Aus der Reformationsgeschichte Pommerns

Aus: Göttingische gelehrte Anzeigen. Band 3
Autor: Redaktion: unter Aufsicht der Königl. Gesellschaft der Wissenschaften, Erscheinungsjahr: 1844

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Themenbereiche
Enthaltene Themen: Reformationszeit, Reformation, Pommern, Luther, Melanchthon, Bugenhagen, Universität Rostock, Greifswald,
Die Reformationsgeschichte darf sich der Jubiläen unserer Kirche von Herzen erfreuen, denn sie bringen in vieles Alte neues Leben. Oft freilich sind die durch Jubiläen veranlassten reformations-historischen Schriften nicht viel dauernder und nutzbarer, als die hölzernen Jubelsäulen, die dem Marmor gleichen sollen. Unser vorliegendes Programm aber ist nicht von der Art und deshalb finden wir es auch jetzt noch einer Anzeige nicht unwert. In schlichter, etwas umständlicher Erzählung werden die Pommerschen und Greifswalder Verhältnisse aus der Reformationszeit vorgelegt und sehr gründlich mit Stellen aus Urkunden und ungedruckten Quellen unterstützt. Nur Zweierlei ist uns zu wünschen übrig gelassen: dass der Verfasser über diese Quellen, die meist gleichzeitig sind und der Greifswalder Universität angehören, ausdrücklich Etwas gesagt hätte; sodann, dass er sein Schriftchen mehr auf die Reformationsgeschichte der Universität zusammen gezogen hätte, da die allgemeinen Verhältnisse Pommerns schon öfter und genügend behandelt sind. — Der Verf. behandelt seinen Stoff in 4 Abschnitten.

1) Die anfängliche Verbindung der Universität mit dem römischen Klerus. Greifswald ist Universität seit 1456 und erhielt gleich anfangs ein theologisches Studium, was Rostock, die uralte Nebenbuhlerin, nicht schon 1419 bei ihrer Stiftung, sondern erst dreizehn Jahre später erlangte. Die Akademie Pommerns war durch ein starkes Band mit dem Klerus verbunden, durch das des Geldes. Es ist interessant zu sehen, welche Bestechungen nötig waren, um bei der römischen Curie ein Stück der Bestätigung nach dem andern zu erlangen. Die Dotierung selbst geschah meist durch Gründung eines colleg. Canonicorum zu St. Nicolai mit dem beding, dass keiner Canonicus*) sein dürfe, der nicht an der Universität eine Stelle versehe. Hieraus folgt notwendig, dass der Verfall dieser clericalischen Stiftung den der Universität nach sich ziehen musste.

2) Art der Zwistigkeiten, welche durch die Reformation in Pommern hervorgerufen wurden. Pommern hat sich bekanntlich früh bei Luthers Neuerungen beteiligt; aus Kloster Belbog (Bugenhagen) sandten schon 1521 die Gegner selbst durch Vertreibung lutherische Apostel in alle Städte. Aber diese hatten in sich vielerlei verderbten republikanischen Zunder aus der Hansezeit: — so trat die Reformation nicht rein ins Leben. Dazu kamen ungewöhnlich viel sektiererische Menschen. In Pommern entstand der Name Martinisten für die Lutheraner. Der Verfasser teilt p. 26—33 einen langen Abschnitt mit aus der handschriftlichen Reformationsgeschichte Pommerns von Jac. Runge, der 1557—1594 Superintendent in Wolgast war. Die Darstellung ist so geistvoll und die Sache so würdig, dass wir sehr dafür halten, das ganze Werk möge gelegentlich veröffentlicht werden. Als Prediger stehen Knipstrow und Ketelhud an der Spitze der reformatorischen Bewegung; sie blieben Freunde, selbst als der Eine die schweizerische Abendmahlslehre eine Zeitlang zu der seinigen gemacht hatte. Hermann Bonnus galt für den niedersächsischen Luther, als Liederdichter. Eigentümlich ist es, dass Pommern die Bischöfe nicht aufgeben wollte, was bekanntlich auch Melanchthons Privatansicht war. Nach mancherlei Verwirrung war die Reformation auf dem Landtage zu Treptow 1534 durchgesetzt. Adel und Geistlichkeit widersprachen natürlich, „denne ehr men dat Erdische gut verlet, verliete men leuer den gantzen hemmel.“ Aber beide Herzoge — Philipp, bei seinem Oheim dem Kurfürsten von der Pfalz erzogen, und Barnim, in Wittenberg gebildet und Carlstadts Begleiter zur Disputation mit Eck nach Leipzig — waren der Neuerung gewogen. Im Jahre 1535 erscheint Bugenhagens „Kercken-Ordeninge.“

— 3) Schicksal der Akademie in diesen Stürmen. Schon vor 1517 hatte sie durch die Pest gelitten. Doch weist der Verf. aus Urkunden nach, dass sie nie ganz einging, wie man wohl geglaubt hat. Indessen blieb wohl wenig mehr im Gange, als die Artistenfakultät, eine Art Pädagogium für sehr junge Schüler, die man „Supposita“ gleichsam neutrius generis nannte. Bei der Verwirrung der kirchlichen und politischen Dinge konnte, als die Canonicate eingingen, auch die Universität nur mit Mühe fortbestehen. Es ist wahrscheinlich, dass das städtische Regiment sich so weit eingemischt hat, dass sogar einmal der Rektor von ihm ernannt ward; doch sind aus dem akademischen Album (Matrikelbuch) dieser Zeit drei Blätter (wahrscheinlich absichtlich) herausgeschnitten. Es ist wenigstens mittelbar wieder Bugenhagens Verdienst, dass die Akademie 1539 durch Herzog Philipp in neuer Gestalt wieder hergestellt wurde. Dies erzählt der Verfasser im vierten Abschnitt. Die Hauptsache ist, dass die Canonicatseinkünfte und zwei Klöster der Universität zugewiesen wurden. Doch fehlt es auch nicht an neuen Dotationen. — Außer den Urkundenauszügen dürfen wir diese Schrift besonders noch wegen mancher Einzelheiten, Archäologie und Literarhistorie betreffend, empfehlen.
K. Kd.

*) Kanoniker, auch Stiftsherren oder Chorherren genannt, sind Kleriker aller Weihestufen, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der Heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft. Kanoniker leben in Gemeinschaft. Der Vorsteher eines Kapitels ist in der Regel ein Propst oder auch Abt, manchmal ist die Leitung auch einem Dekan oder Prior übertragen. Einige Kapitel werden direkt vom Diözesanbischof geleitet; an den römischen Patriarchalbasiliken führt der Vorsteher den Titel eines Erzpriesters. Die Chorherren sind heute meist in der Seelsorge tätig und werden mehr oder weniger vollständig aus den Kirchengütern unterhalten. Das Mitglied eines Kathedralkapitels bezeichnet man als Domkapitular, das Mitglied eines Säkularkanonikerstiftes oder eines Ordens regulierter Chorherren als Kanonikus oder Chorherr.

(Quelle: http://worterbuchdeutsch.com/de/canonicus )

Greifswald, Universität, Rubenowdenkmal auf dem Rubenowplatz

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Bugenhagen, Johannes (1485-1558) Bedeutender Reformator und Weggefährte Martin Luthers

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Greifswald, Eldena, Kirche des Zisterzienser-Klosters (2)

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Greifswald Stadtansicht

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Hansewappen

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05. Bronze Statue of Martin Luther in Eisleben

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Greifswald, Giebelhaus am Markt

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Luther, Anschlag der 95 Thesen

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Rostock, Rathaus

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Rostock, Universität

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Rostock, Giebelhäuser bei der Nikolaikirche

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