Der Roland von Wolde bei Stavenhagen

Aus: Mecklenburgs Volkssagen. Band 3
Autor: Von A. C. F. Krohn zu Penzlin, Erscheinungsjahr: 1860
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Sage, Volkssage, Pommern, Stavenhagen, Wolde, Preußen, Wiener Kongress, Landeshoheit, Franzosenzeit, Freistaat
Auf der Grenze zwischen Pommern und Mecklenburg, zwei Meilen westlich von Stavenhagen, liegt das herrschaftliche Gut Wolde.

Dasselbe steht so wenig unter Preußen, als unter Mecklenburg, noch unter sonst einer Landeshoheit. Pommern und Mecklenburg behaupten jedes, ein Recht an Wolde zu haben; weil man sich aber darüber bis jetzt noch nicht hat einigen können, so übt keines von beiden dasselbe aus, und neue Belehnungen geschehen von beiden Seiten gemeinschaftlich.

So etwa soll es mit den rechtlichen und staatlichen Verhältnissen Woldes stehen. Die Leute dagegen behaupten:

Wolde ist von alten Zeiten her schon ein Gut gewesen, das außer dem Gutsherrn keinen andern Herrn, als den deutschen Kaiser über sich anerkannte; und weil es jetzt keinen Kaiser über Deutschland mehr gibt, so hat auch kein Fürst dort etwas zu sagen, als höchstens etwa der deutsche Bund. Wolde ist also ein kleiner Freistaat, und wird es auch bleiben; denn als man nach der Franzosenzeit auf dem Kongresse eine ganze Menge kleiner Ländchen, Freistädte und Reichsdörfer aufhob und sie verschiedenen Fürsten unterordnete, da vergaß man Wolde, und es blieb so frei, als es war.

Auch wird man Wolde so leicht nichts anhaben können; denn als es ehemals vom Kaiser reichsfrei gemacht wurde, da bekam es von demselben auch einen Roland*), als Unterpfand für seine Privilegien.

*) Der Roland soll das kupferne Standbild eines mit Schwert und Schild gerüsteten Mannes, ähnlich den in anderen Orten befindlichen Rolandsbildern, gewesen sein.

Dieser Roland stand ehedem vor dem Orte nach Kastorf zu. Ein früherer Besitzer von Wolde, ein Graf Moltcke, ließ ihn jedoch von dort wegnehmen und versteckte ihn in einem verborgenen und schwer zugänglichen Gemache im Schloss, nachdem er sich erst noch eine getreue Kopie davon hatte machen lassen. Es war ihm nämlich zu Ohren gekommen, wie man von Pommern aus Absichten auf den Roland hätte, und ginge der Roland verloren, so würde mit ihm Wolde auch alle seine Gerechtsame verlieren. Es würde dann dem Lande untertan sein müssen, das den Roland in seine Gewalt bekäme und müsste dann Steuern zahlen und Rekruten stellen, wie jeder andere Ort.

So erzählen sich die Leute von Wolde und seinem Roland; und sei hier nur noch erwähnt, dass Wolde in gerichtlicher und kirchlicher Beziehung augenblicklich wenigstens mit Mecklenburg verbunden ist und im gewöhnlichen Leben als mecklenburgischer Ort betrachtet wird. Übrigens wohnen in Wolde verschiedene Handwerker und ein Kaufmann, wie denn auch der Ort in dem Vertrag von 1600 zwischen Pommern und Mecklenburg „Städtlein" genannt wird.