Aus dem Mecklenburgischen. Juni 1864. Kulturbild

Aus: Deutsches Museum. Zeitschrift für Literatur, Kunst und öffentliches Leben. Herausgegeben von Robert Prutz. 14 Jahrgang 1864. Juli-Dezember
Autor: Redaktion - Deutsches Museum, Erscheinungsjahr: 1864
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Rostocker Zeitung, Presse, Bildung, Prügelstrafe, Kunst und Kultur, Sittenbild
Ein Korrespondent aus dem Mecklenburgischen ist wahrlich schlimm daran; die Mehrzahl der Gebiete, auf denen seine Kollegen in andern glücklicheren Gegenden Deutschlands ihre Ernte halten, ist ihm verschlossen, oder vielmehr sie existiert für ihn gar nicht. Soll ich von Kunst und Wissenschaft berichten? Aber beides sind exotische Früchte, die auf mecklenburgischem Boden nicht gedeihen wollen. Zwar für neue Kasernen und Uniformen haben wir Geld vollauf, ebenso für Wettrennen und reichbesetzte Tafeln, für Kunst und Wissenschaft dagegen ist Schmalhans Küchenmeister; es sind Stiefkinder in unsern Augen, die nur unwillig geduldet werden und denen man den Brotkorb nicht hoch genug hängen kann. Von wem sollte auch bei uns ein regeres wissenschaftliches Leben ausgehen? Unsere Geistlichkeit hat genug zu tun, indem sie das Seelenheil der ihr anvertrauten Herden rettet, von wissenschaftlichen Bestrebungen ist bei ihr keine Rede, höchstens macht sie Studien über — den Teufel.

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Die Juristen halten es der Mehrzahl nach bei uns, wie überall, mit dem, was ihnen den meisten Vorteil bringt, und darunter sind denn natürlich wissenschaftliche Leistungen nicht; der größere Teil von ihnen hat sich dem herrschenden Regime verkauft und sieht sich wohl vor, durch wissenschaftliche Arbeiten sowie überhaupt durch Beschäftigungen, die über das Bedürfnis des Broterwerbs hinausgehen, den Argwohn desselben auf sich zu lenken.

Auch Naturwissenschaften und Medizin können selbstverständlich nicht in einem Lande gedeihen, das aller freien Forschung den Krieg erklärt hat. Das Einzige, wofür man hier noch Sinn hat, sind spezifisch mecklenburgische Altertumsstudien, und da habe ich denn allerdings zu registrieren, dass unser Altertumsverein ein Urkundenbuch herausgegeben hat, das nach Auswahl, Textrezension wie Ausstattung zu den vorzüglichsten seiner Art gehört. Das ist aber auch alles, und mag nun das übrige Deutschland entscheiden, ob es für ein Land von 700.000 Einwohnern genug ist.

Noch trauriger ist es mit der Kunst bestellt. Schon seit Jahren warten wir auf den Bau eines neuen Museums, doch will derselbe noch immer nicht zu Stande kommen. Einstweilen ist die Gemäldegalerie in einem gemieteten Hause untergebracht, aber so mangelhaft, dass bereits eine namhafte Anzahl von Bildern völlig verdorben ist. An eine Vermehrung der Galerie ist unter diesen Umständen natürlich so wenig zu denken wie an Beschäftigung jugendlicher Talente.

Ein paar Schmarotzer und Speichellecker haben sich allerdings eingenistet; dafür, dass sie die Lakaien der Lakaien machen, wird ihnen von Zeit zu Zeit ein Altarbild oder was die zahlreichen restaurierten Kirchen etwa sonst noch an künstlerischem Hausrat bedürfen, zugeworfen, in derselben Art ungefähr, wie man einem hungrigen Hunde einen Knochen zuschleudert. Selbst derjenigen Kunst, die sonst auch in den absolutesten Staaten zu gedeihen pflegt, ja die recht eigentlich der verhätschelte Liebling der Höfe ist, der Kunst der Bühne ergeht es nicht besser. Zwar steht an der Spitze unseres großherzoglichen Hoftheaters ein Dichter aus alter berufener Familie, Hr. Gans Edler von Putlitz, der Verfasser des „Testaments des großen Kurfürsten“, des „Waldemar“ und zahlreicher anderer Bühnenstücke. Der Fortschritt zum Bessern jedoch, den man sich seitens des Publikums von dieser Ernennung versprach, will sich noch immer nicht zeigen; nach wie vor ist das kleine Lustspiel das Schoßkind unserer Theatergänger wie der Intendantur, ja vielleicht jetzt sogar noch mehr als früher, da unser Intendant ja bekanntlich selbst zu jenen Lovelydichtern zählt, die gleich spielenden Kindern aus bunten Steinchen und Bohnen und Gräsern die wundersamsten Raritäten aufzubauen wissen. Dabei wird mit ängstlicher Genauigkeit alles vermieden, was höheren Ortes Anstoß geben könnte, ja man entblödet sich nicht, das Theater, bestimmt, eine Bildungsanstalt des Volkes zu sein, der niedrigsten Schmeichelei dienstbar zu machen. So oft die Gelegenheit es nur irgend zulässt, besteigt Hr. von Putlitz seinen Pegasus und singt Dithyramben auf den erhabenen Herrscher der Obotriten und die Anhänglichkeit und Treue des ihm angestammten Volkes. Nun, die Anerkennung ist nicht ausgeblieben; ursprünglich als Intendant berufen, ist Hr. Gans Edler zu Putlitz jetzt zum Generalintendanten avanciert — erhabenes Ziel für einen deutschen Dichter und mecklenburgischen Edelmann!...

So ist das Gebiet der Politik denn also das einzige, das uns einige Ausbeute verspricht. Zwar von großen epochemachenden Ereignissen oder wichtigen tiefgreifenden Veränderungen haben wir auch da nicht zu referieren; es sind nur so „die Kleinen von den Meinen“, die hier ihr Spiel treiben, die enfans terribles des Junkertums, die mit ihren neuesten Maßnahmen wieder einmal die Aufmerksamkeit von ganz Deutschland, um nicht zu sagen von Europa auf dies Brutnest des Feudalismus gerichtet haben. Ich sehe im Geist unseren Premier Hrn. von Oertzen, wie er, in Bewunderung verloren, vor dem Bildnis Sr. Exzellenz des preußischen Staatsretters Hrn. von Bismarck steht, ein edler Ehrgeiz schwellt seine Brust — was soll er tun, sich eines so hohen Vorbildes würdig zu zeigen? Da ist der Nationalverein, diese leibhaftige Demokratenrotte, die das blinde Volk mit dem Köder der deutschen Einheit kirrt — wohlan, Hr. von Oertzen zuckt mit den olympischen Brauen, der Nationalverein ist entdeckt, untersucht, bestraft; wer wagt es noch von ihm zu sprechen?! Da ist ferner Professor Baumgarten, der geistliche Frondeur — wie? er ist noch nicht still? er wagt noch den Mund zu öffnen? Nun, dann marsch hinein mit ihm ins Gefängnis, Gerichte haben wir ja, auf deren Urteil wir uns verlassen können....

Nun kommt endlich die Reihe an die Presse. Da liest unsere hochwohlweise Exzellenz in ihrer Kreuzzeitung Tag für Tag von den „Ausschreitungen“ der „zügellosen demokratischen Presse“ und der Notwendigkeit, ihren „Frechheiten“ ein Ziel zu setzen. Wieder erwacht ein Funke edlen Wetteifers in der Brust unsers Premier; wie schön müsste es sein und wie sanft müsste sein Schlummer werden, hätte auch er etwas zu verwarnen, zu maßregeln, zu unterdrücken! Aber o weh, soweit er späht an dem Horizont der mecklenburgischen Presse, es ist alles das reine loyale Himmelblau, ungefärbt von rötlichem Anhauch; weder das „Ludwigsluster Wochenblatt“, dieser Klopffechter im Stile des „Kleinen Reaktionär“, noch die „Rostocker Zeitung“, die sanft-liberale Tante, noch die „Mecklenburger Zeitung“, dieser alte konservativ-liberal-konstitutionelle Kümmeltürke, will die geringste Veranlassung zu der so sehnlichst gewünschten Razzia gegen die Presse bieten. Aber halt, hat da nicht kürzlich ein Blatt gewagt, das Datum der bevorstehenden großherzoglichen Vermählung anzugeben, bevor dasselbe noch offiziell publiziert war? Offenbar steckt darin eine „Aufreizung zu Hass und Verachtung von Regierungsmaßregeln“ und nur die „Rostocker Zeitung“ in ihrem mondscheinseligen Liberalismus ist dieses Frevels fähig. Stand nicht ferner in derselben „Rostocker Zeitung“ die berüchtigte Frankfurter Abstimmung über Schleswig-Holstein, bei welcher der mecklenburgische Gesandte zwar keine Instruktion gehabt, schließlich aber doch sich vom österreichischen Gesandten hatte bestimmen lassen, zu Gunsten der Exekution gegen die Okkupation zu votieren? Ist eine derartige Nachricht nicht ganz geeignet, einen ungünstigen Schein auf die Energie zu werfen, mit welcher die mecklenburgische Regierung eine so wichtige Angelegenheit wie die schleswig-holsteinische betreibt? Liegt in der Verbreitung einer solchen Nachricht also nicht eine Herabsetzung der Regierung und muss das Blatt, das sich dergleichen zu Schulden kommen lässt, nicht allen Ernstes verwarnt werden? Gesagt, getan, die „Rostocker Zeitung“ wird verwarnt und diese Verwarnung selbst da noch aufrecht erhalten, als die „Rostocker Zeitung“ den Nachweis führt, dass der Artikel betreffend den Zeitpunkt der großherzoglichen Vermählung gar nicht in ihren Spalten, sondern in denen des reaktionären „Ludwigsluster Wochenblatt“ gestanden. Das heißt doch noch: „Fiat justitia, pereat mundus!" Ebenso erhielt das „Rostocker Tagesblatt“ eine Verwarnung, weil ein Korrespondent aus dem kleinen Hagenow sich die bescheidene Anfrage erlaubt hatte, wer denn eigentlich die Kosten für die preußische Einquartierung zu tragen habe, da ja das Geld zur Exekution von den Kammern nicht bewilligt worden. Auch die „Mecklenburgische Zeitung“ wurde verwarnt, und zwar aus keinem andern Grunde, als weil sie gegen das preußische Ministerium Bismarck polemisiert hatte; so eng fühlen die Feudalen aller Zonen sich verwandt und so zärtlich ist namentlich die Sympathie zwischen dem par nobile fratrum Bismarck und Oertzen!

Aber nicht bloß die Tagespresse, auch die Broschürenliteratur wird unter strenger Aufsicht gehalten. Professor Baumgarten wird regelmäßig presse-polizeilich verfolgt, so oft er etwas in Druck gibt. Sämtliche ihn betreffende Aktenstücke sind kürzlich von Ewald in Göttingen herausgegeben worden; sie beweisen deutlich, welch tendenziöser Eifer bei unseren Gerichten heimisch und wie es überhaupt mit der Unabhängigkeit derselben beschaffen ist. Natürlich hat auch Moritz Wiggers Schrift über den „Vernichtungskampf gegen die Bauern in Mecklenburg“ trotz ihrer streng historischen Haltung der Rache unserer Presseinquisitoren nicht entgehen können; das Gericht, das darin auf Grund unumstößlicher Tatsachen über die gesamte feudale Wirtschaft gehalten wird, ist zu streng und zu wohlverdient und so ist die Schrift ebenfalls sofort verboten, der Verfasser aber in Anklagestand versetzt worden.

Der wahre Tummelplatz unserer Junkerherrschaft ist aber doch die Gesetzgebung, welche sie mehr und mehr mit der ihr eigentümlichen Polizeiwillkür durchdringt und vergiftet. Durch ganz Europa geht in diesem Augenblick ein Schrei der Entrüstung über die Wiedereinführung der Prügelstrafe, welche unsere Feudalen soeben durchgesetzt — oder richtiger: über die Ausdehnung, die sie der schon seit längerem eingeführten Strafe gegeben haben. In der Tat nämlich ist die Prügelstrafe bei uns schon von ziemlich altem Datum; gleich die erste Großtat, mit welcher die nachmärzliche Reaktion ihren Sieg feierte, war die Reaktivierung des Stockes, ohne den unsere Junker, wie es scheint, einmal nicht leben können. Schon am 29. Januar 1852 war es unseren weisen Gesetzgebern plötzlich klar geworden, dass „eine teilweise Wiederherstellung der körperlichen Züchtigung Bedürfnis geworden sei“. Gleichzeitig setzten sie auch schon damals Länge und Dicke des Prügelstockes fest, sowie auch das Maximum der Streiche, welche auf einmal erteilt werden dürfen, nämlich 50. Doch konnte diese Strafe damals nur von den zuständigen Gerichten vollzogen werden, an denen akademisch gebildete Richter angestellt sind. Indessen hinderte auch die akademische Bildung nicht an der maßlosesten Anwendung der Prügelstrafe, im Gegenteil, es wurde so verschwenderisch damit verfahren, dass sie ihre Wirkung zu verlieren anfing, und sah die Regierung sich deshalb schon ein Jahr darauf, am 27. Januar 1853, veranlasst, das Maß der Prügelstöcke zu vergrößern und zwar auf die bekannte Norm von sechs Viertel-Ellen Länge und einen halben Zoll Dicke. Das ist denn allerdings ein recht stattlicher Stab Wehe, auch kann man unseren Aristokraten nicht nachsagen, dass sie sich in Anwendung desselben geschont hätten. Einen ungefähren, aber freilich bei weitem nicht ausreichenden Anhalt dafür bieten die statistischen Berichte vom Jahre 1863. Danach ist allein in dem Domanium, welches den dritten Teil der Bevölkerung enthält, bloß wegen Forstfrevel in den neun Jahren von 1852—60 in 1612 Fällen die Prügelstrafe verfügt worden, das macht, selbst wenn wir nur die mittlere Zahl als das gewöhnliche Strafmaß annehmen, das ansehnliche Sümmchen von mehr als 40.000 Stockhieben, also jährlich zwischen 4 und 5.000 oder täglich, die Sonntage mit eingerechnet, die doch übrigens bei uns so heilig gehalten werden, ein Dutzend!! Und das ist, wie gesagt, nur das Domanium und nur für Forstfrevel; wie groß muss die Zahl der wirklich erteilten Stockprügel erst sein, wenn wir bedenken, wie klein das Strafgebiet der Forstfrevel ist im Verhältnis zum unbefugten Betteln und Vagabundieren, zu Trunkenheit, Völlerei und Liederlichkeit, zu Unzucht und unzüchtigen Handlungen, zu Beleidigung der Obrigkeit und ihrer Diener, zu Diebstahl, Betrug, Fälschung, Lügen und Aufsässigkeit aller Art in gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen, was alles nämlich ebenfalls mit Prügelstrafen bedroht ist! Außerdem aber kann dieselbe noch zur Aufrechterhaltung der Disziplin in Gefängnissen und Strafanstalten, in Arbeits- und Armenhäusern und ähnlichen Anstalten angewandt werden, und dass sie wirklich angewandt worden ist und noch täglich angewandt wird und zwar in reichlichstem Maße, das wird gewiss niemand bezweifeln, der irgendeinmal einen Blick in das Innere dieser Anstalten getan hat.

Allein so groß hiernach der Terrorismus auch bereits war, den der Stock bei uns ausübte, so genügte das alles unserer roten Reaktion doch noch lange nicht; sie geizte nach dem Ruhm, der Sklavenpeitsche, die in Nordamerika beseitigt werden soll, und der Knute, die in Russland beseitigt ist, in Mecklenburg ein Asyl zu eröffnen. Und sie hat ihren Zweck erreicht. Dass der Gutsbesitzer seine Insassen prügelt, war auch wohl schon früher vorgekommen; doch war es ungesetzlich und konnte ihm, wenn der Geprügelte klagbar wurde, leicht eine Geldstrafe zuziehen. Wollte der Herr seinen Knecht prügeln lassen, so musste er ihn zuvor bei dem Patrimonialgericht verklagen, und dann kam es immer noch auf den Justitiar an, ob er dem Antrag des Herrn willfahren wollte oder nicht. Jetzt dagegen sind alle diese Beschränkungen weggefallen und der Stock waltet in souveräner Selbstherrlichkeit. Unterm 16. April dieses Jahres ist das berüchtigte Prügelgesetz vom 2. desselben Monats veröffentlicht worden, durch welches den Gutsbesitzern das Recht eingeräumt wird, ihre Dienstboten, Hofgänger, Tagelöhner und sonstige Arbeiter wegen Dienstvergehen mit einer Geldstrafe von 5 Thlrn., einer Gefängnisstrafe von einer Woche und einer körperlichen Züchtigung von 25 Hieben zu belegen. Ob ein bestimmter Fall der Kompetenz des gutsherrlichen Urteils unterliegt oder nicht, das hängt nach dem Gesetze von dem eigenen Ermessen des Gutsherrn ab. Allerdings sind dem Wortlaut nach noch einige Beschränkungen hinzugefügt, sehen wir uns dieselben jedoch näher an und prüfen wir den Geist, der den Buchstaben diktiert hat, so ergibt sich, dass der vermeintliche Schutz, der den Arbeitern durch diese Beschränkungen gewährt werden soll, eine reine Form ist, und dass dem mecklenburgischen Gutsherrn faktisch dasselbe Recht über die Rücken seiner Dienstboten und Tagelöhner zusteht wie dem amerikanischen Sklavenhalter über seine Schwarzen!

Denselben grausamen und tyrannischen Geist wie dies Prügelgesetz atmet auch das Gesetz gegen Wilddieberei, das ebenfalls vor kurzem publiziert ward. Dasselbe setzt auf einen Wildschaden, der von Wilddieben angerichtet ist, nicht weniger als acht Jahre Zuchthaus; die Amateure sind natürlich ausgenommen. Auch darf niemand, der nicht kanzleisässig ist, Jagdgewehre in seinem Hause beherbergen; die Herren Gutsbesitzer haben sogar das Recht, Haussuchungen deshalb anzustellen und die vorgefundenen Waffen nebst Munition mit Beschlag zu belegen. Ferner steht ihnen frei, jeden, der auf ihrem Gebiete, selbst auch auf den Vizinalwegen, mit Waffen betroffen wird, sofort zu arretieren und zur Strafe zu ziehen.

Diese Gesetze und die Stimmung, die sie hervorriefen, sowie der Widerhall, den sie in ganz Deutschland erweckten, waren denn freilich eine etwas eigentümliche Begleitung zu dem pomphaften Einzuge, den der Großherzog mit seiner jungen Gemahlin in das Schloss seiner Väter in Schwerin hielt. Von allen Seiten rollten unsere „kleinen Herren“ in glänzenden Carrossen mit reichgalonierten und gepuderten Bedienten herbei, die Begeisterung und Freudigkeit des Volkes aber fehlte und auch dem festlichen Empfange, zu dem viele sonst freisinnig denkende Bürger von der Schar der Servilen sich hatten mit fortreißen lassen, sah man es sehr deutlich an, dass er ein bloßes Produkt der Etikette war und dass das Herz des Volkes kein Anteil daran hatte.
Mit einer gewissen schadenfrohen Befriedigung dagegen hört man von einem bis jetzt freilich ohne Folgen gebliebenen Zerwürfnis, das durch die bekannten Darmstädter Demonstrationen zwischen dem Großherzog, der von dem Prügelgesetze gar nicht recht unterrichtet gewesen, und seinen Ministern hervorgerufen worden sein soll.
Noch größere Freude hat ein anderer Vorfall erregt, der sich ebenfalls bei Gelegenheit der hiesigen Hoffeierlichkeiten zugetragen; ich meine die Niederlage, welche unsere Geistlichkeit in der Person des Oberhofpredigers Jahn infolge seiner übermäßigen Zudringlichkeit bei der Großherzogin und infolge dessen auch bei dem Großherzog selbst erfahren hat.
Hoffen wir, dass dem von schlechten Räten umgarnten Fürsten mehr und mehr die Augen aufgehen und dass das Netz der Reaktion, das unser armes Ländchen seit 14 Jahren umsponnen hält, endlich zerreißt und seine Urheber mit in den wohlverdienten Untergang hineinzieht.

Doberan Herzogl. Palais

Doberan Herzogl. Palais

Belvedere bei Neubrandenburg.

Belvedere bei Neubrandenburg.

Bützow.

Bützow.

Dargun um 1800.

Dargun um 1800.

Dömitz.

Dömitz.

Dreibergen.

Dreibergen.

Gadebusch.

Gadebusch.

Goldberg.

Goldberg.

Güstrow im Jahre 1632.

Güstrow im Jahre 1632.

Heiligendamm von See aus.

Heiligendamm von See aus.

Malchin - Marktplatz.

Malchin - Marktplatz.

Neu-Strelitz - Residenzschloß.

Neu-Strelitz - Residenzschloß.

Neubrandenburg - Stadttore.

Neubrandenburg - Stadttore.

Neukloster um 1800.

Neukloster um 1800.

Neustadt - Altes Schloß.

Neustadt - Altes Schloß.

Parchim.

Parchim.

Penzlin.

Penzlin.

Plau.

Plau.

Ratzeburg.

Ratzeburg.

Rehna um 1830.

Rehna um 1830.

Röbel.

Röbel.

Rostock Blücherplatz 1844

Rostock Blücherplatz 1844

Sachsenberg.

Sachsenberg.

Schwerin - Altes Schloss.

Schwerin - Altes Schloss.

Schwerin - Amtsstraße 1839.

Schwerin - Amtsstraße 1839.

Sternberg - Marktplatz.

Sternberg - Marktplatz.

Sülz.

Sülz.

Teterow.

Teterow.

Waren.

Waren.

Warnemünde vom Bauhof.

Warnemünde vom Bauhof.

Wismar - Fürstenhof.

Wismar - Fürstenhof.