Das Sparkassenwesen in Deutschland und den außerdeutschen Landesteilen Österreichs und Preußens
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- Das Sparkassenwesen in den Österreichischen Kaiserstaaten
- Das Sparkassenwesen in der preußischen Monarchie
- I. Geringster zulässiger Betrag einer Einlage
- Zulässige Höhe der Einzahlungen und zulässige Höhe derjenigen Beträge, welche auf ein Quittungsbuch angesammelt werden dürfen
- Verzinsung der Einlagen
- Kündigungsfristen der Einleger- und Rückzahlung der Einlagen
- Kündigungsrecht der Sparkasse
- Die Anlegung der den Sparkassen anvertrauten Summen
- Der Reservefonds
- Die Organisation der Sparkassenverwaltungen
- Der Verkehr mit dem Publikum
- Die Garantie gegenüber den Einlegern
- Abänderung der Statuten und Auflösung der Sparkassen
- Über die Teilnehmer an den Sparkassen und die statutarischen Festsetzungen derselben zur Erhöhung der Teilnahme der sogenannten arbeitenden Klassen
- Königreich Sachsen
- Königreich Württemberg
- Königreich Baiern
- Geschichtliches
- Statutarische Bestimmungen
- Zustand des Sparkassenwesens in den einzelnen Kreisen des Königreichs
- Königreich Hannover
- Geschichtliches
- Statutarische Bestimmungen
- Ergebnisse der hannoverschen Sparkassen
- Großherzogtum Baden
- Geschichtliches
- Statutarische Bestimmungen
- Ergebnisse
- Herzogtum Hessen
- Geschichtliches
- Statutarische Bestimmungen
- Ergebnisse
- Kurfürstentum Hessen
- Geschichtliches
- Statutarische Bestimmungen
- Ergebnisse
- Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
- Allgemeines
- Statutarische Bestimmungen
- Sparkasse zu Schwerin
- Sparkasse in Rostock
- Sparkasse zu Wismar
- Sparkasse zu Grabow
- Die Magistrats-Sparkassen
- Ergebnisse
- Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
- Geschichtliches
- Statutarische Bestimmungen
- Ergebnisse
- Großherzogtum Oldenburg
- Geschichtliches
- Statutarische Bestimmungen
- Ergebnisse
- Großherzogtum Luxemburg und Herzogtum Limburg
- Großherzogtum Sachsen Weimar
- Geschichtliches
- Statutarische Bestimmungen
- Ergebnisse
- Herzogtum Sachsen Meiningen Hildburghausen
- Geschichtliches
- Statutarische Bestimmungen
- Ergebnisse
- Herzogtum Sachsen-Altenburg
- Geschichtliches
- Statutarische Bestimmungen
- Ergebnisse
- Herzogtum Sachsen-Koburg-Gotha
- Die Sparkasse in Koburg
- Die Sparkasse in Gotha
- Herzogtum Anhalt
- Statutarische Bestimmungen
- Ergebnisse
- Herzogtum Braunschweig
- Herzogtum Nassau
- Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
- Fürstentümer Reuß
- Fürstentum Schwarzburg-Rudolfstadt (und Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen)
- Fürstentum Lippe
- Fürstentum Waldeck
- Freie Stadt Frankfurt am Main
- Freie Stadt Bremen
- Freie Stadt Hamburg
- Freie Stadt Lübeck
Wir haben nun geglaubt, von jeder subjektiven Beurteilung der Einrichtungen einzelner Sparkassen hier Abstand nehmen, dieselbe vielmehr dem Leser selbst überlassen zu müssen, teils um den einzuhaltenden Raum des Werkes nicht zu überschreiten, teils auch weil die auf die Zeit seit 1853 bezüglichen sporadischen Quellen keinen Aufschluss über vorgenommene Änderungen und Verbesserungen der älteren oder über die Einrichtungen der seitdem neu errichteten Sparkassen, sondern in der Regel nur eine statistische Übersicht ihrer Wirksamkeit geben.
Auf Vollständigkeit erhebt die vorliegende Arbeit unter diesen Umständen keinen Anspruch; jedoch dürfte in Dem, was sie enthält, für die Beurteilung des Sparkassenwesens der meisten deutschen Staaten ein genügendes Material vorliegen. Die benutzten Quellen sind außer den seitens des Zentralvereins direkt eingezogenen Mitteilungen an den betreffenden Stellen erwähnt.
Welch außerordentlich große Bedeutung das Sparkassenwesen in Deutschland für die Volkswirtschaft errungen hat, lässt sich daraus ermessen, dass nach einem Überschlag in Bausch und Bogen der gesamte Bestand an Einlagen die Summe von mehr als zweihundert und fünfzig Millionen Thalern erreicht hat. Wir nehmen dabei, indem wir angesichts der großen Lückenhaftigkeit unserer Nachrichten die Möglichkeit erheblicher Irrtümer zugestehen, folgende Summen für die einzelnen Staaten an: Preußen 67 (deutsche Provinzen 65), Deutsch-Österreich (in Silberwährung umgerechnet) 60, Sachsen 19, Baiern 14, Württemberg 12, Holstein 12, Hannover 11 ½, Baden 10 1/2, Mecklenburg-Schwerin 7 1/2, Bremen 6 ½, Rheinhessen 5 1/2, Hamburg 4 1/3, Kurhessen 3 1/2 Schleswig 3 ½, Frankfurt 2 1/2, Koburg-Gotha 1 4/5, Anhalt 1 1/2. Oldenburg 1 ½, Sachsen-Weimar 1 1/3, Reuß 1 1/8, Braunschweig 1, Lauenburg l, alle übrigen Staaten zusammen 4 Millionen Thaler.
Zu Verbesserungen der Sparkassen Antrieb und Mut zu geben und die schönen Erfolge dieser trefflichen Anstalten so weit zu steigern, als es ohne Beeinträchtigung anderer wesentlichen Zwecke geschehen kann: das ist das Ziel, welches der Vorstand des Zentralvereins bei seinem Beschlusse der Herausgabe des vorliegenden Buches im Auge gehabt hat. Möge, diese wohlmeinende Absicht beherzigend, der aufmerksame Leser die mancherlei Mängel des Werkes, deren wir uns wohl bewusst sind, mit nicht zu strengem Urteil begleiten.
Berlin, im August 1864. K. Brämer.

Wiener Stadtansicht

Der Platz „Am Hof“ (nach R. v. Alt)

Ansicht der Stefanskirche (nach Rudolf Alt, Heliogravüre)

Der Volksprater.

Opernhausplatz nach dem Stich von Fünck, 1743

Neues Palais bei Potsdam von Büring und Manger 1763—1770.

Die ehemalige Börse am Lustgarten von Becherr 1801.

Der Gensdarmenmarkt Ende des 18. Jahrhunderts. Ölgemälde im Märkischen Museum.

Aachen, Stadtansicht

Altenburg, Marktplatz

Altenburg, Rathaus

Arnstadt, Marktplatz

Arnstadt, Oberversicherungsamt

Bielefeld, Rathaus und Theater

Bernau, Herz-Jesu-Kirche

Bremen, Börse

Bremen, Marktplatz

Stadttheater in Hamburg-Altona

Potsdam, Garnisionskirche

Nürnberg, Tiergärtner Tor

Bielefeld, Rathaus und Theater

Gelsenkirchen

Dortmund

Nürnberg, Lorenzkirche

Heidelberg, Alte Brücke und Schloss

Erfurt, Rathaus

Der Dom in Schwerin

Eisenach, Die Wartburg

Bremen, Freihafen

Bremen, Rathaus