Aus Mecklenburg-Schwerin, Bützow, 21. Dezember 1847

Die Juden in Mecklenburg im Kampf um ihre staatsbürgerlichen Rechte. Rezension
Autor: Redaktion: Allgemeine Zeitung des Judentums H., H., Erscheinungsjahr: 1837

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Enthaltene Themen: Juden, Judentum, Rechte, Gleichberechtigung,
„Die Juden in Mecklenburg im Kampf um ihre staatsbürgerlichen Rechte. Von einem Christen. Lübeck 1847, H. G. Ratgens.“ 12 Oktavseiten.

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Bietet auch diese Broschüre wenig Neues dar, so enthält sie doch, sowohl in Hinsicht der Wahrheit, die darin offen und freimütig ausgesprochen wird, als auch wegen der fließenden, fasslichen und korrekten Darstellung, so viel Ansprechendes und Beherzigenswertes, dass ein jeder Wahrheits- und Menschenfreund, nach Durchlesung derselben, gewiss nicht ohne angenehmen Eindruck und wohltuende Wirkung davongeht; und wird Letzteres um so mehr der Fall sein, da der darin behandelte Gegenstand von einer christlichen Feder geflossen ist. Nachdem der Verfasser in kurzen Umrissen das Schicksal der Juden in Mecklenburg bis auf die neueste Zeit geschildert, geht er zur Betrachtung ihrer gegenwärtigen Stellung über, hebt die Beschränkungen derselben in staatsbürgerlicher Hinsicht hervor und unterziehet die Gründe, die die Regierung dazu veranlasst haben sollen, einer ernsten Prüfung und Widerlegung. Dass diese Flugschrift nicht ohne bedeutenden Nutzen geblieben ist, beweisen die Verhandlungen und die darauf gegründeten Beschlüsse des diesjährigen Landtags zu Sternberg. Allen Judenfeinden, die, aus Böswilligkeit oder Borniertheit in Bezug auf jüdische Religionsanschauung, die Bekenner des Judentums der Emanzipation für unfähig erklären, kann dieses Schriftchen nicht genug empfohlen werden und sie werden ohne Zweifel, wenn sie es nur mit Aufmerksamkeit lesen, eine andere Meinung von Juden und Judentum bekommen.

Wir können nicht umhin, die kräftigen, warmen und herzlichen Schlussworte des Verfassers hier selbstredend anzuführen:

„Glaubenszwang! Fort mit dem Gedanken! Er ist des Christen, des protestantischen Christen nicht würdig. Wohl hat der Jude um seines Glaubens willen schon viel gelitten. Ausgetrieben aus dem Lande der Verheißung, umhergestoßen durch alle Länder der Erde, geschmäht, geknechtet überall, ist er seinem Glauben doch treu geblieben. Das ist es, was wir an der jüdischen Glaubensgenossenschaft zu ehren haben, diese Glaubenstreue, mit der sie der Lehre ihrer Väter angehangen hat. Und diese Lehre, ist sie nicht geläutert worden von den Schlacken, welche eine frühere Zeit ihr angeheftet hatte Das Judentum hat, gleich wie das Christentum, die Befugnis, seine Religion für den wahren Glauben zu halten. Beide Bekenntnisse wissen in ihrer reinen Auffassung weder von einem Glaubenszwange, noch von einer Glaubensverfolgung, und wollen lediglich durch die Macht der Wahrheit und inneren Überzeugung siegen. Die Zeiten des Mittelalters, wo man den Juden hasste, weil sein Gott ein andrer war, als der des Christen, sind vorüber; die Zeiten, wo man ihn schmähte und verfolgte, weil er nur Schacher und Wucher trieb und weil man sich von ihm übervorteilt hielt, werden nie wiederkehren. Die allgemeine Bildung ist, sobald die Schranken fielen, welche die Juden von derselben fern hielten, auch zu diesen eingekehrt, und unter allen Ständen, vom Gelehrten bis zum Handwerker herab, finden wir Juden, die, wenn sie Christen wären, dem christlichen Staate zur Ehre und zum Ruhme gereichen würden.

Als am 24. Oktober 1492 die Juden zu Sternberg mit festem Mute, ohne Widerstreben und Wehklagen, auf den Judenberg geführt wurden, um dort mit alten heiligen Gesängen ihr Leben auszuhauchen, redete der Herzog Magnus den Juden Aaron mit den Worten an: „Warum folgst Du nicht unserem heiligen Glauben, um durch die Taufe mit uns gleicher himmlischer Seligkeit zu genießen?“ Da entgegnete Aaron: „Edler Fürst, ich glaube an den Gott, der Alles kann und Alles geschaffen hat, an ihn, dessen Verehrung unters Volkes Vater Abraham und sein Sohn Isaak und unsere anderen Vorfahren, welche nie von unserm Glauben abgefallen sind, geboten haben. Er, so glaube ich, ließ mich Mensch werden und Jude. Hätte er mich zum Christen haben wollen, so hätte er mich nicht meinem heiligen Bekenntnisse zugewandt. Wenn es ein Wille gewesen wäre, hätte ich ein Fürst sein können wie Du!“

Darum, Du Volk Israel, lasse nicht ab im Kampf um Deine staatsbürgerlichen Rechte. Wie Deine Vorfahren den Tod um ihres Glaubens willen nicht scheuten, so scheue auch Du nicht Streit, Opfer und Gefahr, um dasjenige zu erlangen, was der Christ bisher Dir vorenthalten hat. „Mein Schein ist mein Recht“, sagt Shylok im Kaufmann von Venedig. Dein Recht ist Deine Geburt. Das Land, welches Dich erzeugt, genährt und erzogen hat, ist verpflichtet, Dir dieselben Rechte zu gewähren, die es seinen übrigen Angehörigen bewilligt hat. Nicht des Juden Schuld ist es, dass er Jude geworden, ebenso wenig, wie es dem Christen ein Verdienst sein kann, dass er Christ ist. Ihre Geburt ist ihr Recht; sie haben. Beide die gleichen Ansprüche auf den Staat, dem sie dienen. Gerechtigkeit und Gewissensfreiheit sind Heiligtümer, welche in keinem zivilisierten Staat je verletzt werden sollten.“

Magdeburg, 1. Januar. An das in voriger Nr. gegebene Referat aus Bützow reihen wir eine zweite Broschüre, die kürzlich aus der Feder eines Christen für die Emanzipation geflossen. Über Judenemanzipation und jüdische Verhältnisse, mit Berücksichtigung des Gesetzes vom 23. Juli 1847, von A. F. Rudolph. Nordhausen 1847. Der Verf. äußert seine Verwunderung, dass in unserer Zeit sich noch Stimmen erheben können, die den finsteren Geist des Mittelalters herauf beschwören möchten. Er findet es so einfach, dass gleiche Pflichten gleiche Rechte bedingen, dass nur das Vorurteil, das, wie er sagt, „freilich mit der Lüge im Bunde jetzt auf dem Throne sitzt“, sich dagegen auflehnen könne. Er widerlegt als dann, dass der Glaube das volle Recht verringern könnte – denn wer kann denn beweisen, dass sein Glaube der rechte sei, denn der Glaube lässt sich ja nicht beweisen. Man wirft ihnen Immoralität vor? aber man weise nach, dass dieser Vorwurf gegründet sei; diesen Beweis bleibt man schuldig. Die Moral der niederen Stände ist viel laxer, als unter den Juden. Sind die Juden im Mittelalter entwürdigt worden, so sind die Christen daran schuld, die einen tausendjährigen Druck ausübten. Zeigt nicht die neuere Zeit glänzend die Kraft der Juden sich zu erheben? Ist nicht unendlich viel von den Juden selbst geschehen, um in Gewerken vorzuschreiten? Wenn man von einem christlichen Staate spricht, so sorge man erst dafür, dass die Grundsätze des Christentums in unsere sozialen Verhältnisse Eingang fänden. Der Verfasser skizziert hierauf die gegenwärtige Stellung der Juden in allen Ländern der Erde mit Sachkenntnis. Er findet hierauf, dass das neue preußische Gesetz den Erwartungen nicht entspreche. Das Ziel ist noch nicht erreicht, und darf nicht aus den Augen gelassen werden. Er geht darauf die zahlreichen Ausnahmen durch, welche das Gesetz aufstellt, und fügt allen den Wunsch bei, dass sie bald schwinden mögen. Eines wollen wir hervorheben. Er sagt S. 27:

„Nach §. 20 dieser Verordnung sind dem Gerichte für die Führung der Geburts-, Hochzeits- und Sterbelisten Gebühren zu bezahlen, über deren Betrag der Justizminister nähere Bestimmungen treffen soll.

Wenn Etwas Pflicht der Verwaltung ist, so ist es gewiss die Führung der Zivilregister, dieser Grundlage der sozialen Ordnung. Die Führung der Zivilregister ist Pflicht des Staates, Pflicht der Allgemeinheit, sie ist so unumgänglich notwendig, dass sie von der Gemeinheit, dass heißt vom Staate, auf gemeinschaftliche oder Staatskosten zu besorgen ist. Wenn also die Führung der Zivilregister Pflicht des Staates ist, so ist es eine Ungerechtigkeit. Etwas bezahlt zu verlangen, was die Beamten, die vom Staate, das ist der Allgemeinheit, ihren Gehalt beziehen, ex officio zu tun verbunden sind. Die Analogie der jüdischen Gemeinden im Bereiche des Appellationsgerichtshofes Köln beweist, dass wir Recht haben. Hier sind die Beamten zur Führung der Zivilregister verpflichtet und ist dafür kein Heller zu bezahlen. Will man den Juden in den übrigen preußischen Staaten das verweigern, was man den Israeliten am Rhein längst gewährt?
Diese Abgabe, das heißt diese Gebühren, die den Beamten, die schon vom Staate besoldet sind, bezahlt werden soll, ist im Grunde ungerecht und für den Einzelnen oft drückend und deshalb hegen wir im Interesse der Gesamtheit wie der Einzelnen die Hoffnung, dass diese Gebühren aufgehoben werden möchten, und eine
humane und gerechte Regierung wird diesen Wunsch, den gewiss Tausende teilen, nach Kräften zu erfüllen suchen.“

Diese kurze Inhaltsangabe wird das Verdienstliche der kleinen Schrift hinlänglich dartun, und den warmen Dank veranlassen, den wir dem Verfasser hegen. – Die Landtagsverhandlungen haben uns noch eine Schrift zugeführt, die wir, des besonderen Zweckes wegen, nicht übergehen wollen: Die Landtagsverhandlungen über die bürgerliche Stellung der Juden in Preußen. Mit Beziehung auf Österreich. Leipzig, 1847. Diese Schrift enthält eine angemessene auszügliche Darstellung der Landtagsverhandlungen, der Reden, Motionen und Abstimmungen; in zahlreichen Anmerkungen werden teils Behauptungen bestritten, teils auf die Verhältnisse in anderen Ländern, insonders in Österreich hingewiesen; zum Schluss werden noch Tabellen über die Zustände der Juden in Deutschland und Europa mitgeteilt.

Mecklenburger Gensdarmen

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