Der Hopfenbau und die Bierbrauerei in Mecklenburg in früherer Zeit. Band 6. - 2. Blühender Hopfenbau, besonders der Städte, in Mecklenburg

Aus: Archiv für Landeskunde in den Großherzogtümern Mecklenburg und Revue der Landwirtschaft.
Autor: Vom Regierungs-Bibliothekar Glöckler in Schwerin, Erscheinungsjahr: 1856
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Brauhaus, Brauer, Biersteuer, Brauereien, Malzsteuer, Bierkonsumtion, Braunbier, Weißbier, Bier
Schon im neunten Jahrhundert hat in Deutschland eine Verwendung des Hopfens zur Bierbrauerei stattgefunden. Im 11. und 12. Jahrhundert werden die Hopfengärten urkundlich häufiger erwähnt; in den nächstfolgenden Zeiten verbreitete sich der Hopfenbau in fast allen Gegenden Deutschlands.

Bereits um das Jahr 1070 ward bei der Stadt Magdeburg der Hopfen angebaut. Im 13. Jahrhundert geschah dies auch in der Mark Brandenburg vieler Orten mit Fleiß und Erfolg. Im J. 1291 hatten die Markgrafen von Brandenburg einen großen Hopfengarten bei Wusterhausen. Einzelne märkische Biere waren schon damals von gutem Rufe und wurden ausgeführt.

In Mecklenburg hat sich der Hopfenbau gleichfalls im 13. Jahrhunderte mit der Bierbrauerei entwickelt. In den Rostocker Stadtbüchern werden schon aus dieser Zeit Abgaben von zahlreichen Hopfengärten vor den Toren erwähnt Schon um das J. 1280 fand eine bedeutende Bierausfuhr unserer Seestädte nach dem Norden statt. Im J. 1300 gab es schon so zahlreiche Hopfengärten bei der Stadt Wismar, dass dieselbe Hopfen ausführen konnte. Im J. 1351 ward daselbst schon eine Verordnung vom Rat wegen des Hopfens erlassen, welche namentlich gegen die Vermengung der verschiedenen Arten gerichtet war.

In der folgenden Zeit ward der Hopfenbau auch von verschiedenen Landstädten, besonders von Parchim, Grabow und Neubrandenburg in großer Ausdehnung und mit vielem Erfolge betrieben.

Um das J. 1530 gab es nach dem Berichte des Chronisten Cordes zu Parchim „viele hundert Hopfen-Gartendämme auf dem langen Brök, in dem Schlüter Winkel, hinter Markow usw., die jetzt (um 1670) öde liegen. Der Hopfen ward nach den großen See- und Handelsstädten Lübeck, Hamburg u. A. geführt und mit gutem Profit verkauft. Das Brauwesen ging wohl von Statten und es ward das Parchimsche Bier zu 20, 30 und mehr Fudern an einem Tage aus der Stadt aufs Land geholt“.

In einer Schilderung des Zustandes der Stadt Neubrandenburg um das J. 1610 führt Latomus an: „insonderheit sind daselbst wegen der vielfältigen Gelegenheiten so viele Hopfengärten, zum Teil auf den Hufen, zum Teil auch auf den Wiesen angelegt, dass nunmehr die Bürgerschaft ihre beste und gewisseste Nahrung davon hat, und der brandenbuigische Hopfen wegen seiner Kräfte, und auch darum, dass er gar rein und blätterlos gepflückt wird, allem anderen Hopfen vorgezogen und am liebsten gekauft wird“.

Die Hauptausfuhr des Hopfens von Neubrandenburg ging nach Rostock. Hier ward derselbe noch um d. J. 1650 vorzugsweise geschätzt und durfte nicht unter der Hand und außerhalb des Hopfenmarktes aufgekauft werden. Die Brauer-Ordnung der Stadt Rostock vom J. 1657 schreibt u. A. vor, dass kein Hopfen von Neubrandenburg, Strelitz und Penzlin, der in Rostock lagert, ohne Vorwissen des Rates verschifft werden soll.

Noch um das J. 1640 fand von Parchim aus eine Hopfenausfuhr nach Lübeck, an das Hoflager zu Schwerin, sowie nach anderen Orten hin statt. Im J. 1659 verstarb zu Neubrandenburg ein Ratsmann, der 19 in Betrieb stehende Hopfengärten, mit 4.580 „Kuhlen“ (d. h. Gruben, die man mit Schichten von Dung und milder Erde füllt und je nach der Größe mit einem oder mehreren Setzlingen bepflanzt) hinterließ, außer mehreren anderen Gärten, die früher auch zu dieser Kultur benutzt, jetzt aber als Hopfengärten eingegangen waren.

Die Stadt Rostock trieb noch um 1640 einen ziemlich bedeutenden Hopfenbau. Es machte daselbst viele Sorge, als der Hopfen im J. 1642 missriet und der Scheffel 5 bis 6 Gulden zu stehen kam. Dagegen gedieh im J. 1643 der Hopfen dort so reichlich, wie seit Menschengedenken nicht. Der Scheffel sank auf einen Gulden herab. Es war allgemeine Freude in der Stadt. Der Pastor an der Nicolaikirche Johann Stein verfertigte sofort ein lateinisches Lobgedicht auf den Hopfensegen dieses Jahres, teilte auch die „Jahrzall der Vngnade vnd Gnade Gottes, im Hopfen verspüret“, sowie die Abbildung von drei Hopfenblüten nebst zwei Blättern, alle an einem Stengel gewachsen, mit.

In einzelnen mecklenburgischen Städten hat sich der Hopfenbau erst spät bedeutender gestaltet. So erzählt Latomus von der Stadt Friedland: „wie dann auch für 5 Jahren (um 1604) ein Rat daselbst ein loblich Werk getan und zu merklichen Aufnehmen der Stadt für allen dreyen Toren auff den Wiesen gelegene Plätze und Oerter zu gemeinen Hopffengarten eligiret und bei jedes Haus und Bude einen Garten zum wenigsten von 300 Kuhlen gelegt hat“.

Die Preise des Hopfens waren in Mecklenburg früher sehr schwankend, weil sie fast ausschließlich von der beschränkten und unsicheren heimischen Ernte abhingen. Namentlich ist aus dem 16. Jahrhunderte eine auffallende Veränderlichkeit in dieser Beziehung nachzuweisen. So war das J. 1501 ein gesegnetes. Zu Wismar kostete das Drömt Hopfen nur 12, auch 9 Schillinge lüb.. Im J. 1589 dagegen trat ein heißer und anhaltend trockener Sommer cm. Der Hopfen geriet sehr schlecht; zu Wismar stieg das Drömt auf 10 bis 11 Mark lüb., um Pfingsten 1590, wo die Vorräte erschöpft waren, auf 24 und kurz vor der neuen Ernte gar auf 30 Mark lüb.; aber 4 Tage nach Michaelis fiel der Preis schon auf 9 Mark lüb.. Im J. 1610 kostete zu Wismar das Drömt 15 bis 17 Mark lüb..

Im Allgemeinen war bei alledem damals der Hopfenbau von solcher Erheblichkeit für das Land, dass in Teuerungsjahren, wo die Getreideernte missraten war, bei landesherrlichen Ausfuhr-Verboten die Ausfuhr des Hopfens ausdrücklich mit untersagt ward, wie in den Jahren 1571 und 1597 durch die Herzoge Johann Albrecht I. und Ulrich. Auch war schon durch die Mecklenburg. Polizeiordnung von 1562 das Aufkaufen und Ausführen des Hopfens durch die Bauern in dem Artikel: „Von schedtlichen Fürkeuffern“ verboten.

Auf dem platten Lande Mecklenburgs, wo die Brauerei nur für den eigenen Bedarf geübt ward, fand zwar der Anbau des Hopfens in geringerem Umfange, als bei manchen Städten statt. In einzelnen, namentlich den südlichen Landesteilen ward aber doch die Hopfenkultur auch über den eigenen Bedarf hinaus betrieben. Viele kleinere Landwirte, wie Bauern, Müller und Schmiede, besaßen Hopfenhöfe und Gärten. Die Polizei-Ordnung vom J. 1516 befiehlt den Bauern und Krügern, nicht bloß ihr Getreide, sondern auch ihren Hopfen, Honig und Wolle in die nächste Stadt zu Markt und Verkauf zu bringen.

Außerdem ward aber damals auf manchen herzoglichen Amtshäusern eine eigene große Wirtschaft geführt, zu der eine bedeutende Brauerei und reichliche Hopfenvorräte gehörten. Zu Zeiten mussten die Amtshäuser Bier an das herzogliche Hoflager liefern und wurden auch zum gelegentlichen Verkauf ihres Lagerbieres angewiesen, wie denn die Amtsordnung des Herzogs Ulrich vom I. 1583, in Art. 22 — 25, in dieser Beziehung die Anwendung des Rostocker Tonnenmaßes und die Ausbrauung von 6 Tonnen Bier von jedem Drömt Malz vorschreibt. Dass zu einem solchen Betriebe der Brauerei sich der eigene Anbau des Hopfens auf den herzoglichen Amtshäusern und Vorwerken vernotwendigte, liegt nahe. Daher schärft auch die eben genannte Amtsordnung ein: es sollen die Beamten „die Hoppen vnd Koelgartten mit raden, reumen vnd ander Zutadt vormehren vnd vorbessern“.

Dem entsprechend finden sich z. B. in der Amtsordnung für das Amt Doberan vom J. 1567 Vorschriften über die Verwendung der Hopfenranken und Blätter als Viehfutter: man soll künftig das „Milchvieh vf die Meisnische vnd Märkische Landartt wartten, ihne Papp oder Gebriels geben, zu welcher Notturft vf jedem Bauwhove zween grosse Kessel seyn sollen, darinne man dem milchenden Viehe Kohl, Saalweiden-, Espen-, Ahorn-, Haseln vnd ander Laub, auch Nesseln, Heuw, Hopffen- vnd Weinranken sieden möge, vnd dasselbe, wenn es wohl gesotten, mit Häckels vnd Kaff vermenget, vnd einer jeden Kuh ihren Trangk insonderheit in die Krübben geben, dass die eine der andern das ihre nicht ausessen könne“ etc.

Weiter heißt es daselbst:

„Das Laub aber, desgleichen die Kohl-, Hopfen- vnd Weinblätter, vnd die andern Kräuter, so man zu dem Viehe gebrauchen soll, muss zwischen zween Marientagen, auch um Laurentii gesammlet vnd uffn Boden gelegt vnd vfgetrögt werden“.

Gegen Ende des 17. Jahrhunderts hörte aus weiter unten nachzuweisenden Gründen der Hopfenbau in Mecklenburg im Großen fast gänzlich auf. Doch findet sich noch aus dem J. 1696 ein mecklenburgisches Ausfuhrverbot des Hopfens und in dem wegen allgemeinen Misswachses in Deutschland und in Mecklenburg von dem Herzoge Friedrich Wilhelm im J. 1698 erlassenen Kornausfuhr-Verbot noch eine Erwähnung des Hopfens, als in diesem Verbote mit einbegriffen. Auch fand in Mecklenburg-Strelitz, namentlich zu Neubrandenburg, damals noch einiger Hopfenbau statt. Noch im Jahre 1727 erhielt eine Bürgertochter daselbst bei der Verheiratung unter ihrer Mitgift vier Hopfengärten, von denen drei zusammen noch 770 „Kuhlen“ enthielten.

*) Abgedruckt in den „Gedanken von der Mecklenburg. Wirtschaftskunde“, Beilage B.
**) Die Doberaner Amtsordnung vom J. 1567, siehe ebendaselbst Beilage A.


Eine genauere Forschung hinsichtlich der Kultur des Hopfens in Mecklenburg wird die in anderen deutschen Ländern gemachten Erfahrungen wohl größtenteils bestätigen. Der Anbau erfordert einen fruchtbaren milden Boden, eine südliche und geschützte Lage der Pflanzungen und viele Aufsicht, Ausdauer und kleine Arbeit. Bemerkenswert mag die oben erwähnte, in Mecklenburg öfter vorkommende Anlage der Hopfengärten auf Wiesen sein. Bei der Bearbeitung ward in Mecklenburg eine angemessen gestaltete eiserne Hacke angewandt, welche nach der Polizeiordnung vom J. 1562 für 2 1/2 Schill, von den Grobschmieden geliefert werden soll. Die Victualordnung vom J. 1621 führt unter den Preisen der Schmiedearbeit auf: „vor eine Hopffenhacke 5 Schill. 4 Pf.“ Zu den Schwierigkeiten des Anbaues gehörte der starke Verbrauch von Stangen. Die Stadt Neubrandenburg unterhielt zu dem Zwecke nach dem Berichte des Latomus eigene bedeutende Hölzungen, welche in gewisse Distrikte (13 Haue) geteilt waren, in denen jährlich eine zweifache Fällung, eine auf den nahen Höhen und eine in den Brüchen, stattfand. Noch misslicher traten aber wohl zeitweise die klimatischen Einflüsse hervor, namentlich große Hitze und anhaltende Dürre, wie eine solche im J. 1589 ausdrücklich erwähnt wird und als Ursache der Missernte hervortritt. In den J. 1567 bis 1620 ergingen in Mecklenburg und in der Mark Brandenburg häufig Ausfuhrverbote des Hopfens, weil derselbe übel geraten war und „damit den Untertanen kein Schaden an der Nahrung geschehe“. Auch scheint eine schwankende Witterung noch kurz vor der Ernte oft sehr nachtheilig gewesen und auf den Stand der Preise bedeutend eingewirkt zu haben, wie die aus Wismar berichteten Tatsachen des J. 1590 dartun.

In manchen Gegenden des Auslandes stellt sich der Ertrag des Hopfens noch jetzt in ergiebigen Jahren so groß, dass zuweilen ein Jahresertrag nach Abzug der Betriebskosten den Wert der angebauten Bodenfläche übersteigt, In Mecklenburg ist, wie eben nachgewiesen, der Hopfenbau zeitweise eine Hauptquelle des Wohlstandes mancher Städte gewesen. Gegenwärtig befindet sich unser Land anscheinend in einer Übergangszeit von dem vorherrschenden Weintunken zu einer allmählich steigenden Bierkonsumtion, zu welcher veränderte Steuer- und Zollverhältnisse rasch hindrängen würden. Die Zahl der großen, nach bäuerischer Art eingerichteten Brauereien wächst in Mecklenburg mit jedem Jahre. Die Hauptursachen, welche einer nachhaltigen und allgemeinen Verbreitung des Bieres als Hauptgetränk bei uns entgegen wirken, dürften sein: 1) Mangel an der in anderen Staaten, besonders in Bayern, üblichen strengen polizeilichen Beaufsichtigung der Brauereien, — welche Aufsicht auch in Mecklenburg, wie unten nachgewiesen werden wird, zur Zeit der blühenden Brauerei stattgefunden hat; 2) der Mangel und die Kostbarkeit des guten Hopfens, folgeweise die noch immer häufig vorkommende Verwendung von ungenügenden oder gar schädlichen Hopfen-Surrogaten.

*) E. Boll, Geschichte Mecklenburgs, Th. I. S, 3S7.
**) B. Latomus, I. r, 225.
***) Fischer, Geschichte des teutschen Handels, IV. S. 123. 124.
****) Vergl. Archiv für Landeskunde, Jahrg. V. S. 490.


Mecklenburg opfert noch jährlich große Summen für fremde Lotterien und fremde Feuerversicherungs-Anstalten; noch größer werden die Summen sein, welche wir alljährlich für fremde Weine, fremde Biere und fremden Hopfen dahin geben. Ein Glück freilich und ein Zeichen des Wohlstandes, dass wir das Alles bezahlen können. Noch rühmlicher als dieses Glück aber wäre wohl die Tatkraft, einen Teil wenigstens dessen selbst zu verdienen, was man zur Zeit noch so freigebig den Fremden hingibt. In dieser Beziehung scheint denn auch unter Anderem eine Beförderung der inländischen Bierbrauereien und des inländischen Hopfenbaues eine ernste Erwägung und gelegentliche tatsächliche Anerkennung zu verdienen.