Aufhebung des Verbots der Volksversammlungen der Sozial-demokratischen Partei 1870

Aus: Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer offizieller Anzeiger für Gesetzgebung und Staatsverwaltung
Autor: Redaktion: Landesregierung, Erscheinungsjahr: 1870
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Sozial-demokratische Partei, Landesgeschichte,
Der heute hier eingegangene Gouvernements-Befehl
des General-Gouvernements der Küstenlande in Hannover vom 5. d. M., betreffend die Aufhebung des Verbots der Volksversammlungen der Sozial-demokratischen Partei, wird durch den hierunter stehenden Abdruck zur Veröffentlichung gebracht.

Neustrelitz, den 8. Oktober 1870.
Großherzoglich Mecklenburgische Landes-Regierung,
W. Freiherr von Hammerstein.

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Gouvernements-Befehl.

Das Braunschweiger Manifest vom 5. September und die Königsberger Versammlung vom 14. September hatten mich veranlasst, im militärischen Interesse durch meinen Gouvernements-Befehl vom 24. September die Volksversammlungen der sozial-demokratischen Partei zu verbieten.
Dieses Verbot wird aufgehoben.
Dagegen erwarte ich, dass die zur Überwachung solcher Versammlungen bestimmten Polizei-Behörden in dem mir untergebenen Bezirk nicht verabsäumen werden, diejenigen Personen zu meiner Kenntnis zu bringen, welche durch öffentliche Kundgebungen, Frankreich in seinem Widerstande gegen die von Deutschland gestellten Friedensbedingungen ermutigen, mithin der feindlichen Kriegführung zum Nachteil der vaterländischen wesentliche Dienste leisten, um solche Personen auch ferner in geeigneter Weise für die Dauer des Kriegszustandes unschädlich machen zu können.
Hannover, den 5. Oktober 1870
Der General-Gouverneur.
gez: von Falkenstein.

Mecklenburger Gensdarmen

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