Den Hopfenbau in Mecklenburg betreffend

Aus: Archiv für Landeskunde in den Großherzogtümern Mecklenburg und Revue der Landwirtschaft.
Autor: Vom Amtsrat A. Koch in Sülz, Erscheinungsjahr: 1856
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Sülz, Landwirtschaft, Hopfenbau, Anbaumethoden,
Unter den Miszellen der Landwirtschaft im ersten und zweiten Heft des „Archiv für Landeskunde in Mecklenburg“ für 1855 geschieht auch des Hopfenbaues Erwähnung und wird derselbe auch für Norddeutschland empfohlen. Es hat gewiss seinen Nutzen, wenn solche Betriebszweige von Zeit zu Zeit wieder in Erinnerung gebracht und wenn neue Versuche mit denselben angestellt werden, die entweder ältere Erfahrungen bestätigen oder zeigen, wo diese gefehlt haben. Allein es dürfte auch nützlich sein, die älteren Versuche nicht außer Acht zu lassen, solche vielmehr zu benutzen, und so wird es sich rechtfertigen, wenn dem gedachten Aufsatz hier Einiges nachgefügt wird, was sich auf die Erfahrungen bezieht, welche bei einer Hopfenkultur im nördlichen Teil Mecklenburgs gemacht sind.

Es war im Jahre 1832, als von Seiten der hohen Kammer der Wille ausgesprochen ward, den Hopfenbau wieder in Aufnahme zu bringen, und ward dem Amte Sülz speziell aufgetragen — ob noch anderen Ämtern, wissen wir nicht — Versuche anzustellen und im Amte anstellen zu lassen, um zu ermitteln, ob und wie ein tadelloser Hopfen zu erzielen und ob dieser Zweig der Landwirtschaft nicht mit erheblichem Vorteil zu kultivieren sein möchte. Die Sache ward beim Amte mit Lust und Liebe aufgefasst. Versuche konnten nur sehr im Kleinen angestellt, aber auch um so leichter unter genauester Aufsicht gehalten werden; auch geschah von Seiten hoher Kammer Alles, was irgend zur Förderung der Sache dienen konnte. Eine Normalpflanzung bestand in Sülz selbst unter der unmittelbaren Aufsicht des Amtes und besorgt von einem Manne, der dem Gartenbau im Allgemeinen nicht fremd war und dem sein Verfahren, nach den besten Schriften, vom Amte genau vorgeschrieben ward. Außerdem fanden sich mehrere Pächter, auch einige Hauswirte, welche größere oder kleinere Hopfengärten anlegten und dem Amte über die vorkommenden Erscheinungen und ihre Erfolge Bericht erstatteten. Hopfenpflänzlinge wurden von Braunschweig verschrieben und, von vorzüglicher Güte, unentgeltlich verteilt. Hopfenstangen aber wurden vom hoben Forstcollegio teils unentgeltlich, teils zu bedeutend abgeminderten Preisen bewilligt. So wurden die Versuche im Jahre 1832 begonnen und bis 1840 fortgesetzt, wo dann das Resultat dieser neun Jahre eine bedeutende Mehrausgabe war, daher hiermit die Versuche beschlossen wurden. Die Hopfengärten der Pächter waren schon früher eingegangen, weil gleiche ungünstige Erfahrungen gemacht waren. Die Gründe, aus denen ein so ungünstiges Resultat erzielt ward und welche noch jetzt und künftig dem Hopfenbau entgegen stehen werden, waren folgende:

1) Die hohe Bodenrente. Es ist wohl kaum ein anderes Land in Deutschland, wo der große Gutspächter von der Last Acker 250 bis 300 und mehr Thaler Pacht gibt, und wie viel muss er noch mehr herausziehen, um seine Zinsen, Kosten und am Ende noch einen Gewinn als Lohn seiner Sorgen und Mühen zu erübrigen. Es scheint allerdings auf den ersten Blick, als ob gerade deshalb Gewächse kultiviert werden müssten, die sich höher verwerten, wie Getreide, allein teils sind die Kosten ihrer Kultur zu hoch, teils ist ihr Ertrag zu unsicher und teils gedeihen sie wirklich in Mecklenburg nicht so gut, wie im südlichen Deutschland. Dazu kommt in Betreff der hin speziell zur Frage stehenden Kultur,

2) dass der Hopfen eine zu große Masse Dünger konsumiert, der dem Kornbau entzogen wird. Zuviel hiervon kann er fast nicht bekommen. Für die erste Anlage gehören mindestens 10 Fuder Dung auf je 60 Qu.-R. oder einen Scheffel Aussaat Acker, und dann muss der Hopfen noch jeden Winter mit Dung bedeckt werden, wozu also jährlich noch wieder mehrere Fuder zu jedem Scheffel Aussaat Acker verwandt werden müssen. Wer aber weiß, wie hoch der Werth des Düngers in Mecklenburg gerechnet wird, wie ungern der mecklenburgische Landwirts den Dung seinem Acker entzieht und wie er selbst seinen Hofgarten darben lässt, um den Dünger nur dem Kornbau zu erhalten, der wird begreifen, wie sehr er sich sträubt, so große Massen an die Hopfen-Pflanzung abzugeben, die ihm einen so unsicheren Ertrag gewährt, und außerhalb der Schlagordnung angelegt werden muss, um hier keine Störung zu verursachen. Es ist ferner

3) der Arbeit beim Hopfenbau sehr viel. Er muss im zeitigen Frühjahre, wo in Mecklenburg gerade die Saatzeit für das Sommerkorn, also reichlich zu tun ist, von Erde entblößt, sehr sorgsam gereinigt, ausgeschnitten und wieder mit Erde bedeckt werden. Er muss mindestens dreimal während des Sommers aufgehackt und von Unkraut gereinigt, er muss mit Stacken versehen und angebunden und muss endlich im Herbst abgepflückt werden. Zu diesen Hauptarbeiten sind viele Leute erforderlich, welche bei der mecklenburgischen Landwirtschaft schwer zu entbehren sind daher denn fremde Arbeiter genommen werden müssen, die nur für hohen Lohn zu erhalten sind.

4) Der Ertrag des Hopfens ist zu ungleich. Es gibt manche Jahre, und oft mehrere hinter einander, wo großer Verlust dabei ist; aber allerdings kommen auch Jahre, wo der Ertrag sehr bedeutend ist. Die reichen Jahre sind aber in Mecklenburg, und zumal auf dessen nördlicher Abdachung, seltener wie in anderen, besonders den südlichen Ländern Deutschlands; also

5) das Klima Mecklenburgs steht einer guten und sich rentierenden Hopfenkultur allerdings entgegen. Hierüber wurden in Sülz genügende Erfahrungen gemacht. Die raschen Temperatur- Wechsel, welche in Mecklenburg und besonders dessen nördlicher Abdachung so häufig vorkommen, und bisweilen mit kalten Seenebeln eintreten, erzeugten den Rost, der dann die Ernte zum Teil und mitunter ganz vernichtete. Ebenso verderblich oder vielmehr noch verderblicher wirken die Stürme, welche vorzugsweise die der Seeküste nicht fern liegenden Gegenden heimsuchen. Wir haben solche besonders im ersten Frühjahre, wo sie den Hopfenanlagen noch eben nicht schaden, dann im Juli, wo schon Stangen umgebrochen werden; dann aber besonders im August, wo die herabhängenden Hopfenranken abgepeitscht, und die Stangen, zumal die mit Ranken und daran sitzenden Hopfenwoppen schwer belasteten — also die besten — umgebrochen und niedergeworfen werden. Solche Sturmschäden trafen die Pflanzungen im Amte Sülz fast jedes Jahr, besonders heftig aber in den Jahren 1834 und 1835, wo in der Normalpflanzung zu Sülz von 134 Stangen im ersten Jahre 25 und im folgenden gar 70 umgebrochen und niedergeworfen, zudem alle Ranken der übrigen abgepeitscht wurden, obgleich die Lage der Pflanzung, an einem Anberge mit Neigung gegen Süden, eine sehr günstige und geschickte zu nennen war.

6) Endlich fehlte für das Produkt ein günstiger Absatz, Das Amt musste selbst Äußerungen darüber vernehmen, dass, wenn man auch gern „gefällig“ sein wolle, es den Brauereien nachteilig sein, ihnen beim Publikum schaden würde, wenn man vernähme, dass inländischer Hopfen gekauft und zum Geschäft verwandt sei. — Es darf aber hierbei auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass es dem Erfolge des Versuchs schadete, dass letzterer so im Kleinen ausgeführt werden musste. Der Verkauf so kleiner Quantitäten erschien nicht der Abnahme Wert und erregte von vorn herein Verdacht gegen die Güte des Produktes. Auch fiel hier die Möglichkeit einer Verpackung des Produktes fort, wodurch dasselbe nicht allein an Güte gewonnen haben würde, sondern auch für solche Jahre hatte aufgespart werden können, wo Misswachs oder sonst dem Hopfenhandel günstige Konjunkturen den Verkauf erleichtert und vorteilhafter gemacht hätten.

Wenn zum Schluss hier noch eine kurze Übersicht des ungünstigen Verhältnisses zwischen Einnahme und Ausgabe der Sülzer Normalpflanzung folgt, so ist dabei zu bemerken, dass zu derselben nur 10 []R. Land in einem günstig gelegenen Garten verwandt werden konnten, auf welchem Terrain 402 Hopfenpflänzlinge um 134 Stangen verteilt waren. Ferner, dass unter den Ausgaben nicht die Bodenrente, nicht der Holzwert der vom hohen Kammer- und Forst-Collegio gegen den Haulohn, sonst unentgeltlich, aus dem Forst bewilligten Stangen, endlich nicht der Arbeitslohn für einen die Stelle des Gärtners einnehmenden Subalternen, sonst aber alle baren Ausgaben, als für den angekauften Dünger, für Fuhrlohn und für Tagelohn, auch bei der ersten Einrichtung der Anlage, 1832, die Ausgabe für die Pflänzlinge berechnet sind.

Ein ähnliches Resultat berechneten die Pächter, welche zu gleicher Zeit Versuche, aber auch nur im Kleinen, angestellt hatten, daher sich das Eingeben aller Anlagen dieser Art rechtfertigte. Es würde interessant sein, hiermit eine Vergleichung der Resultate anstellen zu können, welche der Anfangs gedachte Aufsatz im „Archiv für Landeskunde“ aufführt, allein bedauerlich findet sich darin gar keine Andeutung, wofür die Ausgaben gerechnet sind, was doch zu deren Beurteilung notwendig wäre. Auch fehlt eine nähere Angabe der Größe eines bayerischen Tagewerkes*), warum so notwendiger sein würde, als Bayern so viele verschiedene Maße bat. Noch im Jahre 1843 ergingen von mehreren ehrenwerten Männern Anfragen an das Amt Sülz über die unter dessen Leitung angestellten Versuche zur Hopfenkultur, die bereitwilligst beantwortet wurden. Es wäre erfreulich, noch über ferner angestellte Versuche etwas in Betreff der erlangten Resultate zu vernehmen.

*) Ein bayrisches Tagwerk = 157 mecklenburgische Quadrat-Ruthen.

Mittagstisch auf dem Bauernhof

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Ochsen vor dem Pflug

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