Das Land Malchow und der fürstliche Besitz bei Malchow.

Aus: Die Urgeschichte des Ortes Malchow
Autor: Lisch, Georg Christian Friedrich (1801 Strelitz - 1883 Schwerin) Prähistoriker, mecklenburgischer Altertumsforscher, Archivar, Konservator, Bibliothekar, Redakteur, Heraldiker und Publizist (Freimaurer), Erscheinungsjahr: 1867
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern,
Es ist mehr als wahrscheinlich, dass eine so hervorragende Burg, wie Malchow, auch der Mittelpunkt eines Gaues, eines sogenannten „Landes“ (terra), und der Sitz einer militärischen und ökonomischen Verwaltung der Fürsten war. Und wirklich wird das „Land Malchow“ öfter genannt. Als der Kaiser Friedrich im Januar 1170, wenige Jahre nach den letzten Wendenkriegen, die großartigen Arbeiten des mecklenburgischen Bischofs Berno belohnte und seinem Bistum Schwerin den Sprengel bestätigte, bestimmte er auch, dass dazu gehören sollten: Parchim, Cuthin (= Quetzin) und Malchow mit allen Dörfern auf beiden Seiten des Flusses Elde, welche zu diesen Burgen gehörten.

Das Land Malchow wird in alten Zeiten oft genannt. Nach vielen Zeugenkundschaften und Untersuchungen aus dem 16. Jahrhundert wurden zum Lande Malchow folgende Pfarren mit ihren eingepfarrten Dörfern und Kapellen gerechnet: südlich vom Malchow’schen See: Alt-Malchow (Kloster), Satow, Grüssow, Poppentin, Lexow; nördlich vom See: Neu-Malchow (Stadt), Alt-Schwerin (jedoch sollte Schwerin selbst noch zum Amte Plau gehören), Nossentin, Kieth, Wangelin, Lütgendorf, Jabel. Als südliche Grenze wird übereinstimmend angegeben das Dorf Darze, und namentlich ein Bach, der von dort durch Stur in den Plauer See fließt, und wo ein großer Graben und eine Landwehr gegen die Mark (mit einem Schlagbaum) befindlich ist. Gegen Norden bildete die Pfarre Wangelin die Grenze. Bei der Ordnung der Grenzen der Bistümer Camin und Schwerin wird am 6. März 1260 gesagt, dass Mertinsdorp (bei Rittermannshagen) zum Lande Malchow („ad terram Malichowe“) gehöre *). Als die Fürsten von Werle im Jahr 1285 ihren Lehnmännern in den Ländern („in terminis“) Röbel, Malchow und Wenden für die Übernahme des dritten Teils ihrer Schulden deren Rechte bestätigten und erweiterten, verlegten sie auch zur Verhütung von Streitigkeiten ihre Gerichte oder das Landding der Länder („terminorum“) Röbel, Malchow und Wenden (Wredenhagen) in die Dörfer Priborn, Alt-Malchow und Zepkow ). Jedoch ist von dem Sitze einer fürstlichen Verwaltung zu Malchow in den ältesten Zeiten nicht weiter die Rede. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts gewann die Stadt Röbel ein bedeutendes Übergewicht über Malchow, namentlich durch die Stiftung zweier Klöster und durch die Residenz der hervorragenden Fürstin-Mutter Sophie, geb. Gräfin von Lindau, Witwe des Fürsten Johann I. (1283 bis 1308), Stammhalterin des Werleschen Fürstenhauses. Auch Waren gewann zuerst größeren kirchlichen Einfluss als Malchow. Seit dem 14. und 15. Jahrh. errangen die nahe Stadt Plau und die Lenzburg ein bedeutendes Übergewicht über die Umgebungen. Am 6. Juli 1346 überwies der Fürst Johann III. von Werle-Goldberg seiner Schwiegertochter Agnes, Gemahlin eines Sohnes Nicolaus, Stadt und Land Malchow („oppidum Malchowe et terram adjacentem cum hominibus habitantibus in illis“) zum Leibgedinge, wie es seine verstorbene Gemahlin inne gehabt hatte. Nicolaus von Werle starb im Jahr 1354 und seine Witwe verheiratete sich wieder mit dem Herzoge Johann I. von Mecklenburg-Stargard. Um diese Zeit muss ein Abkommen wegen des ihr verschriebenen Leibgedinges getroffen sein.

Es wird sich aber Malchow nie zum Sitze einer Vogtei ausgebildet haben; denn bei der Landesteilung der Fürsten von Werle-Güstrow vom 14. Juli 1347 werden die Länder „Röbel, Wredenhagen, Waren und Penzlin“ zusammen genannt, Malchow aber als ein eigenes Land dabei nicht aufgeführt (vgl. Lich Maltzan. Urk. III, Nr. 236).

Wahrscheinlich im Jahr 1354, nach den pommerschen Kriegen, verpfändeten die Fürsten von Werle die Stadt und das Land Malchow an die v. Flotow auf Stur, denn am 9. März 1354 versicherte Andreas v. Flotow den Bewohnern des Landes und der Stadt Malchow die Rechte, welche sie unter den Werleschen Fürsten gehabt hatten. Am 6. Jan. 1366 nahmen die v. Flotow auch das Land Röbel zum Pfande, welches ihnen jedoch im Jahr 1376 wieder abgelöst ward. Das Land Malchow blieb jedoch in ihrem Besitze. Am 15. Juni 1415 erneuerte der Fürst Christoph von Werle den v. Flotow den Pfandbesitz der Stadt und des Landes Malchow. Die v. Flotow blieben lange in dem Pfandbesitze des Landes Malchow, dessen Folgen noch heute nicht ganz erloschen sind. Erst im Jahr 1837 ging die Flotowsche Gerichtsbarkeit in der Stadt durch Vertrag ganz an die Landesherrschaft über und erst im Jahr 1838 entsagten die v. Flotow mehreren alten Verpflichtungen der Stadt gegen die Familie. Alle diese Verhältnisse waren aber die Veranlassung, dass die Stadt Malchow nicht ein Sitz einer Vogtei oder eines „Amtes“ ward, obgleich eine hervorragende Fürstenburg in ihrer nächsten Nähe gestanden hatte. Jedoch ward sie durch ein Kloster entschädigt, welches sich im Laufe der Zeit zu einer achtungswerten Höhe emporgearbeitet hat und noch heute blüht. Die Gegend umher zu beiden Seiten des Wassers wird in ältester Zeit ohne Zweifel. Eigentum der Landesherren gewesen sein, welches von der Burg verwaltet ward, da es sich nachweisen lässt, dass sie es nach und nach zur bessern Benutzung weggaben. Statt des wendischen Ortes ward in der Nähe der Burg ein deutsches Dorf Malchow mit einer Kirche gegründet, da wo jetzt das Kloster steht, welches im Jahr 1298 zur Stiftung des Klosters hergegeben ward. Schon am 13. Octbr. 1299 schenkten die Fürsten von Werle dem erst vor kurzem nach Malchow verlegten Nonnenkloster 13 Hufen mit dem halben Zehnten in dem Dorfe Lebbin, welches an Laschendorf und Göhren grenzt, also in der Nähe des Burgwalls liegt; dies ist der erste größere Besitz, den das Kloster nach der Verlegung erhielt. Den Grund und Boden zu der deutschen Stadt gaben die Fürsten 1235 sicher als Geschenk her. Im Jahr 1232 hatten sie die beiden Dörfer am unteren Laufe des Malchowschen Wassers bis an den Plauer See dem Bistum Schwerin geschenkt, obgleich der Sitz des Bistums sehr fern und dieser Besitz ganz getrennt von den übrigen Besitzungen des Bistums lag. Noch 1309 und 1310 hatte der Fürst Günther von Werle Besitzungen in Kisserow und Lexow und 1350 der Fürst Nicolaus Besitzungen in Kisserow zu verschenken. Den größten Teil ihrer Besitzungen bei Malchow gaben aber die Fürsten, wahrscheinlich schon sehr früh, zu Lehn an verdiente Ritter, welche hier angesehene Familien mit Familiengütern gründeten.

So behielten die Werleschen Fürsten persönlich am Ende nichts in einer Gegend, wo sie früher großen Einfluss und Grundbesitz gehabt hatten.

Der alte Burgwall ward entweder schon bei den ersten Verleihungen oder später 1298 bei der Gründung des Klosters zu dem Hofe Laschendorf gelegt.

Lisch, Georg Christian Friedrich (1801-1883) mecklenburgischer, Archivar, Altertumsforscher, Bibliothekar, Redakteur, Publizist

Lisch, Georg Christian Friedrich (1801-1883) mecklenburgischer, Archivar, Altertumsforscher, Bibliothekar, Redakteur, Publizist