Der Hansetag zu Lübeck im sechzehnten Jahrhundert

Aus: Aus den Archiven der Hansestädte
Autor: Burmeister, Carl Christoph Heinrich (1809-1842) Theologe, Historiker, Publizist, Mitglied der königlichen Gesellschaft für nordische Altertumskunde in Kopenhagen und des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Erscheinungsjahr: 1843
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Hanse, Hansa, Hansestädte, Freihandel, Zollverein, Preußen, Österreich, Zölle, Handelsschranken, Freihandel, Europa, Welthandel, Hamburg, Bremen, Lübeck
Im Jahre 1553 gehörten zur Hanse und wurden als Hansestädte anerkannt: Lübeck, Köln, Bremen, Hamburg, Rostock, Stralsund, Wismar, Lüneburg, Braunschweig, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg, Braunsberg, Riga, Dorgt, Reuel, Stettin, Magdeburg, Göttingen, Stade, Osnabrück, Uelzen, Buxtehude, Hildesheim, Goslar, Eimbeck, Nordheim, Soest, Stargard an der Ihna, Gollnow, Hannover, Hameln, Minden an der Weser, Herford, Paderborn, Lemgow, Koesfeld, Dortmund, Greifswald, Münster, Kolberg, Nymegen, Deventer, Zütphen, Zwoll, Groningen, Wesel, Duisburg, Ruremund (Roermonde), Emmerich, Arnheim, Staueren, Campen, Bolswerde, Harderwyk, Elborg, Warborg, Venlo, Bieleseld, Unna und Hamm.

Jede der zum Bunde gehörigen Städte hatte auf dem Hansetage in Lübeck in dem sogenannten Hansesaale auf dem Rathause in Lübeck seinen bestimmten Platz nach dem Alter seiner Aufnahme in den Bund. Streitigkeiten über den Vorrang wurden in diesem Sinne entschieden. *) Im Jahre 1553 saßen die Abgeordneten der Hansestädte von dem dirigierenden Abgeordneten Lübecks in folgender Ordnung: unmittelbar neben den vier Bürgermeistern von Lübeck der Generalsyndikus der Hanse Dr. Heinrich Sudermann, dann rechts unter den Städten zuerst Köln, Bremen, Rostock, Stralsund, Wismar, Braunschweig, Danzig, Reval, Anklam, Stade, Buxtehude, Staueren, Hildesheim; links Hamburg, Lüneburg, Kolberg, Nymegen, Deventer, Zütphen mit Vollmacht für Emmerich, Zwoll, Gröningen, Arnheim, Kampen, Ruremund, Bolswerde. Auf den wendischen Konventen dagegen saßen rechts von Lübeck: Hamburg, Rostock, Stralsund und Wismar, links Lüneburg. Die gewöhnliche Zeit zur Versammlung der wendischen Städte war Himmelfahrt, für die Hansestädte entweder die Woche vor oder nach Pfingsten. Zeit und Umstände änderten auch hier viel. Ein ordentlicher Hansetag sollte nur alle drei Jahre gehalten werden, wendische Konvente einmal in jedem Jahre. Indes sind oft bei sehr dringenden Gelegenheiten (am meisten im J. 1370) mehrere Hansetage in Einem Jahre und mehrere Konvente gehalten worden. Auf dem Hansetage führte Lübeck den Vorsitz mit seinen vier Bürgermeistern, den beide Syndiken und vier Ratsherren samt den Sekretären, auf den Konventen gewöhnlich mit Einem Bürgermeister, Einem Syndikus, Einem Ratsherrn u. Einem Sekretär. Die Zahl der Abgeordneten aus jeder Stadt war gewöhnlich zwei; doch sandte Köln oft vier, Hamburg, Bremen, Stralsund, Danzig, Deventer, Braunschweig drei, Arnheim, Kampen oft nur Einen Abgeordneten. Rechtsgelehrte ohne Beisein von Ratsmitgliedern durften nicht als Abgeordnete gesandt werden. Ebenso hatten auch nur die obersten Ratssekretäre (Stadtschreiber) Zutritt.

*) So im J. 1422 zwischen Stralsund und Greifswald und 1469 zwischen Duisburg und Wesel, wo der ersteren Stadt, weil sie älter in der Hanse, der Vorrang zuerkannt wurde.

Das Recht, die verbündeten Städte zum Hansetage einzuladen, hatte Lübeck; es konnte indes jede Stadt bei dem Direktorium auf die Ausschreibung eines Hansetags antragen, welche nie verweigert wurde. Gewöhnlich holte Lübeck, wenn die Zeit es erlaubte, vorher das Erachten der wendischen und Quartierstädte ein und dann erst erfolgte die förmliche Einladung. Im Jahre 1579 war für die Ladung zum Hansetage folgende Ordnung vorgeschrieben. Lübeck soll verschreiben die Quartierstädte Köln, Braunschweig und Danzig, dann Bremen und dann die fünf wendischen Städte: Hamburg, Rostock, Stralsund, Wismar und Lüneburg. Bremen soll wieder Stade und Buxtehude verschreiben, und Stralsund*) Stettin, Kolberg, Stargard a. I., Anklam, Greifswald und Gollnow. Köln soll entbieten und verschreiben 1) in Westphalen: Münster **), Dortmund und Soest. Münster soll wiederum laden Osnabrück, Paderborn, Minden, Lippe, Hamm, Unna, Herford, Koesfeld, Warburg, Lemgow; 2) im Herzogtum Kleve: Wesel, und von Wesel soll Duisburg und Emmerich geladen werden; 3) im Herzogtum Geldern: Nymwegen, welches Zütphen, Ruremund, Arnheim, Elburg, Harderwyk und Venloo zu laden hat; 4) in den übereisselschen Städten Deventer, welches Kampen und Zwoll einladet; 5) in Frießland: Gröningen, von dem Staueren und Bolfwerde verschrieben werden. ***) Braunschweig Verschrieb im überheidischen und sächsischen Quartier: Magdeburg, Göttingen, Goslar, Eimbeck, Hannover, Hildeseim und Hameln. Danzig verschrieb im preußischen Quartier: Kulm, Thorn, Elbingen, Königsberg, Braunsberg und die liefländischen Städte: Riga, Dorpat, Reval und Pernau. Außerdem war bestimmt, dass die Quartierstädte und wendischen Städte immer den Hansetag beschicken sollten, die pommerschen Städte wenigstens aus drei Städten; die westphälischen wenigstens aus zwei Städten; die Städte in Kleve und Frießland wenigstens aus je Einer Stadt; die Städte in Geldern wenigstens aus zwei Städten. In den überheidischen sollte außer Braunschweig noch Eine und in den Preußischen außer Danzig noch Eine Stadt ihre Abgeordneten senden.

*) Im Jahre 1600 hatte Lübeck Stettin und Greifswald geladen, worüber sich Stralsund beschwerte und zur Antwort erhielt, dass es, weil Gefahr im Verzuge, geschehen, künftig nachbleiben solle.
**) Man ersieht aus dieser Stellung, dass Münster eine alte und bedeutende Hansestadt gewesen sein muss.
***) Man ersieht, wie bedeutend Köln unter den Hansestädten war. Dass Köln sich seiner Macht bewusst war, geht auch daraus hervor, dass es 1391 mit Lübeck über den Vorsitz auf den Hansetagen stritt. (Wismarsche Hanseakten Vol. I 1391 martini)

Hansewappen

Hansewappen

Hanse Kogge

Hanse Kogge

Lübeck Das Holstentor

Lübeck Das Holstentor