Aus Mecklenburg. Ende März 1858.

Die politische Presse Mecklenburgs und die Entlassung Prof. Baumgartens
Autor: Prutz, Robert Eduard (1816-1872) deutscher Schriftsteller, Dramatiker und Publizist, Erscheinungsjahr: 1858
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Politische Presse Mecklenburgs, Professor Baumgarten,
Aus: Deutsches Museum. Zeitschrift für Literatur, Kunst und öffentliches Leben. Herausgegeben von Robert Prutz. 8. Jahrgang. Juli-Dezember. 1858
Die politische Presse Mecklenburgs ist nur in den aller engsten Kreisen gekannt. Man könnte ihr dies nicht als Tadel auslegen, wenn sie sonst ihre Pflicht täte. Aber wie zur Zeit Friedrich Wilhelms I. derjenige, der sich über die Tagesereignisse in der preußischen Monarchie unterrichten wollte, die „Leydener Zeitung“ zu lesen genötigt war, so gilt ein Ähnliches für Mecklenburg heutzutage, nur dass man statt der holländischen die hamburgischen Blätter oder die Berliner „Zeit“ zu wählen hat. Allerdings erscheinen sechsmal wöchentlich drei größere Zeitungen, zwei in Schwerin, die dritte in Rostock. Allein außer der Mitteilung von amtlichen Nachrichten, Wetterbeobachtungen, Berichten über Wettrennen, Ernte, Tierschau und Theatervorstellungen wird man sich vergebens nach einer Darstellung innerer Verhältnisse umschauen. Erst wenn „ausländische“ Blätter wiederholte Berichte geliefert haben, wird diese ängstliche Scheu überwunden und es erfolgen Andeutungen wie: man lese im „Hamburger Korrespondenten“, oder: die Berliner „Zeit“ wolle gehört haben und andere. Ihre Bedeutung geht daher über die eines gewöhnlichen kleinstädtischen Blattes nicht hinaus. Eine etwas selbständigere Haltung nimmt die „Rostocker Zeitung“ in Anspruch, die außerdem eine große Kraft auf Handelsnachrichten verwendet, wie denn die Stadt Rostock vielfach zum übrigen mecklenburgischen Lande einen Gegensatz bildet und „die Reste der Demokratie noch nicht überwunden hat“. Dass dennoch die „Rostocker Zeitung“ für die innere Lage des Landes tot ist, hat nicht seinen Grund darin, dass ihr Motto wäre: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, sondern in derjenigen Tapferkeit, deren beste Seite die Vorsicht ist.

So ist seit einigen Wochen von einer Ministerkrisis die Rede. Als jüngst der Premierminister, Exzellenz von Bülow, auf längere Zeit Urlaub nahm, knüpfte sich daran in den „ausländischen“ Blättern bald die Nachricht von seinem gänzlichen Rücktritt. Derselbe ist jetzt entschieden, sowie auch, dass der Finanzminister von Broch mit zurücktritt. Die mecklenburgischen Blätter haben es aber bis jetzt für interessant gehalten, kein Wort darüber zu melden und ihre Teilnahme hinter tiefem Schweigen zu verbergen. Sie werden die Tatsache wohl eist einregistrieren, wenn sie ihnen amtlich zugestellt wird. Für das Land hat jener Wechsel etwa folgende Bedeutung. Als das höchst freisinnige Staatsgrundgesetz vom Oktober 1849 sich gegen die rückdrängende Zeit und durch den völligen Mangel an einer Vermittelung mit den tatsächlichen Zustanden in Mecklenburg als unmöglich erwies, versprach das nachfolgende Ministerium (von Bülow), den Übergang des Feudalstaats zur institutionellen Regierung durch allmähliche Reform anzubahnen. Die Fortschritte sind nun zwar nicht so reißend schnell vor sich gegangen, dass nicht die „Neue Preußische Zeitung“ noch immer die Ideale für ihre Pläne und Wünsche bei uns zu entdecken vermöchte, das liegt aber in der Natur der Dinge. Zu dem neuen Premier, Excellenz von Oertzen, bis dahin Vertreter der Höfe von Schwerin und Strelitz beim Bundestage, hat man aber das Vertrauen, dass er das Staatsschiff in die Bahnen der altständischen Regierungsweise zurückführen werde. Danach wird auch die Person des Finanzministers bestimmt werden, über welche bis jetzt sich nur Vermutungen aussprechen.

Sie werden es nun durchaus erklärlich finden, dass die Entlassung des Professors Baumgarten in unserer politischen Presse kein Organ in die Verlegenheit gebracht hat, ob es sich auf die Seite der kirchlichen Behörde oder auf die des Abgesetzten stellen wolle. Allmählich ist aber das Erstaunen und die Teilnahme zu einem solchen Strom angewachsen, dass ein leichter Wellenschlag der öffentlichen Meinung sogar in Mecklenburg zu verspüren ist. In Rostock ist allerdings die Kundgebung von vornherein ziemlich vernehmlich gewesen und die geringe Zahl der Studierenden war es nicht allein, welche dem Professor Baumgarten ihre völlige Hochachtung an dm Tag gelegt hat. Allgemein wurde das Konsistorial-Erachten durchforscht, weil man nach den bewegenden Gründen dieser hohen Behörde begierig war, und ohne alle öffentliche Ankündigung wurde die verteidigende „Beleuchtung“ Hofmans von Erlangen in vielen Exemplaren getauft und gelesen.

Das Entlassungsdekret stützt sich darauf, dass nach den inländischen Kirchenordnungen vom Jahre 1552 und 1602 auf der Universität zu Rostock die christliche Lehre rein und unverändert doziert werden müsse. Es hat nun dem Konsistorium obgelegen, den Beweis zu führen, dass die Lehre des Professors Baumgarten in seinen Schriften seit dem Jahre 1854 mit dem Inhalte der Symbolischen Bücher, der Landeskirche und der mecklenburgischen Kirchenordnung nicht übereinstimme, dass er also die bei seiner Anstellung übernommene eidliche Verpflichtung nicht innegehalten habe. Das Erachten der hohen Behörde umfasst 237 Seiten, bespricht freilich auf den letzten 12 Seiten auch die politischen Anschauungen Baumgartens. Dazu bemerkt Hofmann, die Frage, ob Baumgarten auch politisch staatsgefährlich sei, hätte sich das großherzogliche Ministerium auch ohne ein Konsistorial-Erachten beantworten können, aber das Erachten erkennt „von vornherein, dass die kirchlich-destruktiven Tendenzen des Professors Baumgarten mit seinen politischen Auffassungen und Streuungen im innern Zusammenhang stehen,“.

Es ist die Aufgabe der theologischen Blätter, genau zu untersuchen, ob die Lehre Baumgartens von der Heiligen Schrift, von der Geschichte des Heils, von der Person Christi und von den Gnadenmitteln eine irrige ist oder nicht. Auch Hofmann bekennt, dass es nicht seine Absicht sei, hierüber zu entscheiden, da zumal auch er der Abweichung von der Lehre der lutherischen Kirche bezichtigt worden sei. Aber „um der Zukunft unserer lutherischen Kirche willen“ liege ihm die Frage am Herzen, ob die Amtsentsetzung eines Lehrers der Theologie in richtiger und zureichender Weise begründet sei durch einen Beweis seiner Widerkirchlichkeit, wie er in dem Erachten hinsichtlich Baumgartens gegeben worden sei. Dazu glaubt er sich als lutherischer Theologe und ehemaliges Mitglied der rostocker Fakultät berufen. Es wirb gestattet sein, zur Erleichterung eines allgemeinein Urteils einige Beispiele vorzulegen.

Das Konsistorium behauptet, dass Baumgarten die persönliche Vereinigung der göttlichen und menschlichen Natur in Christus leugne und führt zum Beweis folgende Stelle aus seinen Schriften an: „Die evangelische Erzählung ist offenbar recht absichtlich darauf angelegt, im ganzen und großen, wie im einzelnen und kleinen die Menschheit Christi als die einzige (dies Wort ist großgedruckt) Basis seiner Persönlichkeit wie seines Wirkens hinzustellen“ — soweit druckt das Konsistorium die Stelle ab, es heißt aber bei Baumgarten unmittelbar weiter: „Sowohl seine göttliche Vergangenheit wie Gegenwart und Zukunft wird überall und allenthalben in die menschheitliche Form und Gestalt versenkt und kommt daher nur so weit zum Vorschein, als die ewige Gottheit seines Wesens und Tuns in dem geschichtlichen Verlauf seines Lebens durch den menschheitlichen Organismus seiner Person vermittelt und offenbart erscheint.“ Von dieser ganzen Stelle verwendet also das Konsistorium nur die erste Hälfte, um zu beweisen, dass Baumgarten die Gottheit Christi beseitige. Die andere, wo von Christi göttlicher Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und von der ewigen Gottheit seines Wesens die Rede ist, wird weggelassen!

Man wird geneigt sein, mit Hofmann den Vorwurf zu erheben, das Konsistorium benutze die Schriften Baumgartens lückenhaft und löse Stellen aus ihrem Zusammenhange. Andere werden sich versucht fühlen zu behaupten, dass es nicht schwer sei, durch einzelne Sätze aus den Weiten eines Schriftstellers das Gegenteil von dem zu beweisen, was er zu beweisen beabsichtigt. Aber wir lassen ein Beispiel anderer Art folgen.

Das Konsistorium behauptet, dass Baumgarten das Heilswerk Christi in die Aufrichtung eines nationalen Königreichs aufgehen lasse. „Die Auffassung des Professors Baumgarten“ — heißt es — „stimmt ganz mit den Lucubrationen des weiland wolfenbütteler Fragmentisten verschollenen Andenkens überein, dass Christus noch zuletzt einen Versuch habe machen wollen, durch offene Gewalt sich zum theokratischen Könige zu erheben und ein äußeres messianisches Reich zu stiften, sodass in diesem Resultate die Geschichtsauffassung des Professors Baumgarten mit der äußersten Spitze neologischer Kritik zusammentrifft.“ Diese Behauptung steht so da, als ob sie das einzige Glaubensbekenntnis; Baumgartens wäre. In Wahrheit verhält es sich aber so damit, dass Baumgarten in seiner Schrift „Die Nachtgesichte Sacharjas“ die Frage zu beantworten sucht, wie die in jenen Nachtgesichten benannten Kriegsgewalten als göttliche Mittel und als Werkzeuge eines göttlichen Zwecks können bezeichnet werden. Dies führt ihn auf die Weissagung, dass Israel unter heidnischer Herrschaft bleiben soll, bis der Mensch Gottes kommt und mit dem heiligen Volke das Königreich für immer einnimmt; und so entsteht für Baumgarten die Frage, wie sich Jesu Wirken und Geschick mit dieser Weissagung reimt, da „uns seine Leidensgestalt so tief eingeprägt ist, dass wir einen Stand, auf welchem er die ungerechte Gewalt mit Übergewalt zu Boden schlägt und vernichtet, nicht einmal in der Wirklichkeit zu denken pflegen“. Wenn also Baumgarten nur in solchem Zusammenhange von dem Reiche Christi spricht, so wird man Hofmann recht geben, dass das Konsistorium seine Behauptung nicht bewiesen habe.

Ein anderer Vorwurf des Konsistorial-Erachtens ist der, dass Baumgarten leugne, dass Gottes Wort und das Sakrament die ordentlichen Gnadenmittel sind, deren sich der Heilige Geist bedient, und dass er an die Stelle derselben die Willkür geistdurchwirkter Persönlichkeiten setze, welche, lediglich aus dem ihnen innewohnenden Geiste schöpfen; er lehre demnach eine außerordentliche Geistesmitteilung und eine Prophetie außerhalb aller geordneten Aneignung des Heils. Baumgarten sagt aber in Bezug auf das Wort Gottes: „Das Wort darf auf keinen andern Beistand hoffen, als den es sich selber aus seiner göttlichen Fülle erschafft. Es muss wiederum eins werden mit der Persönlichkeit, sodass es nichts anderes ist als die Offenbarung der zur Leitung und Führung der Gemeinden berufenen Persönlichkeiten?“ Eine solche Forderung, sagt Hofmann, wird man doch nicht für Schwärmerei und Ketzerei achten wollen! Dann weist er nach, dass es sich mit den Angriffen auf die Lehre Baumgartens von der Sündenvergebung und Rechtfertigung durch den Glauben ähnlich verhalte.

Sie werden entschuldigen, dass ich so weitläufig geworden bin. Eins will ich noch nachfügen. Vor einigen Tagen las man in den Zeitungen, der Großherzog habe die Professoren Nitzsch und Stahl aufgefordert, von ihrem verschiedenen Standpunkt aus ein Gutachten über die Baumgarten'sche Sache zu erlassen. Möglich, dass diese Nachricht nur der Ausfluss eines frommen Wunsches ist; wäre sie begründet, so wäre es ein ehrendes Zeugnis, dass einem zweifelhaften Beweise gegenüber wenigstens ein umfassenderes und gründlicheres Urteil gewonnen werden soll.

In diesen Tagen wird in Schwerin das Urteil gefällt in dem rostocker Hochverratsprozess. Die Sitzungen sind aber streng geschlossene, nur den Advokaten ist der Zutritt vergönnt. Es ist zugleich der Wunsch ausgesprochen, dass die mecklenburgischen Zeitungen keine Raisonnements über denselben veröffentlichen.