Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin – Einwohner, Religion, Bildungseinrichtungen, Vereine und Stiftungen. 1828

Aus: Geographische Beschreibung der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz
Autor: Hempel, Gustav (?), Erscheinungsjahr: 1829
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Landesbeschreibung, Ortsbeschreibung, Städte
Nach der Zählung vom Herbste 1827 waren im Großherzogtum 435.094 Seelen, ohne das Militär. Es kommen also im Durchschnitt auf die Quadrat-Meile 1.908 Individuen. Von dieser Volksmenge leben in den Städten mit Einschluss von Ludwigslust 133.600; die übrigen 301.494 wohnen auf dem Lande.

Im Jahr 1818, da zuerst sämtliche Kinder mitgezählt wurden — früher zählte man nur die schulfähigen — belief sich die Menschenmenge auf 377.934 Seelen. Es hat sich also die Einwohnerzahl in diesen 9 Jahren um 57.160 vermehrt, und es kommen auf die Q.-M. 250 Seelen mehr, als im Jahr 1818.

An Wohnorten hat das Großherzogtum: 40 Städte, 9 Marktflecken, 3 Jungfrauen Klöster, und 2.415 Dörfer, Höfe (Landgüter), Meiereien u. s. w. worunter sich, mit Ausschluss der Kapellen — 395 Kirchdörfer*) befinden. —

*) Von diesen 395 Landkirchen sind 65 mit Orgeln versehen.

Hiervon gehören zu den Landesherrschaftlichen Domainen 990 Ortschaften, mit 5 Marktflecken, 176 Kirchdörfern, 321 Landgütern, 265 Erbzisgehöften, 5.135 Bauergehöften und 4.785 — mit eigentümlichen Häusern nebst Zubehör angesessenen — Büdnern oder Kolonisten. Die Ritterschaft, bestehend aus 516 Gutseigentümern (nämlich: 1 fürstliche, 27 gräfliche, 283 freiherrliche- und adlige, 225 bürgerliche Familien und 8 Bauerschaften), besitzt 1.269 Ortschaften, worunter 795 Hauptgüter (615 Lehn- und 180 Allodialgüter) mit 3 Marktflecken, 197 Kirchdörfern und 1.435 Bauergehöften. Den 3 Jungfrauen-Klöstern gehören 61 Ortschaften, mit 13 Kirchdörfern, 26 Landgütern, und 237 Bauergehöften. Den Städten endlich und ihren Kämmereien, so wie den dortigen geistlichen Stiftungen, gehören 105 Ortschaften, mit 1 Flecken, 9 Kirchdörfern und 323 Bauerngehöften. —

Von dem 228 Q.-Meilen enthaltenden Flächeinhalt des Landes, kommen auf die Domainen etwa 95 Q.-Meilen; auf die ritterschaftlichen Besitzungen etwa 102; auf die klösterlichen etwa 6 3/4; und auf die Städte mit ihren Besitzungen etwa 24 ¼ Q.-Meilen.

Der Religion nach, sind die Mecklenburger Lutheraner, mit Ausnahme von etwa 200 Reformierten, 617 Katholiken und 3.039 Juden. Das Konsistorium zu Rostock ist das höchste geistliche Gericht für das ganze Land, mit Ausnahme der Herrschaft Wismar, welche ihr eigenes Konsistorium hat. In kirchlicher Hinsicht wird das Land in den Mecklenburgischen, Parchimschen, Güstrowschen und Rostocker Kirchenkreis, in das Fürstentum Schwerin und in die Herrschaft Wismar eingeteilt, und steht unter der Inspektion von 5 Superintendenten, mit Ausnahme der Stadt Rostock, die ein eigenes Ministerium ihrer 10 Prediger bildet. Die 5 Superintendenturen sind folgende: 1. die Güstrowsche mit 90 Predigern und 156 Kirchen, in 7 Präposituren. 2. Die Parchimsche mit 82 Predigern und 136 Kirchen, in 8 Präposituren. 3. Die Sternberger mit 73 Predigern und 90 Kirchen, in 8 Präposituren. 4. Die Schwerinsche mit 61 Predigern und 65 Kirchen, in 5 Präposituren. 5. Die Wismarsche mit 9 Predigern und 10 Kirchen. — Die Reformierten haben einen Prediger und eine Kirche zu
Bützow; die Katholiken 3 Prediger und 2 Kirchen zu Schwerin und Ludwigslust; die Juden bilden 42 Gemeinden, haben ihre Synagogen und sind am zahlreichsten in Schwerin, dagegen in Rostock und Wismar gar nicht.

Der Dialekt ist plattdeutsch, aber die Ausspracht des Hochdeutschen unter den Gebildeten ist sehr rein. Die Leibeigenschaft (Untertänigkeit) ist, sowohl in den Domainen als Rittergütern völlig aufgehoben. Übrigens war der Zustand der Leibeigenen in Mecklenburg wenig drückend, und weit besser, als in vielen andern Ländern, worin Leibeigenschaft eingeführt ist. —

Zu den allgemeinen Unterrichts-Anstalten gehören:

1. die Landes-Universität zu Rostock, 1419 gestiftet, mit guten Hilfsanstalten, hat 24 ordentliche und 2 außerordentliche Professoren: außerdem 9 Privatdozenten und 8 Sprachlehrer und Exerzitienmeister. An Hilfsanstalten hat sie: das pädagogisch-theologische Seminar, die Anatomie, den botanischen Garten, das Münz- und Naturalienkabinett und eine Bibliothek von 80.000 Bänden. Die Zahl der Studenten betrug im vorigen Jahre 134. — Der Großherzog ist alleiniger Patron und Kanzler der Universität.

2. Die gelehrten Schulen; dazu gehören das Gymnasium Friedericianum zu Schwerin mit 11 Lehrern (hat eine Bibliothek von 8.000 Bänden.) die Domschule zu Güstrow mit 8 Lehrern (hat eine Bibliothek von 14.000 Bänden), das Friederich-Franz Gymnasium zu Parchim mit 6 Lehrern, die Stadtschulen zu Rostock mit 10, und zu Wismar mit 9 Lehrern, die lateinische Schule zu Ludwigslust mit 4 Lehrern.

3. Die 40 Bürgerschulen in den übrigen Städten und Flecken; davon haben jeweils Bützow, Boitzenburg, Doberan, Gnoien, Malchin, Malchow und Sternberg 4 Lehrer; Grabow, Hagenow, Neukalden, Plau, Lage, Waren, Röbel, Kröpelin und Dassow 3 Lehrer; die übrigen teils 2, teils nur einen Lehrer.

4. Die Landschulen.
Zu den besonderen Unterrichtsanstalten gehören:
1. Das Landschulmeister-Seminarium zu Ludwigslust, bezweckt die Bildung von Landschullehrern für die Domainen, und hat 17 Seminaristen.
2. Die Tierarzneischule zu Schwerin.
3. Die Forstlehr-Anstalt zu Remplin.
4. Das Handlungs-Institut zu Rostock.

Von höheren wissenschaftlichen Vereinen sind zu bemerken:

1. Die Mecklenburgische natur-forschende Gesellschaft, 1800 zu Rostock gestiftet.
2. Die philomatische Gesellschaft, ebendaselbst 1819 gegründet.
3. Der Mecklenburgische patriotische Verein, aus 319 ordentlichen Mitgliedern bestehend, beabsichtigt die Veredlung der Produkte, und die sittliche Bildung der Arbeiter des Landbaus.

Allgemeine milde Stiftungen sind folgende:

1. Die von Hahn’sche milde Stiftung zur Unterstützung armer Personen mit einem Kapital von 26.000 Rthlrn.
2. Die Mecklenburgische Prediger-Witwen und Waisen-Verpflegungsgesellschaft.
3. Der Unterstützungsfonds für hilfsbedürftige herrschaftliche Patronat-Kirchen, von 3.000 Rthlrn. jährlich.
4. Die städtische Stiftung zur Erziehung und Unterhaltung unverheirateter Töchter. Kapitalfonds 36.700 Rthlr.
5. Großherzogliche Stiftung zur Erziehung unbemittelter Töchter landesherrlicher Bedienten.
6. Das Witwen Institut für die Großherzogliche Dienerschaft.
7. v. Bergholz’sches Vermächtnis für hilfsbedürftige Frauenzimmer von 2.750 Rthlrn. Kapital.
8. Die Mecklenburg Schwerin’sche Bibelgesellschaft mit 160 Mitgliedern.
9. Das Ratswitwen Institut für die Städte des Mecklenburgischen und Wendischen Kreises, auch des Fürstentums Schwerin, mit einem Kapitalfonds von 29.400 Rthlrn.

Schwerin - Totalansicht

Schwerin - Totalansicht

Grevismühlen, Bahnhof

Grevismühlen, Bahnhof

Rostock, Universität

Rostock, Universität

Rostock, Kröpeliner Tor

Rostock, Kröpeliner Tor

Schwaan, St. Paulus

Schwaan, St. Paulus

Wismar, Alter Schwede

Wismar, Alter Schwede

Röbel, Rathaus

Röbel, Rathaus

Röbel, Nikolaikirche

Röbel, Nikolaikirche

Loitz, St. Marienkirche

Loitz, St. Marienkirche