richtig auf der alten ehemaligen Feldscheide zwischen Thurow und Rödlin, und keine schauerliche Geisterstimme erschreckt mehr die Menschen.