Der bestrafte Mönchs Geitz.

Aus: Volks-Sagen, Marchen und Legenden, Band 1
Autor: Büsching, Johann Gustav Gottlieb (1783-1829) deutscher Archäologe, Germanist und Volkskundler, Erscheinungsjahr: 1812
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Sagen und Märchen, Volkssagen, Gebräuche, Sitten, Aberglaube
Im Jahre 1151 stiftete Ratibor der erste das Kloster Grobe oder Grabow, Prämonstratenser Ordens, im Lande Usedom, welches endlich nach Pudgla verlegt ward, und begnadigte es mildem Zehnten aus dem Lande zu Großwyn.

Das Kloster Grobe, am Wasser gelegen, hatte auch die Fischerei und da ereignete sich die bewunderungswürdige Erscheinung, dass jährlich zwei gewaltige Störe sich an der Küste zeigten, von denen es den Geistlichen erlaubt war, einen zu fangen, der ihnen ein reichliches Geld einbrachte. Den zweiten aber mussten sie wieder von hinnen gehen lassen, der brachte ihnen dann in dem nächsten Jahre wieder einen gleich großen Gefährten, von denen der eine sich wieder zum Fange darbot.

Dies dauerte viele Jahre; die mit wenigem zufriedenen Mönche harrten ruhig auf das nächste Jahr, wo ihnen wieder ein gleicher Fang beschert war. Abendlich betrog sie der Geiz, indem sie es einträglicher fanden, beide auf einmal zu fangen, vermeinend, es würde sich doch wohl im nächsten Jahre wieder ein solcher Geselle zeigen und sich zum Fangen darbieten. Aber sie täuschten sich; kein Stör erschien wieder und die ganze Fischerei war verloren.